Eine Aufenthaltserlaubnis bzw. Aufenthaltsbewilligung ist die Erlaubnis, für den Zeitraum des Studiums in Deutschland zu leben. Das Visum ist hingegen „nur“ die Erlaubnis nach Deutschland einzureisen und die Grenze zu überschreiten.

Visum

Studierende aus den Ländern der Europäischen Union benötigen kein Visum für die Einreise nach Deutschland. Dies gilt auch für einige andere Länder.

Alle anderen internationalen Studierenden finden Informationen über die Visabestimmungen und eine Staatenliste zur Visumspflicht unter:

www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt/visabestimmungen-allgemein

Auch der Deutsche Akademische Austausch Dienst (DAAD) gibt wertvolle und sehr hilfreiche Tipps zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland unter: www.daad.de/de/studieren-und-forschen-in-deutschland

Bedenken Sie, dass die Beantragung eines Visums rechtzeitig (in der Regel nach Erhalt des Zulassungsbescheides der Universität) zu erfolgen hat, da mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Monaten gerechnet werden muss.
Es muss unbedingt die Beantragung eines Visums „für Studienzwecke“ bzw. „zum Studium“ bzw. „to study“ erfolgen.

Ein Touristenvisum oder ein Besuchsvisum ist NICHT ausreichend!

Erkundigen Sie sich bitte bei der Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland, welche Dokumente einzureichen sind, beziehungsweise vorhanden sein müssen.

Dies sind unter anderem:

  • Ein gültiger Reisepass
  • Der Zulassungsbescheid der deutschen Universität
  • Ein Finanzierungsnachweis über mindestens 934 EUR pro Monat bzw. 11.208 EUR im Jahr;
    Dieser kann alternativ durch folgende Nachweise erbracht werden:
    1. Durch einen Stipendiumsnachweis (mindestens 800,- € monatlich)
    2. Durch ein Sperrkonto bei einer Bank in Deutschland (mit einem Betrag von ca. 11.208,- € für ein Jahr).
      Achtung: Die Höhe der Sicherheitsleistung kann regional variieren. Daher empfiehlt es sich den genauen Betrag bei der Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland zu erfragen.
    3. Weitere Möglichkeiten sind:
      1. die Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern
      2. eine Bankbürgschaft oder eine Bürgschaft eines deutschen Staatsbürgers (eine sogenannte Verpflichtungserklärung)
  • Nachweis einer Krankenversicherung

Da die im Punkt 3 aufgezählten Finanzierungsmöglichkeiten nicht in jedem Fall akzeptiert werden, empfehlen wir Ihnen die Eröffnung eines Kontos mit Sperrvermerk (Sperrkonto).

Achtung: Alle Studierenden (auch Studierende englischsprachiger Studiengänge) müssen ihre gesamten Dokumente in der Regel bei deutschen Behörden (zum Beispiel Deutsche Botschaft, Migrationsamt) in deutscher Sprache einreichen!

Aufenthaltstitel

Bevor Sie Ihren Antrag auf Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung stellen, müssen Sie sich in Ihrem zuständigen Ortsamt anmelden.

Alle internationalen Studierenden müssen sich im Ortsamt anmelden!

Eine Übersicht der Ortsämter finden Sie hier. Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihren Besuch beim Ortsamt.

Für die Anmeldung brauchen Sie folgende Unterlagen:

  • Reisepass/ Personalausweis
  • Wohnungsgeberbescheinigung
  • Studienausweis

Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger müssen nach der Ankunft beim Migrationsamt Rostock eine Aufenthaltserlaubnis für ein Studium beantragen.

Folgende Dokumente müssen Sie bei Ihrem Besuch in Original und Kopie vorlegen:

  • Antragsformular auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
  • Kopie des Reisepasses/Personalausweis
  • Mietvertrag
  • Meldebescheinigung (Ortsamt)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Bescheinigung der voraussichtlichen Studiendauer/Regelstudienzeit
  • Finanzierungsnachweis
  • biometrische Passfotos

Wichtig ist, dass das ausgefüllte Antragsformular dem Migrationsamt spätestens 4 Wochenvor Ablauf der aktuellen Aufenthaltsgenehmigung vorliegt. Alle weiteren Unterlagen können notfalls nachgereicht werden! 

Senden Sie den Antrag vorzugsweise per E-Mail an migrationsamt.allgemein@rostock.de oder per Post. Für die Aufnahme der biometrischen Daten vereinbaren Sie bitte unter der angegebenen E-Mail-Adresse einen Termin.