Sportwissenschaft als Beifach zum Lehramt (Staatsexamen)
Studienform | |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Regelstudienzeit | 8 Semester |
Studienbeginn | Zum Wintersemester (01. Oktober) |
Studienfeld |
Lehramt
Sprach-/ Geisteswissenschaften |
Detailinformationen | https://www.isportwi.uni-rostock.de/studium/lehramt/beifach-zum-lehramtsstudium/ |
Zulassungsbeschränkung | örtlich zulassungsbeschränkt (grundständig) |
Sports as minor subject
The minor subject can only be studied in addition to a teaching profession (for extended secondary schools, regional schools, primary schools or special pedagogy) and the two regular subjects from these courses.
The minor subject is not an independent course of study!
Zugangsvoraussetzungen
Hochschulzugangsberechtigung (Abitur)
Für ein Studium an einer Universität benötigen Sie zunächst eine sogenannte Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder andere) nähere Erläuterungen finden Sie hier.
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, beachten Sie bitte folgende Hinweise.
Die Beifächer zum Lehramtsstudium können nur in Verbindung mit einem Lehramtsstudiengang (Lehramt an Gymnasien, Lehramt an Regionalen Schulen, Lehramt an Grundschulen oder Lehramt Sonderpädagogik) und den zwei regulären Fächern aus diesen Studiengängen gemeinsam/zusätzlich studiert werden.
Der Zugang zum Studiengang ›Beifach im Lehramt‹ ist nur für Personen eröffnet, die sich
1. im Studium für das Lehramt an Gymnasien, Regionalen Schulen oder für Sonderpädagogik befinden, oder
2. ein solches Studium innerhalb der letzten drei Jahre abgeschlossen haben, oder
3. sich im Vorbereitungsdienst befinden, oder
4. unbefristet an Gymnasien, Gesamtschulen, beruflichen Schulen, Regionalen Schulen und Förderschulen tätige Lehrkräfte sind.
Sofern das Beifachstudium in Form eines Doppelstudiums während des Lehramtstudiums aufgenommen wird, kann die Einschreibung in ein Beifach frühestens nach dem zweiten Fachsemester erfolgen.
Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn
Es sind keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn gefordert.
Weitere Zugangsvoraussetzungen
Zur Einschreibung ist der Nachweis des CCT-Selbsterkundungsverfahren vorzulegen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Nachweis der Deutschkenntnisse von ausländischen Studieninteressierten
Ausländische Studieninteressierte mit in Deutschland erworbener Hochschulzugangsberechtigung benötigen keinen Sprachnachweis. Ausländische Studieninteressierte mit im Ausland erworbener Hochschulzugangsberechtigung müssen ihre Deutschkenntnisse nachweisen.
Für diesen Studiengang ist dazu ein Nachweis mindestens der folgenden Niveaustufe gemäß des GER (Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) notwendig:C1
Weitere Hinweise zum Nachweis von Deutschkenntnissen finden Sie hier.
Zulassungsbeschränkung: örtlich zulassungsbeschränkt (grundständig)
Bewerbung
Dieser Studiengang unterliegt einer „örtlichen Zulassungsbeschränkung“. Es ist eine fristgerechte Bewerbung erforderlich. Den Link zur Online-Bewerbung sowie weitere Informationen finden Sie hier.
Neues Bewerbungsverfahren: Für das Bewerbungsverfahren zum WS 20/21 gelten neue Auswahlkriterien. Die Zulassungsgrenzen der Vorjahre können daher nicht als Anhaltspunkt zum Abschätzen der Zulassungsschancen genutzt werden und werden daher hier nicht angegeben.
Allgemeine Informationen zu Zulassungsmodalitäten
Weitere Informationen zu Zulassung, Zulassungsbeschränkung, Bewerbung, Einschreibung etc. finden Sie hier.
Einstieg in ein höheres Fachsemester
Studieninteressierte haben die Möglichkeit, aufgrund bereits erbrachter Studienleistungen (in einem anderen Studiengang und/oder an einer anderen Hochschule) einen Studienplatz in einem höheren Semester anzustreben. Dabei gilt, ähnlich wie für das 1. Fachsemester, eine Unterscheidung zwischen zulassungsfreien und zulassungsbeschränkten Studiengängen. Weitere Informationen und eine Übersicht über die Zulassungsbeschränkungen im höheren Fachsemester finden Sie auf der Seite zum Einstieg in ein höheres Fachsemester.
Generelle Informationen zum Einstieg in ein höheres Fachsemester finden Sie hier.
Studienfachberater
Studienbüro
Info-Service
Anliegen klären, Kurzinformationen erhalten
Die Universität arbeitet auf Grund des Coronavirus im eingeschränkten Betrieb. Der Info-Service ist ausschließlich per E-Mail oder telefonisch zu erreichen.
Der Info-Service ist die zentrale Anlaufstelle für Studieninteressierte und Studierende im Student Service Center der Universität Rostock. Ratsuchende wenden sich bitte zunächst hierher, oft kann die Frage mit einer kurzen Information schon geklärt werden. Bei Bedarf wird an spezialisierte Ansprechpartner weitervermittelt.
Telefon: +49 381 498-1230 | Mo. bis Do. 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr. 09:00 bis 13:00 Uhr
E-Mail: studiumuni-rostockde