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Finanzierung/Stipendien

Lebenshaltungskosten
Für die Finanzierung Ihres Lebensunterhaltes müssen Sie monatlich etwa 670 € einplanen, die zunächst aus privaten Mitteln aufzubringen sind. Bei der Berechnung Ihres Budgets sollten Sie fixe Kosten für Semesterbeitrag, Krankenversicherung, Miete und Arbeitsmaterialien fest einplanen. Detaillierte Informationen zu Lebenshaltungskosten finden Sie auf den Seiten der Universität Rostock bzw. des DAAD.

 

Nachweis der Finanzierung
Bitte berücksichtigen Sie, dass der Nachweis der gesicherten Finanzierung des Lebensunterhalts bereits für die Beantragung des Visums im Heimatland erforderlich ist. Der Finanzierungsnachweis kann durch folgende Nachweise erbracht werden:

  1. durch einen Stipendiumsnachweis
  2. durch ein Sperrkonto bei einer Bank in Deutschland (mit einem Betrag von ca. 8040,- € für ein Jahr). Da die Höhe der Sicherheitsleistung regional variieren kann, empfiehlt es sich, den genauen Betrag bei der Deutschen Botschaft im Heimatland zu erfragen.
  3. weitere Möglichkeiten:
    - Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern
    - Bankbürgschaft
    - Bürgschaft eines deutschen Staatsbürgers (Verpflichtungserklärung)

Bitte erfragen Sie die genauen Anforderungen in der Deutschen Botschaft Ihres Heimatlandes.EU – Bürger benötigen keinen Finanzierungsnachweis.

 

Studiengebühren/Semesterbeitrag
Studiengebühren werden an der Universität Rostock nicht erhoben. Immatrikulierte Studenten zahlen eine Semestergebühr von aktuell 131,00 Euro pro Semester. Diese beinhaltet Beiträge für die Leistungen des Studentenwerks, die Studentenschaft und das Semesterticket, mit dem jeder Student den Rostocker Nahverkehr nutzen kann. Das Ticket gilt jeweils für das ganze Semester und umfasst den gesamten Innenstadtbereich Rostocks sowie die Fahrt nach Warnemünde und die Fähren über die Warnow.



Stipendien
Die Fördermöglichkeiten für ausländische Studienbewerber und Studierende sind sehr begrenzt. Beachten Sie bitte, dass die deutschen Universitäten in der Regel nicht über Stipendienmittel verfügen.
Neben dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) gibt es zahlreiche Stiftungen, die einzelne ausländische Studierende fördern. Lassen Sie sich zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten bei der deutschen Auslandsvertretung Ihres Heimatlandes oder im Akademischen Auslandsamt der Universität Rostock beraten.
Eine Auswahl der größeren Förderinstitutionen, die auch ausländische Studierende unterstützen, finden Sie nachfolgend:


Darüber hinaus können Sie Informationsbroschüren direkt von den Internetseiten des DAAD herunterladen.

 

Arbeiten während des Aufenthalts
Die Möglichkeiten für internationale Studenten neben dem Studium zu arbeiten, sind begrenzt. Ausländische Studierende mit einer Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken dürfen eine Tätigkeit aufnehmen, sofern diese 120 ganze bzw. 240 halbe Tage pro Kalenderjahr nicht übersteigt. Daneben kann eine Tätigkeit als studentische Hilfskraft ausgeübt werden. Für weitere Tätigkeiten benötigen Sie die Zustimmung der Arbeitsbehörde und der Ausländerbehörde, die nur in bestimmten Fällen erteilt werden kann. Planen Sie deshalb nicht, Ihr Studium durch Arbeit zu finanzieren. Neben den einschränkenden arbeitsrechtlichen Regelungen ist es wegen der anhaltend hohen Arbeitslosigkeit in Deutschland zunehmend schwerer, einen Job zu finden.

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Zusatzinformationen

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