Häufig gestellte Fragen zum Studienbeginn und ihre Antworten

Liebe Studierende,

auf dieser Seite finden Sie häufig gestellte Fragen zum Thema Studienanfang und zu Themen, die während der ersten Studienmonate aufkommen. Diese Fragen wurden durch verschiedene Ansprechpersonen beantwortet, um Ihnen einen angenehmen und gelingenden Studienstart zu ermöglichen.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg in Ihrem Studium,

Ihr ZLB-Team


Fragen zu Praktika

Fragen zu Praktika

Es antworten: Die Mitarbeiterinnen des Praktikumsbüros der Universität Rostock

Ist es möglich, ein Praktikum in einem anderen Bundesland zu absolvieren?

  • Ja. Praktika können im gesamten Bundesgebiet absolviert werden.

Ist es möglich, ein Praktikum im Ausland zu absolvieren?

  • Wenn die Vorgaben der Praktikumsordnung eingehalten werden, können Praktika auch im Ausland absolviert werden. Das muss aber vorher mit dem Praktikumsbüro abgesprochen werden.
Fragen zum Referendariat

Fragen zum Referendariat

An dieser Stelle möchten wir auf die Veranstaltung "Wege ins Referendariat" der Informationsreihe des ZLB UR verweisen, welche in jedem Semester stattfindet und in der ausreichend Raum für Nachfragen und Gespräche eingeplant sind.

Es antwortet: Frau Schnippert, Ansprechpartnerin für alle Fragen zum Lehrberuf in M-V, Lehrer-In-MV

Werden Staatsexamen in M-V auch in anderen Bundesländern anerkannt, sodass ich dort als Lehrer*in unterrichten kann oder muss ich dann noch eine Umschulung oder ähnliches machen?

  • Die in M-V erworbenen Staatsexamina sind bundesweit gültig.

Kann ich mein Referendariat an einer von mir gewählten Schule absolvieren?

  • Wenn die Fächer passen und eine unterschriebene Bereitschaftserklärung der Schule vorliegt, ist das möglich.

Wie lange dauert das Referendariat?

  • Das Referendariat dauert 18 Monate.

Muss oder kann ich das Referendariat in M-V absolvieren?

  • Sie können das Referendariat (sehr gern) in M-V machen, müssen es aber natürlich nicht. Das Referendariat können Sie in jedem Bundesland absolvieren.

Wann werde ich verbeamtet?

  • Wenn Sie es möchten und dabei die Voraussetzungen für eine Verbeamtung erfüllen.

Inwiefern sind Ortswechsel als Lehramtsstudent*in bzw. als Lehrkraft zwischen den Bundesländern möglich? Wenn ich mein Referendariat in M-V mache, muss ich danach in M-V bleiben?

  • Es gibt Ortswechsel, die auch als arbeitende Lehrkraft möglich sind, zum Beispiel auf ausgeschriebene, offene Stellen.
  • Sie müssen nach dem Referendariat nicht in M-V bleiben, können es aber (sehr gern). In M-V gibt es derzeit auch eine Übernahmegarantie, sodass Sie sich sicher sein können, hier als Lehrer*in arbeiten zu können.

Kann das FSJ als Referendariat (anteilig) angerechnet werden?

  • Nein, bei einem FSJ ist keine Anrechnung möglich.

Kann ich von einer Lehrform (z.B. Sonderpädagogik) auch über Fortbildungen oder ähnliches später noch auf eine andere Lehrform (z.B. Gymnasium) wechseln oder bedarf es eines weiteren Studiums?

  • Ein Wechsel ist möglich, dafür gibt es die Möglichkeit eines Aufbaustudiums.

Wenn ich während der Zeit der Verbeamtung auf Probezeit schwanger werde, wird die Probezeit dann verlängert?

  • Ja, die Probezeit verlängert sich um die entsprechende Zeit.

Muss das Referendariat für Sonderpädagogik an einer Förderschule stattfinden oder ginge das auch an inklusiven Gesamtschulen?

