Wahl der Gleichstellungsbeauftragten

Aufgrund der Niederlegung des Amtes der Gleichstellungsbeauftragten vor Ablauf der regulären Amtszeit am 6. Mai 2024, ist gemäß § 21 Absatz 6 Nr. 1 des Gleichstellungsgesetzes M-V eine außerplanmäßige Neuwahl der Gleichstellungsbeauftragten durchzuführen.

Eine reguläre Bestellung des Wahlvorstandes durch die Gleichstellungsbeauftragte erfolgt nicht. Daher ist die Leiterin der Dienststelle gemäß § 1 Absatz 3 der Wahlordnung zum Gleichstellungsgesetz zur Einberufung einer Versammlung der wahlberechtigten weiblichen Beschäftigten zur Wahl eines Wahlvorstandes und dessen Vorsitz verpflichtet.

Für die Durchführung der Wahl der Gleichstellungsbeauftragten wurde am 13. Mai 2024 auf der Versammlung der wahlberechtigten weiblichen Beschäftigten der Wahlvorstand und deren Vorsitzende gewählt.

Weitere Informationen zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten folgen demnächst.

 

Aktuelles

Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlvorstandes

Die Zusammensetzung des Wahlvorstandes finden Sie hier.

Kontakt

WAHLVORSTAND
für die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten

c/o Akademische Selbstverwaltung (S44)
Universitätsplatz 1
18055 Rostock

Tel.: +49 381 498-1203/1205
wahlamt@uni-rostock.de