Griechisch als Beifach zum Lehramt (Staatsexamen)
Studienform | |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Regelstudienzeit | 8 Semester |
Studienbeginn | Zum Wintersemester (01. Oktober) |
Studienfeld |
Lehramt
Sprach-/ Geisteswissenschaften |
Detailinformationen | https://www.phf.uni-rostock.de/studium/studiengaenge/beifach-zum-lehramtsstudium/griechisch-beifach/ |
Zulassungsbeschränkung | keine |
Greek as minor subject
The minor subject can only be studied in addition to a teaching profession (for extended secondary schools, regional schools or special pedagogy) and the two regular subjects from these courses.
The minor subject is not an independent course of study!
Gegenstand und Ziel
Das Fach Griechisch beschäftigt sich mit der griechischen Literatur, Rhetorik, Philosophie und Naturwissenschaft von Homer bis in die Spätantike. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Auseinandersetzung mit der Rezeptionsgeschichte griechischer geistes- und naturwissenschaftlicher Konzeptionen vom Mittelalter bis heute. Auswahl und Schwerpunktsetzung sind in hohem Maße dem Interesse und der Eigeninitiative der Studierenden anheim gestellt.
Studienziel ist es, die aus dem alten Griechenland überlieferten Texte im Zusammenhang der antiken Kultur und Gesellschaft zu verstehen und unter Berücksichtigung der europäischen Literatur-, Kultur- und Wissenschaftsgeschichte zur Jetzt-Zeit in Bezug zu setzen.
Studienablauf:
Die zu erbringende Zahl der Leistungspunkte beträgt 60 LP (affines Beifach) oder 72 LP (nicht affines Beifach). Bitte informieren Sie sich in der SPSO für das Beifach über die genauen Inhalte.
Tätigkeitsfelder:
Das erfolgreiche Studium schließt mit dem 1. Staatsexamen ab. Es ermöglicht dem Studierenden den Eintritt in das Referendariat, bietet aber auch die Chance zur Promotion.
Nach dem 2. Staatsexamen (Abschluss des Referendariats) besteht die Möglichkeit, in den Schuldienst einzutreten. Es sind aber auch andere Berufsfelder denkbar, wie die Arbeit in Schulbuchverlagen, in Pädagogischen Beratungsstellen oder Behörden.
Zugangsvoraussetzungen
Hochschulzugangsberechtigung (Abitur)
Für ein Studium an einer Universität benötigen Sie zunächst eine sogenannte Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder andere) nähere Erläuterungen finden Sie hier.
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, beachten Sie bitte folgende Hinweise.
Die Beifächer zum Lehramtsstudium können nur in Verbindung mit einem Lehramtsstudiengang (Lehramt an Gymnasien, Lehramt an Regionalen Schulen, Lehramt an Grundschulen oder Lehramt Sonderpädagogik) und den zwei regulären Fächern aus diesen Studiengängen gemeinsam/zusätzlich studiert werden.
Der Zugang zum Studiengang ›Beifach im Lehramt‹ ist nur für Personen eröffnet, die sich
- im Studium für das Lehramt an Gymnasien, Regionalen Schulen oder für Sonderpädagogik befinden, oder
- ein solches Studium innerhalb der letzten drei Jahre abgeschlossen haben, oder
- sich im Vorbereitungsdienst befinden, oder
- 4unbefristet an Gymnasien, Gesamtschulen, beruflichen Schulen, Regionalen Schulen und Förderschulen tätige Lehrkräfte sind.
Sofern das Beifachstudium in Form eines Doppelstudiums während des Lehramtstudiums aufgenommen wird, kann die Einschreibung in ein Beifach frühestens nach dem zweiten Fachsemester erfolgen.
Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn
Das Fachstudium Griechisch im Studiengang Beifach zum Lehramt setzt das Latinum und das Graecum voraus.
Sofern das Latinum und das Graecum nicht bis zum Studienbeginn nachgewiesen werden können, müssen Studierende im Verlauf des Studiums diese Sprachkenntnisse erwerben. Zur Erlangung der erforderlichen Sprachkenntnisse bietet die Philosophische Fakultät in Zusammenarbeit mit dem Heinrich Schliemann-Institut für Altertumswissenschaften und dem Sprachenzentrum der Universität Rostock entsprechende Kurse an.
Weitere Zugangsvoraussetzungen
Zur Einschreibung ist der Nachweis des CCT-Selbsterkundungsverfahren vorzulegen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Nachweis der Deutschkenntnisse von ausländischen Studieninteressierten
Ausländische Studieninteressierte mit in Deutschland erworbener Hochschulzugangsberechtigung benötigen keinen Sprachnachweis. Ausländische Studieninteressierte mit im Ausland erworbener Hochschulzugangsberechtigung müssen ihre Deutschkenntnisse nachweisen.
Für diesen Studiengang ist dazu ein Nachweis mindestens der folgenden Niveaustufe gemäß des GER (Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) notwendig:C1
Weitere Hinweise zum Nachweis von Deutschkenntnissen finden Sie hier.
Zulassungsbeschränkung: keine
Einschreibung
Dieser Studiengang ist zulassungsfrei, die Anzahl der Studienplätze ist somit nicht begrenzt. Eine Bewerbung ist nicht erforderlich. Wer die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, kann sich direkt in den Studiengang einschreiben („immatrikulieren“). Den Link zur Online-Einschreibung sowie weitere Informationen finden Sie hier .
Allgemeine Informationen zu Zulassungsmodalitäten
Weitere Informationen zu Zulassung, Zulassungsbeschränkung, Bewerbung, Einschreibung etc. finden Sie hier.
Einstieg in ein höheres Fachsemester
Studieninteressierte haben die Möglichkeit, aufgrund bereits erbrachter Studienleistungen (in einem anderen Studiengang und/oder an einer anderen Hochschule) einen Studienplatz in einem höheren Semester anzustreben. Dabei gilt, ähnlich wie für das 1. Fachsemester, eine Unterscheidung zwischen zulassungsfreien und zulassungsbeschränkten Studiengängen. Weitere Informationen und eine Übersicht über die Zulassungsbeschränkungen im höheren Fachsemester finden Sie auf der Seite zum Einstieg in ein höheres Fachsemester.
Generelle Informationen zum Einstieg in ein höheres Fachsemester finden Sie hier.
Studienfachberater
Studienbüro
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Der Info-Service ist die zentrale Anlaufstelle für Studieninteressierte und Studierende im Student Service Center der Universität Rostock. Ratsuchende wenden sich bitte zunächst hierher, oft kann die Frage mit einer kurzen Information schon geklärt werden. Bei Bedarf wird an spezialisierte Ansprechpartner weitervermittelt.
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