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am Leben, beständige Register billig fürlegen und Rechenschaft bestellen mügen), wo dieselbigen verhanden, einziehe und mit zu seiner Professorn Besoldung und derselbigen Unterhaltung gebraucht, damit abermahls gemeiner Stadt Bürde erleichtert und E. E. Raht seine Professorn desto bequemer und ohn alle Beschwerunge versorgen und unterhalten müge.

So viel aber nun die Collegia, Regentien und Häusere der Universität, darin die Studenten ihre Wohnung und Aufenthalt haben müssen, und derselbigen Verwaltung belangt, ist billig und zur Einigkeit in der Universität dienlich und zum höchsten nötig, daß in ein jede Regentie (außbescheiden das Frater Closter, welches mit aller seiner zubehörung, Hüre und andern, E. E. Rahte dermassen und zu der Behueff, wie obstehet, vorbehalten seyn sol) zwene Professores, einer der Fürsten, der ander des Rahts zugleich als Auffsehre und Præsidentes Regentiales über die Studenten und Jugend, so darinne bestellet, vom Ehrwürdigen Concilio zum fürderlichsten und bald nach vollenzogner dieser Concordien verordnet werden. Und sol zur Zeit solcher Verordnung und Bestellung der Collegien und Regentien auch M. Arsenius, ob er wol eines hohen Alters, nicht fürbey gegangen, sondern von wegen E. E. Rahts im Pœdagogio, Porta cœli genant, nebenst M. Joanne Posselio, für einen Magistrum oder Præsidentem Regentialem, die Zeit über seines Lebens, oder so lang Ihm selbst dasselbe gelegen, und Er solchem Ambt Leibes Vormügenheit halben wird ob seyn können, geduldet und keines Weges removirt werden, und sol Ihm nach seinem Todt ein Fürstlicher Professor succediren. Oder [es sol] ein Fürstlicher Professor an M. Joannis Posselij stett, da derselbige für [=vor] Arsenio abstehen würde, für einen Magistgrum Regentialem zugeordnet werden.

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