Französisch als Beifach zum Lehramt (Staatsexamen)
Studienform | |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Regelstudienzeit | 8 Semester |
Studienbeginn | Zum Wintersemester (01. Oktober) |
Studienfeld |
Lehramt
Sprach-/ Geisteswissenschaften |
Detailinformationen | https://www.phf.uni-rostock.de/studium/studiengaenge/beifach-zum-lehramtsstudium/franzoesisch-beifach/ |
Zulassungsbeschränkung | keine |
French as minor subject
The minor subject can only be studied in addition to a teaching profession (for extended secondary schools, regional schools or special pedagogy) and the two regular subjects from these courses.
The minor subject is not an independent course of study!
Gegenstand und Ziele:
Das Fachstudium Französisch zielt darauf ab, die Studierenden zu einer methodisch und inhaltlich fundierten Analyse der Sprache, Literatur und Kultur Frankrichs sowie der französischsprachigen Welt zu befähgien. Darüber hinaus erhalten sie das Rüstzeug, um zukünftige Herausforderungen als Lehrer oder Lehrerin kompetent zu bewältigen. Sie werden in die Lage versetzt, souverän relevante sprachliche und kulturelle Phänomene zu überblicken sowie ihre Kenntnisse und ihr Können an Schülerinnen und Schüler gemäß den jeweiligen Anforderungen zu vermitteln.
Eignung und Voraussetzungen:
Im Studiengang Lehramt Französisch geht es darum, nicht nur die Sprache, sondern auch die Literatur und die Kultur des Landes kennenzulernen und im Verlauf des Studiums immer besser zu verstehen. Gute Sprachkenntnisse und das Interesse an kulturellen Phänomenen sind Voraussetzung für eine wissenschaftliche Auseinandersetzung.
Studienablauf:
Die zu erbringende Zahl der Leistungspunkte beträgt 60 LP (affines Beifach) oder 72 LP (nicht affines Beifach). Bitte informieren Sie sich in der SPSO für das Beifach über die genauen Inhalte.
Tätigkeitsfelder:
Lehramtskandidaten beginnen nach erfolgreich abgelegtem Erstem Staatsexamen ihre Berufstätigkeit mit einem Referendariat. Sie werden während dieser Zeit durch die Landesinstitute für Schule und Ausbildung betreut und hospitieren und unterrichten zum Teil in Eigenverantwortung.Das Referendariat endet mit den Prüfungen zum Zweiten Staatsexamen. Mit diesem Abschluss besteht anschließend die Möglichkeit,sich nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, sondern bundesweit für den Schuldienst zu bewerben.
Zugangsvoraussetzungen
Hochschulzugangsberechtigung (Abitur)
Für ein Studium an einer Universität benötigen Sie zunächst eine sogenannte Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder andere) nähere Erläuterungen finden Sie hier.
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, beachten Sie bitte folgende Hinweise.
Der Zugang zum Studiengang Beifach im Lehramt ist nur für Personen eröffnet, die sich
- im Studium für das Lehramt an Gymnasien, Regionalen Schulen oder für Sonderpädagogik befinden, oder
- ein solches Studium innerhalb der letzten drei Jahre abgeschlossen haben, oder
- sich im Vorbereitungsdienst befinden, oder
- unbefristet an Gymnasien, Gesamtschulen, beruflichen Schulen, Regionalen Schulen und Förderschulen tätige Lehrkräfte sind.
Sofern das Beifachstudium in Form eines Doppelstudiums während des Lehramtstudiums aufgenommen wird, kann die Einschreibung in ein Beifach frühestens nach dem zweiten Fachsemester erfolgen.
Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn
Das Fachstudium Französisch im Studiengang Beifach zum Lehramt setzt Sprachkenntnisse in Französisch auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens voraus. Studierende im Beifach Französisch benötigen darüber hinaus Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache auf dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
Weitere Zugangsvoraussetzungen
Zur Einschreibung ist der Nachweis des CCT-Selbsterkundungsverfahren vorzulegen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Nachweis der Deutschkenntnisse von ausländischen Studieninteressierten
Ausländische Studieninteressierte mit in Deutschland erworbener Hochschulzugangsberechtigung benötigen keinen Sprachnachweis. Ausländische Studieninteressierte mit im Ausland erworbener Hochschulzugangsberechtigung müssen ihre Deutschkenntnisse nachweisen.
Für diesen Studiengang ist dazu ein Nachweis mindestens der folgenden Niveaustufe gemäß des GER (Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) notwendig:C1
Weitere Hinweise zum Nachweis von Deutschkenntnissen finden Sie hier.
Zulassungsbeschränkung: keine
Einschreibung
Dieser Studiengang ist zulassungsfrei, die Anzahl der Studienplätze ist somit nicht begrenzt. Eine Bewerbung ist nicht erforderlich. Wer die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, kann sich direkt in den Studiengang einschreiben („immatrikulieren“). Den Link zur Online-Einschreibung sowie weitere Informationen finden Sie hier .
Allgemeine Informationen zu Zulassungsmodalitäten
Weitere Informationen zu Zulassung, Zulassungsbeschränkung, Bewerbung, Einschreibung etc. finden Sie hier.
Einstieg in ein höheres Fachsemester
Studieninteressierte haben die Möglichkeit, aufgrund bereits erbrachter Studienleistungen (in einem anderen Studiengang und/oder an einer anderen Hochschule) einen Studienplatz in einem höheren Semester anzustreben. Dabei gilt, ähnlich wie für das 1. Fachsemester, eine Unterscheidung zwischen zulassungsfreien und zulassungsbeschränkten Studiengängen. Weitere Informationen und eine Übersicht über die Zulassungsbeschränkungen im höheren Fachsemester finden Sie auf der Seite zum Einstieg in ein höheres Fachsemester.
Generelle Informationen zum Einstieg in ein höheres Fachsemester finden Sie hier.
Studienfachberater
Studienbüro
Info-Service
Anliegen klären, Kurzinformationen erhalten
Die Universität arbeitet auf Grund des Coronavirus im eingeschränkten Betrieb. Der Info-Service ist ausschließlich per E-Mail oder telefonisch zu erreichen.
Der Info-Service ist die zentrale Anlaufstelle für Studieninteressierte und Studierende im Student Service Center der Universität Rostock. Ratsuchende wenden sich bitte zunächst hierher, oft kann die Frage mit einer kurzen Information schon geklärt werden. Bei Bedarf wird an spezialisierte Ansprechpartner weitervermittelt.
Telefon: +49 381 498-1230 | Mo. bis Do. 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr. 09:00 bis 13:00 Uhr
E-Mail: studiumuni-rostockde