Gremien- und StuRa-Wahl im Sommersemester 2024
Wahl der studentischen Mitglieder für Konzil, Akademischen Senat und die Fakultätsräte
An der Universität Rostock findet die Gremien- und StuRa-Wahl 2024 als ONLINE-WAHL statt.
Gewählt werden für die Amtsperiode 1. Oktober 2024 - 30. September 2025 die STUDENTISCHEN MITGLIEDER für:
- das Konzil,
- den Akademischen Senat,
- die Fakultätsräte.
Gleichzeitig findet die Wahl der Mitglieder für den Studierendenrat - StuRa statt.
Weitere Informationen zur StuRa-Wahl finden Sie hier.
Den Auftakt der Gremienwahl 2024 bildet die Wahlbekanntmachung, die ab dem 16. April 2024 mittels Plakataushang in allen Fakultäten und Einrichtungen erfolgt.
Kontakt
WAHLAMT
Akademische Selbstverwaltung (S44)
Universitätsplatz 1
18055 Rostock
Tel.: +49 381 498-1203/1205
wahlamtuni-rostockde
Noch Fragen?
Wir sind gerne für Sie da, wenn Sie die passenden Infos nicht auf der Website finden.
In Kürze beginnt hier die Stimmabgabe!
Zeitraum: Mittwoch, 5. Juni 2024, 12:00 Uhr bis Mittwoch, 19. Juni 2024, 12:00 Uhr.
Aktuelles
Bekanntgabe der Gesamtliste der Wahlvorschläge
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 14. Mai 2024 über die Gültigkeit und Zulassung der Wahlvorschläge beschlossen.
Insgesamt liegen 183 Bewerbungen für die Mandate im Konzil, im Akademischen Senat und in den neun Fakultätsräten vor. Für die 22 Mandate im Konzil liegen insgesamt 4 Listen mit 70 Bewerbungen vor, für die 4 Mandate im Akademischen Senat treten 45 Mitglieder auf insgesamt 2 Listen an und 68 Mitglieder kandidieren für 24 Mandate in den neun Fakultätsräten. Für alle Gremien wurden Wahlvorschläge eingereicht.
Die Gesamtliste der Wahlvorschläge finden Sie hier.
Weitere Informationen / Downloads
Nützliche Informationen, Formulare und Dokumente rund um die Gremienwahl.
Terminplan
Wahlordnung
Wahlordnung der Universität Rostock vom 29. Oktober 2021
zuletzt geändert durch die:
- Erste Satzung zur Änderung der Wahlordnung Nr. 2 vom 26. Januar 2023
- Zweite Satzung zur Änderung der Wahlordnung Nr. 17 vom 25. April 2023
- Dritte Satzung zur Änderung der Wahlordnung Nr. 52 vom 30. Oktober 2023