Anmeldung SAP für Studierende

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Teilnahmebedingungen

Anmeldung

Ihre Anmeldung erfolgt über unser Online-Anmeldeformular auf www.uni-rostock.de/weiterbildung und wird mit Eingang bei der Wissenschaftlichen Weiterbildung verbindlich. Mit der Anmeldung erkennen Sie unsere Teilnahmebedingungen an und verpflichten sich zur Zahlung der Gebühren. Nach Annahme der Anmeldung durch die Wissenschaftliche Weiterbildung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Kapazität der zur Verfügung stehenden Plätze, erfolgt die Auswahl nach dem Losverfahren bzw. der Reihenfolge der Anmeldungen.

Zulassungsvoraussetzungen

Für die einzelnen Studienangebote sind je nach Anforderung die entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen (z.B. eingeschriebene Studentin oder Student einer bestimmten Fachrichtung) zu erfüllen, deren Nachweis mit der Anmeldung zu erbringen ist. Die Unterlagen können als elektronische Fassung per Email zugesendet werden. Bei der Online-Anmeldung können die entsprechenden Dateien direkt hochladen werden.

Gebühren

Auf der Grundlage des § 3 der Satzung der Universität Rostock über die Erhebung von Hochschulgebühren, Beiträgen und Entgelten (Hochschulgebührensatzung) in Verbindung mit dessen Anlage 2, Punkt 2 wird nach Ihrer Anmeldung die Gebühr fällig. Die Höhe der Gebühren ist in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung ausgewiesen. Bei Überschreiten der Regelteilnahmezeit und bei Inanspruchnahme von Wiederholungsprüfungen wird nach Maßgabe der Hochschulgebührensatzung eine zusätzliche Gebühr erhoben.

Zahlungsweise

Den Gebührenbescheid und die Rechnung erhalten Sie in der Regel zum Beginn der Bildungsmaßnahme. Darauf sind der Titel und Zeitraum des Kurses sowie die entsprechende Höhe der Gebühren vermerkt. Die volle Gebühr ist mit Fälligkeitsdatum des Bescheides an die angegebene Bankverbindung zu überweisen. In Ausnahmefällen ist eine Ratenzahlung möglich. Diese muss noch vor der Erstellung der Rechnungsunterlagen vereinbart werden.

Rücktritt

Ein kostenfreier Rücktritt ist bis 14 Tage vor Beginn des Studienangebotes möglich. Zur Fristwahrung genügt das rechtzeitige Absenden (Poststempel / E-Mail) der schriftlichen Rücktrittserklärung. Sollten Sie danach von der Teilnahme am Weiterbildungsangebot zurücktreten wollen, wird die Gebühr grundsätzlich in voller Höhe erhoben. Die Rücksendung des Lehrmaterials entbindet Sie nicht von der Zahlung der fällig gewordenen Gebühr. Die Nicht-Inanspruchnahme einzelner Veranstaltungen eines Bildungsangebotes berechtigt nicht zu einer Kürzung der Gebühren. Die Universität Rostock hat das Recht zum Rücktritt, wenn die Zulassung durch arglistige Täuschung, Zwang oder Bestechung herbeigeführt wurde, Sie Ihre Teilnahmepflichten nicht erfüllen, den Hochschulbetrieb stören oder wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt waren. Im Falle eines Rücktritts entsteht kein Anspruch auf Erstattung gezahlter Gebühren. Entstehen der Universität Rostock durch den Rücktritt zusätzliche Kosten, haben Sie diese zu tragen.

Absage von Weiterbildungsangeboten

Die Universität Rostock kann ein Weiterbildungsangebot aus triftigen Gründen absagen. Für das Zustandekommen eines Weiterbildungsangebotes ist eine Mindestanzahl von Teilnehmenden erforderlich. Sollte diese nicht erreicht werden, behält sich die Universität Rostock vor, das Studienangebot abzusagen. Bereits entrichtete Gebühren werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Falls ein Weiterbildungsangebot abgesagt werden muss, erfolgt diese Absage in der Regel spätestens eine Woche vor Beginn des Weiterbildungsangebotes.

Wechsel von Dozenten, Lehrkräften und Veranstaltungsorten

Sollten die vorgesehenen Dozenten und Lehrkräfte der Weiterbildungsveranstaltungen kurzfristig ausfallen (z.B. im Krankheitsfall), so behält sich die Universität Rostock vor, einen gleichwertigen Dozenten einzusetzen. In Ausnahmefällen kann es zu Verschiebungen oder Änderungen der Termine oder des Programmablaufs kommen. Die Weiterbildungsveranstaltungen finden in der Regel in Rostock statt.

Teilnahmebescheinigungen, Prüfungen und Zertifikate

Nach der aktiven Teilnahme an mindestens 80 Prozent der Präsenzveranstaltung(en) erhalten Sie einen Teilnahmenachweis. Die aktive Präsenzteilnahme ist verpflichtende Voraussetzung, um die abschließende Prüfungsleistung erbringen zu können. Die Art der Prüfungsleistung ist in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung ausgewiesen. Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung erhalten Sie ein universitäres Zertifikat inklusive eines Supplements, das u.a. die Prüfungsnote sowie die Dauer und den Inhalt der Weiterbildung ausweist. Die Teilnahmebescheinigungen und Abschlusszertifikate werden von der jeweils zuständigen Prüfungsstelle ausgestellt und ausgehändigt, wenn Sie Ihren Nachweis- und Zahlungspflichten nachgekommen sind sowie alle Studien- und Prüfungsleistungen erbracht wurden. Eine nichtbestandene Prüfung kann einmal im Prüfungszeitraum der nächstfolgenden (identischen) Weiterbildung wiederholt werden. Der Prüfungszeitraum umfasst die letzten 6 Wochen des Weiterbildungsangebots. Für die Wiederholungsprüfung fällt nach Maßgabe der Hochschulgebührensatzung eine zusätzliche Gebühr an. Bei vorzeitiger Beendigung eines Weiterbildungsangebotes sowie bei Nichtbestehen einer oder mehrerer Prüfungen wird auf Antrag bei der Wissenschaftlichen Weiterbildung eine Bescheinigung über die erfolgreich erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen ausgestellt, sofern auch die sonstigen Bedingungen erfüllt sind.

Haftungsausschluss

Ein Versicherungsschutz durch die Universität Rostock für Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Weiterbildungsmaßnahme besteht nicht. Es wird somit keine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden übernommen, die im Zeitraum der jeweiligen Weiterbildung entstehen.

Datenschutz

Durch die Anmeldung erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten für Verwaltungszwecke sowie späterer Informationen einverstanden. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Geltendes Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Rostock.