Bewerbung und Zulassung für internationale Studieninteressierte zum Studium mit Abschluss (Vollstudium)

Diese Informationen gelten für Internationale Studieninteressierte, die keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und nicht über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen und ein Vollstudium anstreben.

Internationale Studieninteressierte mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung sowie Studieninteressierte die über das sogenannte "Europäische Abitur" verfügen und deutsche Studieninteressierte mit einer im Ausland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung finden weitere Informationen ► hier.

Internationale Studieninteressierte, die ein Gaststudium (keinen Abschluss der Universität Rostock) anstreben, finden weitere Informationen ► hier.


1. Schritt: Hochschulzugang

Zunächst muss die Hochschulzugangsberechtigung geprüft werden. Das heißt es muss geklärt werden, ob der im Ausland erworbene Schul- bzw. Hochschulabschluss zur Aufnahme eines Studiums an der Universität Rostock berechtigt. Dies können Sie selbst vorab über das Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen (anabin) herausfinden. Zu anabin gelangen Sie ► hier


2. Schritt: Nachweis der Deutschkenntnisse

Abhängig vom angestrebten Studiengang sind Deutsch- und/oder Englischkenntnisse auf einer bestimmten Niveaustufe des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) erforderlich. Wenn Sie an der Universität Rostock studieren möchten, müssen Sie je nach Studiengang über folgende Niveaustufe verfügen.

Was bedeuten die Niveaustufen des GER

B1 – Fortgeschrittene Sprachverwendung

Kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Kann die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Kann sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern. Kann über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.

B2 – Selbständige Sprachverwendung

Kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; versteht im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen. Kann sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist. Kann sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.

C1 – Fachkundige Sprachkenntnisse

Kann ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen. Kann sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Kann die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen. Kann sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden.

C2 – Annähernd muttersprachliche Kenntnisse

Kann praktisch alles, was er/sie liest oder hört, mühelos verstehen. Kann Informationen aus verschiedenen schriftlichen und mündlichen Quellen zusammenfassen und dabei Begründungen und Erklärungen in einer zusammenhängenden Darstellung wiedergeben. Kann sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen.

Für welche Studiengänge muss welche Niveaustufe nachgewiesen werden?

Die Überwiegende Zahl der Studiengänge erfordert Deutschkenntnisse der Niveaustufe C1 des GER, einige Studiengänge erfordern B2.

Englischsprachige Studiengänge erfordern ggf. keine Deutschkenntnisse. Hier finden Sie eine Übersicht über den ► Referenzrahmen für englische Sprachnachweise

Welche Niveaustufe in einem konkreten Studiengang gefordert ist, wird in dem jeweiligen Studiengangssteckbrief unter "Überblick" dargestellt. Zu den Studiengangssteckbriefen gelangen Sie über die ► Studiengangsübersicht.  

Sollte die Gültigkeit auf dem Nachweis nicht explizit ausgewiesen sein, gilt der Sprachnachweis i.d.R maximal zwei Jahre.

Welche Kurse bzw. Tests führen zu welcher Niveaustufe?

Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)

Diese Prüfung wird an einzelnen Hochschulen (nicht an der Universität Rostock) und an Studienkollegs durchgeführt, sie ist aber nicht mit der sogenannten "Feststellungsprüfung" der Studienkollegs gleichzusetzen. An diesen Einrichtungen, aber auch von privaten Anbietern, werden spezielle Vorbereitungskurse für die DSH angeboten. Im Falle des Bestehens der DSH erhält man ein Zertifikat welches Deutschkenntnisse, je nach Prüfungsergebnis, in drei Stufen (DSH-1, DSH-2, DSH-3) nachweist, wobei DSH-3 das bestmögliche Ergebnis darstellt. Eine eindeutige Zuordnung der DSH-Stufen zu den Niveaustufen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) ist NICHT möglich. An der Universität Rostock werden die DSH-Stufen wie folgt anerkannt:

DSH-1 = B2-Niveau des GER

DSH-2 = C1-Niveau des GER

DSH-3 = C2-Niveau des GER

Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF)

Der TestDaF ist ein zentraler, standardisierter Test für Deutsch als Fremdsprache. Er wird in sogenannten Testzentren in vielen Ländern der Erde gleichzeitig durchgeführt und am TestDaF-Institut in Hagen zentral bewertet. TestDaF ist also lediglich eine Prüfungsform und kein Kursangebot. Prüfungsteilnehmer sollten vor der Anmeldung zur Prüfung bereits mindestens 700 bis 1000 Unterrichtsstunden Deutsch absolviert haben. Nähere Informationen finden Sie unter www.testdaf.de.  

