Wirtschaftsmathematik (Master of Science)
Studienform | Weiterführend (i.d.R. Master) |
Fachtyp | Ein-Fach-Studiengang, kann nicht kombiniert werden |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Regelstudienzeit | 4 Semester |
Studienbeginn | Zum Wintersemester (01. Oktober) und zum Sommersemester (01. April) |
Studienfeld |
Mathematik/ Naturwissenschaften
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Detailinformationen | http://www.mathematik.uni-rostock.de/studium/studiengaenge/master-studiengang-wirtschaftsmathematik/ |
Zulassungsbeschränkung | keine |
Mathematical Economics
Application: via Uni-Assist, see www.uni-assist.de
Language of instruction: German (C1)
Admission requirements:
- First job-qualifying university degree in Mathematics (180 credit points),
- Verification of at least 24 credit points in business sciences.
- Foreign students have to proof sufficient German language skills (level C1 or DSH1)
For the complete and detailed information on the admission requirements refer to the valid examination regulations!
Content and objectives:
The Master's degree in Mathematical Economics builds on the knowledge acquired during the Bachelor's degree. During the course, students take advanced modules in mathematics and economics.
Gegenstand und Ziel:
Der Master-Studiengang baut auf den Kenntnissen auf, die während des Bachelor-Studiums erworben wurden. Während des Studiums nehmen die Studierenden an weiterführenden Lehrveranstaltungen in den Fächern Mathematik und Wirtschaftswissenschaften teil.
Pflichtpraktika:
Während des Studiums sind praktische Studienzeiten im Umfang von mindestens vier Wochen abzuleisten, in deren Rahmen an einer Stelle außerhalb der Universität Rostock unter angemessener Betreuung berufsbezogene Fertigkeiten, die in einem sachlichen Zusammenhang mit den Zielen des Studiengangs oder Teilen dessel-ben stehen, erlernt werden sollen (berufsbezogenes Praktikum). Studierenden steht es frei, auch ein längeres berufsbezogenes Praktikum abzuleisten, die Höchstdauer darf in diesem Fall aber nicht zwei Monate überschreiten. Das Praktikum soll vorrangig in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Eine entsprechende Studienberatung erfolgt im Studienbüro und durch die zuständige Vertreterin/den zuständigen Vertreter des Prüfungsaus-schusses. Empfohlen wird eine Studienberatung im ersten Fachsemester.
Zugangsvoraussetzungen
Abschluss eines grundständigen Studienganges
Zur Aufnahme eines Masterstudienganges ist der Abschluss eines vorhergehenden grundständigen Studienganges (in der Regel Bachelor) notwendig.
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, beachten Sie bitte folgende Hinweise.
Für diesen Studiengang ist folgende Mindestnote als Abschlussnote im vorhergehenden grundständigen Studiengang gefordert: keine
Hochschulintern ermöglichen die Abschlüsse folgender grundständiger Studiengänge in der Regel die Zulassung zu diesem Masterstudiengang (Die genauen Zugangsvoraussetzungen sind der Prüfungsordnung zu entnehmen)
Der Zugang zum Masterstudiengang Wirtschaftsmathematik ist gemäß § 3 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) an den Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses und an nachfolgende weitere Zugangsvoraussetzungen gebunden:
- Als erster berufsqualifizierender Abschluss werden nur Bachelorabschlüsse in einem Studium der Mathematik mit mindestens 180 Leistungspunkten oder andere gleichwertige Abschlüsse anerkannt
- Der Nachweis des Erwerbs von mindestens 24 Leistungspunkten für die nach § 3 Absatz 3 beabsichtige wirtschaftswissenschaftliche Spezialisierung (Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre oder Volkswirtschaftslehre und Demographie) ist mit der Bewerbung zu erbringen
Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn
Es sind keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn gefordert.
Nachweis der Deutschkenntnisse von ausländischen Studieninteressierten
Ausländische Studieninteressierte mit in Deutschland erworbener Hochschulzugangsberechtigung benötigen keinen Sprachnachweis. Ausländische Studieninteressierte mit im Ausland erworbener Hochschulzugangsberechtigung müssen ihre Deutschkenntnisse nachweisen.
Für diesen Studiengang ist dazu ein Nachweis mindestens der folgenden Niveaustufe gemäß des GER (Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) notwendig:C1
Weitere Hinweise zum Nachweis von Deutschkenntnissen finden Sie hier.
Zulassungsbeschränkung: keine
Einschreibung
Dieser Studiengang ist zulassungsfrei, die Anzahl der Studienplätze ist somit nicht begrenzt. Eine Bewerbung ist nicht erforderlich. Wer die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, kann sich direkt in den Studiengang einschreiben („immatrikulieren“). Den Link zur Online-Einschreibung sowie weitere Informationen finden Sie hier .
Allgemeine Informationen zu Zulassungsmodalitäten
Weitere Informationen zu Zulassung, Zulassungsbeschränkung, Bewerbung, Einschreibung etc. finden Sie hier.
Einstieg in ein höheres Fachsemester
Studieninteressierte haben die Möglichkeit, aufgrund bereits erbrachter Studienleistungen (in einem anderen Studiengang und/oder an einer anderen Hochschule) einen Studienplatz in einem höheren Semester anzustreben. Dabei gilt, ähnlich wie für das 1. Fachsemester, eine Unterscheidung zwischen zulassungsfreien und zulassungsbeschränkten Studiengängen. Weitere Informationen und eine Übersicht über die Zulassungsbeschränkungen im höheren Fachsemester finden Sie auf der Seite zum Einstieg in ein höheres Fachsemester.
Generelle Informationen zum Einstieg in ein höheres Fachsemester finden Sie hier.
Studienfachberater
Hier gelangen Sie zu der Website mit den aktuellen Sprechzeiten.
Studienbüro
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Info-Service
Anliegen klären, Kurzinformationen erhalten
Die Universität arbeitet auf Grund des Coronavirus im eingeschränkten Betrieb. Der Info-Service ist ausschließlich per E-Mail oder telefonisch zu erreichen.
Der Info-Service ist die zentrale Anlaufstelle für Studieninteressierte und Studierende im Student Service Center der Universität Rostock. Ratsuchende wenden sich bitte zunächst hierher, oft kann die Frage mit einer kurzen Information schon geklärt werden. Bei Bedarf wird an spezialisierte Ansprechpartner weitervermittelt.
Telefon: +49 381 498-1230 | Mo. bis Do. 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr. 09:00 bis 13:00 Uhr
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