
Studiengangs- bzw. Studienfachwechsel innerhalb der Universität Rostock
An der Universität Rostock bereits eingeschriebene, internationale Studierende, die in einen anderen Studiengang bzw. in ein anderes Studienfach wechseln möchten,
müssen sich zuvor informieren, ob der gewünschte Studiengang bzw. das gewünschte Studienfach zulassungsbeschränkt oder zulassungsfrei ist.
Internationale, bereits immatrikulierte Studierende an der Universität Rostock, die in einen zulassungsfreien Studiengang bzw. in ein zulassungsfreies Studienfach wechseln möchten, stellen im Studierendensekretariat fristgerecht einen Antrag auf Studiengangwechsel.
Der Antrag kann bis spätestens eine Woche nach Vorlesungsbeginn (Ausschlussfrist) eingereicht werden.
Zum Antrag auf Wechsel sind alle Zertifikate und Zeugnisse, welche für den neuen Studiengang/das neue Studienfach laut jeweiliger Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung relevant sind, miteinzureichen.
Für zulassungsbeschränkte Studiengänge bzw. -fächer müssen sich Studierende zuvor fristgemäß vom 01. Mai bis 15. Juli des Jahres mit dem Antrag auf Zulassung zum Studium für internationale Studiebewerber/innen bewerben.
Zum Antrag auf Zulassung zum Studium für internationale Studiebewerber/innen sind alle Zertifikate und Zeugnisse, welche für den neuen Studiengang/das neue Studienfach laut jeweiliger Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung relevant sind, miteinzureichen.
Achtung!
Ein Antrag auf Wechsel des Studiengangs oder Studienfachs ist unzulässig, wenn es sich um einen zweiten oder weiteren Wechsel handelt und kein wichtiger Grund hierfür vorliegt (siehe dazu § 3, Abs. 6 der Rahmenprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge der Universität Rostock bzw. § 21 Abs. 3 des Landeshochschulgesetzes M-V).
Universität Rostock
Servicezentrum Studierende
Studierendensekretariat
18051 Rostock
(Hausanschrift: Parkstraße 6 | 18057 Rostock)