  • Das Referendarait muss in der jeweiligen sonderpädagogischen Fachrichtung absolviert werden. Außerdem sollte eine ensprechende Mentorin/ein entsprechender Mentor an der Schule für Sie da sein.
Fragen zum Mathematik-Studium (Lehramt an Regionalen Schulen & Gymnasien)

Fragen zum Mathematik-Studium (Lehramt an Regionalen Schulen & Gymnasien)

Es antwortet: Dr.in Sikora, Studienfachberaterin Mathematik/Lehramt, Institut für Mathematik

Können Sie einem die Angst vor dem Mathematikstudium (Lehramt) nehmen?

  • Das Mathematik-Studium hat es in sich. Sie werden definitiv einige Male an den Punkt geraten, an dem Sie den Inhalten der Vorlesungen nicht mehr folgen können. Auch wenn das der Fall ist oder Sie den Eindruck bekommen, Sie könnten den Stoff nicht mehr verstehen, sollten Sie immer wissen, dass dieses Gefühl üblich ist.
  • Dem Anspruch, alles sofort verstehen und verinnerlichen zu können, können Sie im Studium nicht mehr gerecht werden. Umso notwendiger ist es, sich andere Lernstrategien und Vorgehen anzueignen: Wie lerne ich erfolgreich? Was hilft mir? Wie kann ich vorgehen?...
  • Wichtig ist dabei, das Studium nicht allein schaffen zu wollen. Es ist unabdingbar, sich Lerngruppen zu suchen, andere Studierende nach Hilfe zu fragen, sich Unterstützung bei Kommiliton*innen zu holen – und das von Anfang an. Versuchen Sie also schon, bereits als Ersti Kontakte zu knüpfen. Ein kleiner Tipp: Wenden Sie sich auch an die Studierenden höherer Semester. Diese kennen oft hilfreiche Tipps und Hinweise.
Fragen zum Mathematik-Studium (Lehramt an Grundschulen)

Fragen zum Mathematik-Studium (Lehramt an Grundschulen)

Es antwortet: Herr Fricke, Studienfachberater Mathemtik, Institut für Grundschulpädagogik (IGSP)

Inwiefern wird mein Studium beeinflusst, wenn ich nicht so gut in Mathematik bin?

  • Mathematik im Lehramtsstudium  (Grundschule) gliedert sich in zwei Stränge - Fachwissenschaft und Fachdidaktik verteilt auf 7 Module. Die Module 1 und 2 sind rein fachwissenschaftlich, Modul 3 sowohl fachwissenschaftlich als auch fachdidaktisch und die Module 4, 5, 6 und 7 sind fachdidaktisch ausgerichtet. Erfahrungsgemäß bereiten die fachwissenschaftlichen Inhalte den Studierenden Probleme. Benotet sind insgesamt die Module 2,3 und 4 und damit sind Fachwissenschaft und Fachdidaktik ausgeglichen.
  • Wichtig ist nur eine kontinuierliche und interessierte Arbeit an den Inhalten.

Hat jedes Semester Mathematik-Anteile?

  • Mathematik durchzieht fast das gesamte Studium mit einer Pause im 3. Studienjahr (5. & 6. Fachsemester) mit einer Pause von mindestens einem Semester. Modul 5 kann im 4. oder 5. Fachsemester belegt werden. 
  • Hier geht es zu einer Übersicht. 

Ist der Mathematik-Teil wirklich so schwer?

  • Ich würde sagen, dies ist sehr subjektiv. Wenn sich die Studierenden auf die Mathematik einlassen und kontinuierlich (bestenfalls auch kollaborativ) damit beschäftigen, sind die Inhalte gut zu bewältigen. Für viele problematisch ist, dass Wissenslücken durch blumige Umschreibungen in der Mathematik (insbesondere der Fachwissenschaft) nicht verschleiert werden können.
Fragen zu Freiversuchen

Fragen zu Freiversuchen

Es antwortet: Das Team des Zentralen Prüfungs- und Studienamtes für Lehrämter (ZPA)

Was ist ein Freiversuch?

  • Rahmenprüfungsordnung (RPO-LA), §23: Als ein Freiversuch wird eine Modulprüfung gewertet, wenn sie innerhalb der Regelstudienzeit und spätestens zu dem in der Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) festgelegten Regelprüfungstermin erstmalig ablegt wird. 

