Geschichte als Beifach zum Lehramt (Staatsexamen)
Studienform | |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Regelstudienzeit | 8 Semester |
Studienbeginn | Zum Wintersemester (01. Oktober) |
Studienfeld |
Lehramt
Sprach-/ Geisteswissenschaften |
Detailinformationen | https://www.phf.uni-rostock.de/studium/studiengaenge/beifach-zum-lehramtsstudium/geschichte-beifach/ |
Zulassungsbeschränkung | keine |
History as minor subject
The minor subject can only be studied in addition to a teaching profession (for extended secondary schools, regional schools or special pedagogy) and the two regular subjects from these courses.
The minor subject is not an independent course of study!
Gegenstand und Ziel:
Wie sind die Sklaven aus Afrika nach Amerika gelangt? Warum endete die französische Königin Marie Antoinette während der Französischen Revolution auf dem Schafott? Wie kam es zum Ausbruch des Zweiten Weltkrieges mit seinen verheerenden Folgen? Mit diesen u. a. Fragen beschäftigen sich die Studenten am Historischen Institut
Eignung und Voraussetzung:
Die Studierenden sollten vor allem eine hohe Bereitschaft zum Lesen von Fachliteratur sowie Freude an der Arbeit und Recherche in Bibliotheken mitbringen. Grundbedingungen für ein erfolgreiches Studium der Geschichte sind unter anderem die Fähigkeit, selbstständig Texte zu formulieren und zu präsentieren, Interesse am Interpretieren von historischen Quellen und Sachverhalten, Problembewusstsein für historische Abläufe und Prozesse, Neugier an Forschungsfragen unter interdisziplinären Ansätzen und das Interesse an der didaktischen Vermittlung von Geschichte.
Studienablauf:
Die zu erbringende Zahl der Leistungspunkte beträgt 60 LP (affines Beifach) oder 72 LP (nicht affines Beifach). Bitte informieren Sie sich in der SPSO für das Beifach über die genauen Inhalte.
Tätigkeitsfelder: Das erfolgreiche Studium schließt mit dem 1. Staatsexamen ab. Es ermöglicht dem Studierenden den Eintritt in das Referendariat, bietet aber auch die Chance zur Promotion.
Nach dem 2. Staatsexamen (Abschluss des Referendariats) besteht die Möglichkeit, in den Schuldienst einzutreten. Es sind aber auch andere Berufsfelder denkbar, wie die Arbeit in Schulbuchverlagen, in Pädagogischen Beratungsstellen oder Behörden.
Zugangsvoraussetzungen
Hochschulzugangsberechtigung (Abitur)
Für ein Studium an einer Universität benötigen Sie zunächst eine sogenannte Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder andere) nähere Erläuterungen finden Sie hier.
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, beachten Sie bitte folgende Hinweise.
Die Beifächer zum Lehramtsstudium können nur in Verbindung mit einem Lehramtsstudiengang (Lehramt an Gymnasien, Lehramt an Regionalen Schulen, Lehramt an Grundschulen oder Lehramt Sonderpädagogik) und den zwei regulären Fächern aus diesen Studiengängen gemeinsam/zusätzlich studiert werden.
Der Zugang zum Studiengang ›Beifach im Lehramt‹ ist nur für Personen eröffnet, die sich
1. im Studium für das Lehramt an Gymnasien, Regionalen Schulen oder für Sonderpädagogik befinden, oder
2. ein solches Studium innerhalb der letzten drei Jahre abgeschlossen haben, oder
3. sich im Vorbereitungsdienst befinden, oder
4. unbefristet an Gymnasien, Gesamtschulen, beruflichen Schulen, Regionalen Schulen und Förderschulen tätige Lehrkräfte sind.
Sofern das Beifachstudium in Form eines Doppelstudiums während des Lehramtstudiums aufgenommen wird, kann die Einschreibung in ein Beifach frühestens nach dem zweiten Fachsemester erfolgen.
Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn
Es sind keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn gefordert.
Weitere Zugangsvoraussetzungen
Zur Einschreibung ist der Nachweis des CCT-Selbsterkundungsverfahren vorzulegen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Nachweis der Deutschkenntnisse von ausländischen Studieninteressierten
Ausländische Studieninteressierte mit in Deutschland erworbener Hochschulzugangsberechtigung benötigen keinen Sprachnachweis. Ausländische Studieninteressierte mit im Ausland erworbener Hochschulzugangsberechtigung müssen ihre Deutschkenntnisse nachweisen.
Für diesen Studiengang ist dazu ein Nachweis mindestens der folgenden Niveaustufe gemäß des GER (Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) notwendig:C1
Weitere Hinweise zum Nachweis von Deutschkenntnissen finden Sie hier.
Zulassungsbeschränkung: keine
Einschreibung
Dieser Studiengang ist zulassungsfrei, die Anzahl der Studienplätze ist somit nicht begrenzt. Eine Bewerbung ist nicht erforderlich. Wer die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, kann sich direkt in den Studiengang einschreiben („immatrikulieren“). Den Link zur Online-Einschreibung sowie weitere Informationen finden Sie hier .
Allgemeine Informationen zu Zulassungsmodalitäten
Weitere Informationen zu Zulassung, Zulassungsbeschränkung, Bewerbung, Einschreibung etc. finden Sie hier.
Einstieg in ein höheres Fachsemester
Studieninteressierte haben die Möglichkeit, aufgrund bereits erbrachter Studienleistungen (in einem anderen Studiengang und/oder an einer anderen Hochschule) einen Studienplatz in einem höheren Semester anzustreben. Dabei gilt, ähnlich wie für das 1. Fachsemester, eine Unterscheidung zwischen zulassungsfreien und zulassungsbeschränkten Studiengängen. Weitere Informationen und eine Übersicht über die Zulassungsbeschränkungen im höheren Fachsemester finden Sie auf der Seite zum Einstieg in ein höheres Fachsemester.
Generelle Informationen zum Einstieg in ein höheres Fachsemester finden Sie hier.
Studienfachberater
Studienbüro
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Anliegen klären, Kurzinformationen erhalten
Die Universität arbeitet auf Grund des Coronavirus im eingeschränkten Betrieb. Der Info-Service ist ausschließlich per E-Mail oder telefonisch zu erreichen.
Der Info-Service ist die zentrale Anlaufstelle für Studieninteressierte und Studierende im Student Service Center der Universität Rostock. Ratsuchende wenden sich bitte zunächst hierher, oft kann die Frage mit einer kurzen Information schon geklärt werden. Bei Bedarf wird an spezialisierte Ansprechpartner weitervermittelt.
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