Vor der Ausreise

Ihre Zeit in Rostock endet bald und Sie fahren wieder nach Hause? Denken Sie bitte daran folgende administrative Angelegenheiten zu erledigen, bevor Sie uns verlassen:

1. Transcript of Records:

1. Transcript of Records:

Wenn Ihre Heimatuniversität ein Zeugnis/Transcript of Records über die in Rostock erhaltenen Credits verlangt, fragen Sie die Dozierenden/Professor*innen Ihrer Kurse, wie Sie einen sogenannten „Leistungsschein“ (Nachweis) für den jeweiligen Kurs bekommen können.

Das Transcript of Records füllen Sie selbst aus und lassen es von Ihrem*Ihrer Internationalisierungsbeauftragten und anschließend vom Rostock International House unterschreiben.

Wenn Sie für Ihre Heimatuni eine Bestätigung über das Ende deines Gaststudiums brauchen, können Sie diese auch im Rostock International House bekommen.

2. Exmatrikulation beim Studierendensekretariat:

2. Exmatrikulation beim Studierendensekretariat:

Wenn Sie sich später für ein Vollstudium in Deutschland bewerben möchten, wird jede Universität von Ihnen eine Exmatrikulationsbescheinigung aus Rostock verlangen.

Dies ist eine Bestätigung, dass Sie sich ordnungsgemäß bei der Universität Rostock abgemeldet (exmatrikuliert) haben. Die Exmatrikulation können Sie persönlich, postalisch oder per Mail erledigen. Kontaktieren Sie dafür etwa einen Monat vor Ihrer Abreise das Studierendensekretariat.

Klicken Sie hier, um mehr über den Ablauf der Exmatrikulation zu erfahren und das Formular herunterzuladen, das Sie dafür im Studentensekretariat abgeben müssen.

3. Kündigung des Mietvertrags beim Studierendenwerk:

3. Kündigung des Mietvertrags beim Studierendenwerk:

Der Mietvertrag endet grundsätzlich mit Ablauf des in dem Mietvertrag genannten Datums, ohne dass Sie hierfür extra eine Kündigung einreichen müssen.
Wollen Sie jedoch das Zimmer frühzeitig verlassen, muss eine Kündigungsfrist von 8 Wochen eingehalten werden.
Bitte füllen Sie das Kündigungsformular mit Ihren Daten aus und unterschreiben es. Nachdem Sie es ausgefüllt haben, müssen Sie es bei uns im Rostock International House abstempeln lassen und dann an das Studierendenwerk in der St.-Georg-Straße 104-107 schicken.

Eine Gebühr von 30€ wird für den entstehenden Aufwand beim Studierendenwerk dafür berechnet.
Bitte beachten Sie auch, dass Sie Ihr Zimmer oder Apartment reinigen müssen, wenn Sie ausziehen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Achtung: Wenn Sie zu Beginn Ihr deutsches Konto für die Einbeziehung der Kaution angegeben haben, und das Konto nun kündigen (siehe 5.), geben Sie Ihr weiteres Konto beim Studierendenwerk an, um die Rückzahlung der Kaution erhalten zu können. 

4. Abmeldung beim Ortsamt/Migrationsamt:

4. Abmeldung beim Ortsamt/Migrationsamt:

Bevor Sie abreisen, gehen Sie bitte zu Ihrem zuständigen Ortsamt und sagen dort Bescheid, dass Ihr Gaststudium beendet ist und Sie Rostock verlassen werden. Studierende aus Nicht-EU-Staaten melden sich bitte zusätzlich beim Migrationsamt. Das ist per Mail über migrationsamt.allgemein@rostock.de möglich.

 

5. Schließung des Bankkontos:

5. Schließung des Bankkontos:

Wenn Sie in Deutschland ein Konto eröffnet haben und wissen, dass Sie es im nächsten Jahr nicht brauchen werden, gehen Sie bitte zu Ihrer Bank und fragen, ob es eine Kontoführungsgebühr geben wird (das heißt: monatliche Kosten, die Sie an die Bank bezahlen müssen).
Wenn dem so ist, sollten Sie das Konto schließen, um keine Schulden durch die Gebühr zu machen.

6. Certificate of Departure

6. Certificate of Departure

Lassen Sie sich spätestens 7 Tage vor Ihrer Abreise Ihr "Certificate of Departure" vom Rostock International House unterschreiben. Dies bescheinigt Ihnen den geplanten Abschluss Ihres Aufenthaltes an der Uni Rostock zur Vorlage bei der Heimatuniversität.