Kann ich in einer Prüfung nur dann einen Verbesserungsversuch ablegen, wenn ich sie in einem Freiversuch bestanden habe?

  • Ja.
  • Rahmenprüfungsordnung (RPO-LA), §23: "Eine bestandene Modulprüfung, die als Freiversuch nach Absatz 1 Satz 1 gewertet wurde, kann zur Notenverbesserung einmal erneut abgelegt werden (Verbesserungsversuch). Der Verbesserungsversuch hat nach Ablauf des jeweiligen Prüfungsverfahrens bis zum Ende der darauf folgenden zwei Semester zu erfolgen. Es gilt jeweils die bessere Note."

Wie viele Freiversuche hat jede*r Student*in?

  • Rahmenprüfungsordnung (RPO-LA), §23: 1 Freiversuch pro Modul.

Gilt für jede Prüfung, dass der erste Versuch ein Freiversuch ist?

  • Rahmenprüfungsordnung (RPO-LA), §23: Nein. Als ein Freiversuch wird eine Modulprüfung gewertet, wenn sie innerhalb der Regelstudienzeit und spätestens zu dem in der Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) festgelegten Regelprüfungstermin erstmalig ablegt wird. 

Gibt es für jedes Semester eine bestimmte Anzahl an Freiversuchen?

  • Nein, an der Universität Rostock gibt es keine bestimmte Anzahl.

Kann ich eine Prüfung später ablegen und sie gilt trotzdem als Freiversuch?

  • Nein.
  • Rahmenprüfungsordnung (RPO-LA), §23: Als ein Freiversuch wird eine Modulprüfung gewertet, wenn sie innerhalb der Regelstudienzeit und spätestens zu dem in der Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) festgelegten Regelprüfungstermin erstmalig ablegt wird. 

Gibt es für bestimmte Prüfungen (mündliche Prüfungen oder Hausarbeiten) andere Regelungen bezüglich der Freiversuche?

  • Nein.
Fragen zu Studiengangs- und Fachwechsel

Fragen zu Studiengangs- und Fachwechsel

Antworten auf der Homepageseite zu Studiengang - bzw. Studienfachwechsel der Universität Rostock zu finden.

Wie funktioniert ein Wechsel in einen anderen Studiengang/in ein anderes Studienfach?

  • Das kommt darauf an, ob in ein zulassungsfreies Fach/in ein zulassungsfreien Studiengang oder in ein zulassungsbeschränktes Fach/in einen zulassungsbeschränkten Studiengang gewechselt werden möchte.
  • Zulassungsfrei:
    • Beantragung über Online-Portal der Universität Rostock
    • Wechsel zum Wintersemester: 01.08.-30.09. des Jahres
    • Wechsel zum Sommersemester: 01.02.-31.03. des Jahres
    • Wechsel in ein höheres Fachsemester: Nachweis über die Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungen durch das Zentrale Prüfungs- und Studienamt für Lehrämter (ZPA)
    • Studienfachwechsel nach erfolgter Umschreibung umgehend im ZPA bekanntgeben
  • Zulassungsbeschränkt:
    • Fristgemäße Bewerbung auf den Studiengang bzw. das Studienfach (egal ob für das 1. oder ein höheres Fachsemester)
    • beim Wechsel in ein höheres Fachsemester muss ein Nachweis über die Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungen durch das Zentrale Prüfungs- und Studienamt für Lehrämter (ZPA) beigefügt werden
    • Studienfachwechsel nach erfolgter Umschreibung umgehend im ZPA bekanntgeben

Kann auch zum Sommersemester das Fach oder der Studiengang gewechselt werden?

  • Ja.

Ist es eher zu empfehlen, im Sommer- oder erst im Wintersemester zu wechseln?

Wie oft kann ich den Studiengang oder das Fach wechseln?