Das Sprachenzentrum der Universität Rostock besitzt die Lizenz als Testzentrum für TestDaF, d.h. es ist berechtigt, diese Prüfung durchzuführen.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ca. sechs Wochen nach der Prüfung ein nach den Kategorien Leseverstehen, Hörverstehen, Sprachlicher Ausdruck und Mündlicher Ausdruck differenziertes Zeugnis über ihre Sprachkenntnisse. Jede der Kategorien wird mit einer TestDaF-Niveaustufe (TDN) von TDN 3 bis TDN 5 bewertet, wobei TDN 5 die höchste zu erreichende Stufe darstellt.

An der Universität Rostock werden die TestDaF-Stufen wie folgt anerkannt:

  • Wenn Sie den TestDaF in allen vier Prüfungsteilen mit mindestens TDN 3 abgeschlossen haben, gilt das Zeugnis als Sprachnachweis für die Zulassung in den Studiengängen der Universität Rostock, die Deutschkenntnisse auf B2-Niveau des GER erfordern.
  • Wenn Sie den TestDaF in allen vier Prüfungsteilen mit einer Gesamtpunktzahl von mindestens 16 (4 x 4) abgeschlossen haben, gilt das Zeugnis als Sprachnachweis für die Zulassung in den Studiengängen der Universität Rostock, die Deutschkenntnisse auf C1-Niveau des GER erfordern.

Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (Sprachdiplom, DSD)

Das "Deut­sche Sprach­di­plom der Kul­tus­mi­nis­ter­kon­fe­renz" ("Deutsches Sprachdiplom") ist mehr als nur ei­ne Prü­fung sondern ein gan­zes Pro­gramm zum Spra­ch­er­werb, wel­ches in den Schulunterricht ein­ge­bet­tet ist. Im schu­li­schen Un­ter­richt Deutsch zu er­ler­nen heißt das Fach Deutsch als Fremd­spra­che im Stun­den­plan gleich­wer­tig mit Fä­chern wie Bio­lo­gie oder Ma­the­ma­tik zu ha­ben. 

Nähere Informationen finden Sie ► hier.

Die Prüfung zum DSD kann auf zwei Stufen (DSD I und DSD II) abgelegt werden:

DSD I

In der Prüfung zum DSD I wer­den die Teil­fer­tig­kei­ten Hör­ver­ste­hen, Le­se­ver­ste­hen, Schrift­li­che und Münd­li­che Kom­mu­ni­ka­ti­on auf den GER-Ni­ve­au­stu­fen A2 und B1 ge­prüft. Die Prü­fung ist da­mit auf der Schwel­le von der ele­men­ta­ren zur selbst­stän­di­gen Sprach­ver­wen­dung an­ge­sie­delt.

Er­reicht ein Schü­ler in je­der der vier Teil­kom­pe­ten­zen das B1-Niveau des GER, er­hält er das Deut­sche Sprach­di­plom – Ers­te Stu­fe (DSD I) und da­mit den sprach­li­chen Nach­weis für den Zu­gang zu ei­nem Stu­dien­kol­leg in Deutsch­land.Lie­gen die sprach­li­chen Kom­pe­ten­zen des Schü­lers in ei­ner oder meh­re­ren Teil­fer­tig­kei­ten zwar noch un­ter­halb von B1, aber schon auf der Ni­ve­au­stu­fe A2, er­hält er das Deut­sche Sprach­di­plom A2. Mit die­sem Di­plom sind kei­ne Zu­gangs­be­rech­ti­gun­gen ver­bun­den.

DSD II

In der Prüfung zum DSD II wer­den die Teil­fer­tig­kei­ten Hör­ver­ste­hen, Le­se­ver­ste­hen, Schrift­li­che und Münd­li­che Kom­mu­ni­ka­ti­on auf den GER-Ni­ve­au­stu­fen B2 und C1 ge­prüft. Die Prü­fung ist da­mit auf der Schwel­le von der selbst­stän­di­gen zur kom­pe­ten­ten Sprach­ver­wen­dung an­ge­sie­delt.

