Formula Concordiae 1563


Die Formula Concordiae von 1563 stellt einen Kompromiss der an der Universität Rostock beteiligten und interessierten Mächte dar: das waren die Herzöge Johann Albrecht I. und Ulrich III., die Stadt Rostock (Rat und Bürgerschaft) sowie die Universität (Professoren des Rates und der Fürsten). Mit der Formula Concordiae begann eine Blütezeit der Universität Rostock. Sie war nun eine evangelisch-lutherische Universität mit dem umfassenden Auftrag, Pastoren und weltliche Amtsträger professionell auszubilden, die dann im Dienst des frühmodernen Staates stehen sollten, dessen Bereich öffentlicher Aufgaben sich im 16. Jahrhundert erheblich erweiterte.

Die Universität Rostock erhielt mit der Bewilligung von 500 Gulden jährlich durch den Rat und 3.000 Gulden jährlich durch die Herzöge eine Vervielfachung ihrer Einkünfte und konnte ihr Ausbildungsangebot entsprechend erweitern. Unabhängig von der ungleichen Verteilung in der Finanzierung begründete die Formula Concordiae im Wege des Kompatronats die gleichgewichtige Teilhabe der Landesherren sowie der Stadt Rostock an der Gestaltung der Universität. Die Funktionen der akademischen Selbstverwaltung wurden gleichberechtigt an die Professoren des Rates und der Landesherren vergeben. Die Regelungen der Gerichtsbarkeit wahrten die Ansprüche auf Herrschaft sowohl der Landesherren, wie der Stadt Rostock und der Universität. Die Formula Concordiae machte die Universität Rostock groß und attraktiv. Ihre Blüte dauerte bis in den Dreißigjährigen Krieg hinein, bis die allgemeine Finanzkrise auch die Universität erreichte.

Das Kompatronat wurde im 18. Jahrhundert durch Gründung der herzoglichen Universität Bützow (1760-1789) außer Kraft gesetzt, 1827 vertraglich endgültig aufgelöst. Seitdem untersteht die Universität Rostock allein dem Land Mecklenburg.

Kersten Krüger, 22. November 2005.

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