Finanzierung/Stipendien

Nachweis der Finanzierung

Bitte berücksichtigen Sie, dass  für Nicht-EU-Staatsangehörige der Nachweis der gesicherten Finanzierung des Lebensunterhalts bereits zur  Beantragung des Visums im Heimatland erforderlich ist. EU-Staatsangehörige benötigen keinen Finanzierungsnachweis.

  1. durch einen Stipendiumsnachweis
  2. durch ein Sperrkonto bei einer Bank in Deutschland (mit einem Betrag von ca. 11.000,- € für ein Jahr). Es gibt auch Online-Anbieter.  Da die Höhe der Sicherheitsleistung regional variieren kann, empfiehlt es sich, den genauen Betrag bei der Deutschen Botschaft im Heimatland zu erfragen.
  3. weitere Möglichkeiten:
     
    • Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern
       
    • Bankbürgschaft
       
    • Bürgschaft eines deutschen Staatsbürgers (Verpflichtungserklärung)

Bitte erfragen Sie die genauen Anforderungen in der Deutschen Botschaft Ihres Heimatlandes.

Stipendien

Die Fördermöglichkeiten für ausländische Studienbewerber und Studierende sind sehr begrenzt. Beachten Sie bitte, dass die deutschen Universitäten in der Regel nicht über Stipendienmittel verfügen.

Abschluss-Stipendium Stibet

Gefördert durch den DAAD aus Mitteln des Auswärtigen Amtes vergibt das Rostock International House (RIH) halbjährlich Stipendien an diejenigen Studierenden, die beabsichtigen, im laufenden Semester ihr Studium (Bachelor/Master) oder ihre Promotion zu beenden, und dabei vor finanziellen Herausforderungen stehen. 

Weitere Fördermöglichkeiten

Neben dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) gibt es zahlreiche Stiftungen, die einzelne ausländische Studierende fördern. Lassen Sie sich zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten bei der deutschen Auslandsvertretung Ihres Heimatlandes oder im Rostock International House der Universität Rostock beraten.

Eine Auswahl der größeren Förderinstitutionen, die auch ausländische Studierende unterstützen, finden Sie nachfolgend:

Darüber hinaus bietet der DAAD eine Stipendiendatenbank für ausländische Studierende in Deutschland, in der  Sie nach passenden Fördermöglichkeiten suchen können.

Auch der Bereich „Vielfalt und Gleichstellung“ an der Universität Rostock stellt für Promovierende und Postdocs Stipendien (Förderprogramme) bereit:

Gebühren der Universität

An der Universität Rostock werden keine Studiengebühren erhoben,  Studierende zahlen lediglich eine Semestergebühr  pro Semester.

Diese beinhaltet Beiträge für die Leistungen des Studierendenwerks, die Studierendenschaft und das Semesterticket, mit dem jeder Studierende den Rostocker Nahverkehr nutzen kann. Das Ticket gilt jeweils für das ganze Semester und umfasst den gesamten Innenstadtbereich Rostocks sowie die Fahrt nach Warnemünde und die Fähren über die Warnow.

Semestergebühr des jeweils laufenden Semesters

Arbeiten während des Aufenthalts

In Deutschland dürfen Studierende neben dem Studium arbeiten, sofern diese Tätigkeit nicht mehr als 120 ganze bzw. 240 halbe Tage pro Kalenderjahr nicht übersteigt (ab 01.03.2024 erhöht sich die Anzahl auf 140 ganze Tage und 280 halbe Tage pro Kalenderjahr). Studierende aus der EU-/EWR- Staaten dürfen wie deutsche Studierende bis zu 20 Stunden pro Woche in den Vorlesungszeiten arbeiten. Es gilt außerdem die 26-Wochen-Regel, in denen die 20 Stunden überschritten werden dürfen, sofern sie am Wochenende, abends, nachts oder in der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) abgeleistet werden. 

Weitere Informationen zu den Regularien finden Sie auf den Seiten das DAAD.

Lebenshaltungskosten

Für die Finanzierung Ihres Lebensunterhaltes müssen Sie monatlich etwa 918 € einplanen, die zunächst aus privaten Mitteln aufzubringen sind. Bei der Berechnung Ihres Budgets sollten Sie fixe Kosten für Semesterbeitrag, Krankenversicherung, Miete und Arbeitsmaterialien fest einplanen. »weiterlesen«