Er­reicht ein Schü­ler in je­der der vier Teil­kom­pe­ten­zen min­des­tens das B2-Niveau des GER, so er­hält er das Deut­sche Sprach­di­plom der Kul­tus­mi­nis­ter­kon­fe­renz – Zwei­te Stu­fe (DSD II). Das DSD II gilt als Nachweis des sprachlichen Teils der Hochschulzugangsberechtigung zu einem Studium in Deutschland - unabhängig davon, welches GER-Niveau im jeweiligen Studiengang gefordert wird.

Goethe Zertifikat

Die Prüfungen des Goethe-Instituts haben weltweit einen hohen Bekanntheitsgrad und die damit verbundenen Zertifikate werden von Arbeitgebern und weiterführenden Bildungseinrichtungen in vielen Ländern als Qualifikationsnachweis angesehen.

Die Deutschprüfungen des Goethe-Instituts entsprechen den Niveaustufen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER): vom A1-Niveau des GER für Anfänger bis zum C2-Niveau des GER für das höchste sprachliche Niveau. 

Alle Prüfungen des Goethe-Instituts können auch von externen Kandidaten abgelegt werden, wenn sie über das entsprechende Sprachniveau verfügen. Der Besuch eines Vorbereitungskurses ist dennoch empfehlenswert. Angeboten werden dazu Präsenz- und Fernlernkurse, aber auch die Kombination aus beidem.

TELC-Sprachprüfung

„telc C1 oder telc B2-Zertifikat“

Die Prüfung richtet sich an Erwachsene, die an einer deutschsprachigen Hochschule studieren möchten und prüft hochschulbezogene Deutschkenntnisse auf akademischem Niveau für Studium und Beruf. Der telc-Test eignet sich als Sprachnachweis für Studierende, die ein Studium in Deutschland aufnehmen wollen und hierfür einen Nachweis ihrer deutschen Sprachkenntnisse brauchen, für Studierende, die in ihrem Heimatland ihre Deutschkenntnisse nachweisen müssen, für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die einen Aufenthalt an einer Hochschule in Deutschland planen und ihren Sprachstand überprüfen wollen, für alle, die für wissenschaftliche Berufe ihre Deutschkenntnisse nachweisen müssen, für Studierende, die über Programme der Europäischen Union zum Studium nach Deutschland kommen und am Ende ihres Aufenthalts einen qualifizierten Sprachnachweis erwerben wollen.

Telc C1 oder B2 wird u.a. an den Volkshochschulen angeboten: Siehe www.vhs.de

 

 

Österreichisches Sprachdiplom (ÖSD)

Das Österreichische Sprachdiplom Deutsch (ÖSD) ist ein staatlich anerkanntes Prüfungssystem für Deutsch als Fremd- und Zweitsprache. Die Prüfungen des ÖSD entsprechen internationalen Rahmenrichtlinien und orientieren sich an den Niveaubeschreibungen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).

ÖSD-Prüfungen sind als Nachweis von Deutschkenntnissen weltweit anerkannt. Derzeit bietet das ÖSD verschiedene Prüfungen auf allen 6 Niveaustufen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (A1–C2) an.

UNIcert®

Innerhalb der UNIcert®-Ausbildung werden hochschulspezifische Fremdsprachenkenntnisse zertifiziert. Die fünf UNIcert®-Stufen übertragen die Niveaustufen A2 bis C2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen in die Hochschule und ermöglichen dadurch eine qualifizierte Einschätzung der Sprachkompetenz von Studierenden.

Das Sprachenzentrum der Universität Rostock besitzt die Lizenz als Testzentrum für UNIcert® d.h. es ist berechtigt, diese Prüfung durchzuführen.

Zertifikatsstufe IV = C2 nach GER

Zertifikatsstufe III = C1 nach GER

Zertifikatsstufe II = B2 nach GER

Studienkollegs

1. und 2. Schritt mit der Feststellungsprüfung

Internationale Studieninteressierte, deren schulische oder sonstige Vorbildung nicht einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht, haben die Möglichkeit ein Studienkolleg zu besuchen. Hier werden die erforderlichen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium vermittelt.