  • Einmal. Beim zweiten Mal muss ein wichtiger Grund vorliegen.
  • Rahmenprüfungsordnung (RPO-LA), §3, Absatz 6: "Ein Antrag auf Wechsel des Studiengangs oder eines Studienfaches im Rahmen eines Lehramtsstudiengangs ist unzulässig, wenn es sich um einen zweiten oder weiteren Wechsel handelt und kein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Bei einem Wechsel des Studiengangs erfolgt in der Regel eine Einstufung in das erste Fachsemester, soweit keine Anerkennung von Modulen und Studienzeiten erfolgt. Bei einem Wechsel eines Studienhes erfolgt für das neu aufgenommene Fach eine Einstufung in das erste Fachsemester, soweit keine Anerkennung von Modulen und Studienzeiten erfolgt. Bei einem Wechsel von Grundschulfächern im Lehramt Grundschule richtet sich der Wechsel nach der Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung für das Lehramt an Grundschulen."

Werden Studierende, die bereits in der Universität Rostock eingeschrieben sind, beim Wechsel im Auswahlverfahren bevorzugt?

  • Nein. Studierende der Universität werden im Auswahlverfahren nicht bevorzugt berücksichtigt.

Wie läuft es mit der Modulanrechnung, wenn ich von einem Lehramtsfach zu einem Bachelorfach (Bsp. Englisch zu Anglistik) wechsele?

  • In dem Fall stellt das Zentrale Prüfungs- und Studienamt für Lehrämter (ZPA) auf Antrag den Leistungsnachweis über das Lehramtsstudium aus. Alles weitere bearbeitet das Bachelor-Prüfungsamt bzw. die Studienfachberatung.
Fragen zur Regelstudienzeit

Fragen zur Regelstudienzeit

Was bedeutet Regelstudienzeit und welche Gründe gibt es für eine Verlängerung?

  • Die Regelstudienzeit, innerhalb derer das Studium abgeschlossen werden soll, umfasst für das Lehramt für Sonderpädagogik neun Semester, für alle anderen Lehrämter zehn Semester.
    Ausgenommen hiervon ist das Studium von Fächern oder Fachrichtungen, in denen in der Regel Propädeutika zur Gewährleistung der Studierfähigkeit absolviert werden müssen oder besondere fachliche Herausforderungen eine längere Studienzeit erforderlich machen.
    In diesen kann die Regelstudienzeit nach Maßgabe der jeweiligen Studienordnungen überschritten werden.

  • Studierende mit Kind/ern können auf Antrag (formlos, Nachweise) bis zu 3 Semester zusätzlich zur Regelstudienzeit erhalten.

  • Das letzte Semester ist das Prüfungssemester. Die Studiendauer schließt die Praktika mit ein. Eine Überschreitung der Regelstudienzeit um 2 Semester ist ohne weitere prüfungsrechtliche Konsequenzen für den Studenten möglich

Fragen zu besonderen Voraussetzungen in einzelnen Fächern

Fragen zu besonderen Voraussetzungen in einzelnen Fächern

Was ist beim Studium moderner Fremdsprachen zu beachten?

  • Beim Studium moderner Fremdsprachen soll ein mindestens dreimonatiger ausbildungsrelevanter Auslandsaufenthalt in einem Land mit der entsprechenden Amtssprache absolviert werden. In begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich. Die Entscheidungen hierüber treffen die Fachvertreterinnen und Fachvertreter.
  • Bei den Bewerberinnen und Bewerbern für das gymnasiale Lehramt sind Kenntnisse zweier weiterer Fremdsprachen. Bei Bewerberinnen und Bewerbern für alle anderen Lehrämter ist der Nachweis einer weiteren Fremdsprache (entsprechend dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) erforderlich.

Welche Sprachvoraussetzungen gibt es in einzelnen Fächern?

  • Im Fach Evangelische Religion sind von den Bewerberinnen und Bewerbern für das gymnasiale Lehramt das Latinum oder Hebraicum und das neutestamentliche Griechisch nachzuweisen.
  • In den Fächern Griechisch und Geschichte ist das Latinum nachzuweisen, im Fach Latein ist das Graecum nachzuweisen.
  • Im Fach Geschichte sind Sprachkenntnisse in Englisch oder Französisch (entsprechend dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) nachzuweisen.