Eine Aufenthaltserlaubnis bzw. Aufenthaltsbewilligung ist die Erlaubnis, für den Zeitraum des Studiums in Deutschland zu leben. Das Visum ist hingegen „nur“ die Erlaubnis nach Deutschland einzureisen und die Grenze zu überschreiten.

 

Aufenthaltstitel

Eine Aufenthaltserlaubnis bzw. Aufenthaltsbewilligung ist die Erlaubnis, für den Zeitraum des Studiums in Deutschland zu leben.

Nicht-EU-Bürger / -Bürgerinnen müssen nach der Ankunft beim Migrationsamt Rostock eine Aufenthaltserlaubnis für ein Studium beantragen. Folgende Dokumente sind erforderlich:

  • ausgefülltes Antragsformular 
  • Gültiger Reisepass mit Studierendenvisum
  • Zwei biometrische Passfotos
  • Studienbescheinigung der Universität Rostock über die Dauer des Studiums bzw. der Regelstudienzeit 
  • Finanzierungsnachweis
  • Krankenversicherungsnachweis, der in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt wird
  • Gültiger Mietvertrag

Wichtig ist, dass das ausgefüllte Antragsformular dem Migrationsamt spätestens 4 Wochenvor Ablauf der aktuellen Aufenthaltsgenehmigung vorliegt. Alle weiteren Unterlagen können notfalls nachgereicht werden! 

Senden Sie den Antrag vorzugsweise per E-Mail an migrationsamt.allgemeinrostockde oder per Post. Für die Aufnahme der biometrischen Daten vereinbaren Sie bitte unter der angegebenen E-Mail-Adresse einen Termin. 

Alle internationalen Studierenden, die länger als drei Monate in Deutschland bleiben wollen, müssen sich beim Einwohnermeldeamt/Ortsamt anmelden. Es gibt mehrere Ortsämter in Rostock, bei denen dies möglich ist.

Visum

Studierende aus den Ländern der Europäischen Union, sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz, benötigen kein Visum für die Einreise nach Deutschland. Dies gilt auch für einige andere Länder.

Alle anderen internationalen Studierenden finden Informationen über die Visabestimmungen und eine Staatenliste zur Visumspflicht unter:

Bedenken Sie, dass die Beantragung eines Visums rechtzeitig (in der Regel nach Erhalt des Zulassungsbescheides der Universität) zu erfolgen hat, da mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Monaten gerechnet werden muss.
Es muss unbedingt die Beantragung eines Visums „für Studienzwecke“ bzw. „zum Studium“ bzw. „to study“ erfolgen.

Ein Touristenvisum oder ein Besuchsvisum ist NICHT ausreichend!

Erkundigen Sie sich bitte bei der Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland, welche Dokumente einzureichen sind, beziehungsweise vorhanden sein müssen.

Dies sind unter anderem:

  • Ein gültiger Reisepass
  • Der Zulassungsbescheid der deutschen Universität
  • Ein Finanzierungsnachweis über mindestens 934 EUR pro Monat bzw. 11.208 EUR im Jahr;
    Dieser kann alternativ durch folgende Nachweise erbracht werden:
    1. Durch einen Stipendiumsnachweis (mindestens 800,- € monatlich)
    2. Durch ein Sperrkonto bei einer Bank in Deutschland (mit einem Betrag von ca. 11.208,- € für ein Jahr).
      Achtung: Die Höhe der Sicherheitsleistung kann regional variieren. Daher empfiehlt es sich den genauen Betrag bei der Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland zu erfragen.
    3. Weitere Möglichkeiten sind:
      1. die Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern
      2. eine Bankbürgschaft oder eine Bürgschaft eines deutschen Staatsbürgers (eine sogenannte Verpflichtungserklärung)
  • Nachweis einer Krankenversicherung

Da die im Punkt 3 aufgezählten Finanzierungsmöglichkeiten nicht in jedem Fall akzeptiert werden, empfehlen wir Ihnen die Eröffnung eines Kontos mit Sperrvermerk (Sperrkonto).

Achtung: Alle Studierenden (auch Studierende englischsprachiger Studiengänge) müssen ihre gesamten Dokumente in der Regel bei deutschen Behörden (zum Beispiel Deutsche Botschaft, Migrationsamt) in deutscher Sprache einreichen!