Die Teilnehmer eines Studienkollegs belegen dazu neben Deutschkursen auch fachliche Kurse in Abhängigkeit von der angestrebten Studienrichtung. Den Abschluss eines Studienkollegs bildet die sogenannte "Feststellungsprüfung", sie besteht aus einem sprachlichen und einem fachlichen Teil. Wer die Feststellungsprüfung besteht, muss keinen gesonderten Sprachnachweis mehr erbringen.

Hier finden Sie eine Übersicht welcher Schwerpunktkurs vom Studienkolleg zum jeweiligen Studiengang an der Universität Rostock passt.

► Übersicht Schwerpunktkurse Studienkolleg

An der Universität Rostock gibt es kein Studienkolleg, die nächstgelegenen Studienkollegs sind:

Studienkolleg der Universität Hamburg

Studienkolleg der Hochschule Wismar

Das Studienkolleg der Hochschule Wismar bietet den W-Kurs und den T-Kurs an, der auf wirtschafts-, sozialwissenschaftliche und technische Studiengänge an Universitäten vorbereitet.

Generelle Informationen zu Studienkollegs finden Sie unter ► www.studienkollegs.de

 

Kursangebote in Rostock

"Study in Germany" ist ein Verein Rostocker Akademiker, der internationale Studienbewerber unterstützt. Insbesondere bietet der Verein Sprachkurse an. ► www.study-in-germany-info.de


3. Schritt: Bewerbung

Bewerbungswege in Abhängigkeit vom angestrebten Studiengang

Wenn die Fragen zum Hochschulzugang und den Deutschkenntnissen geklärt sind, können Sie sich bewerben. Abhängig davon, welchen Studiengang Sie belegen möchten, ergeben sich verschiedene Wege der Bewerbung.


4. Schritt: Einschreibung

Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich war erhalten Sie eine Zulassung (Zulassungsbescheid) und Sie können sich in den gewählten Studiengang einschreiben (Immatrikulation). Die Fristen für Ihre Einschreibung und welche Unterlagen mit dem Immatrikulationsantrag einreichen müssen, werden Ihnen im Zulassungsbescheid mitgeteilt bzw. können Sie der Rückseite des Immatrikulationsantrages entnehmen.

Für die Einschreibung nutzen Sie bitte den Immatrikulationsantrag:
Immatrikulationsantrag deutsch

Für die englischsprachigen Studiengänge können Sie auch den englischsprachigen Antrag verwenden:
Immatrikulationsantrag englisch

Bitte heften oder klammern Sie die Unterlagen nicht und reichen diese in der Mindestgröße A5 ein.

Eine Bestätigung über den Posteingang von Unterlagen erfolgt grundsätzlich nur, wenn eine als Eingangsbestätigung vorbereitete, frankierte und adressierte Postkarte beigefügt wurde.

Die eingereichten Unterlagen werden nach der Bearbeitung vernichtet. Fügen Sie deshalb im eigenen Interesse Ihren Unterlagen keine Originaldokumente bei, sondern ausschließlich amtlich beglaubigte Kopien.

Universität Rostock
Servicezentrum Studierende
Studierendensekretariat
18051 Rostock

(Hausanschrift: Parkstraße 6 | 18057 Rostock)

studierendensekretariatuni-rostockde

Info-Service

Anliegen klären, Kurzinformationen erhalten

Der Info-Service ist die zentrale Anlaufstelle für Studieninteressierte und Studierende im Student Service Center der Universität Rostock. Ratsuchende wenden sich bitte zunächst hierher, oft kann die Frage mit einer kurzen Information schon geklärt werden. Bei Bedarf wird an spezialisierte Ansprechpartner weitervermittelt.

Telefonische Sprechzeiten: 
Mo. bis Do. 09:00 bis 16:00 Uhr | Fr. 09:00 bis 13:00 Uhr
Telefon: +49 381 498-1230

Sprechzeiten vor Ort (Parkstraße 6, 18057 Rostock): 
Mo. bis Do. 09:00 bis 16:00 Uhr | Fr. 09:00 bis 13:00 Uhr  
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