Informationen gemäß Art. 13 DS-GVO für das Bewerbungsverfahren bei der Universität Rostock
Stand 01.09.2019
Verantwortlicher im Sinne des Art. 13 Abs. 1 lit. a DS-GVO ist die
Universität Rostock
Universitätsplatz 1
18055 Rostock
Deutschland
Die Universität Rostock ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird durch den Rektor Prof. Dr. med. Wolfgang Schareck gesetzlich vertreten.
E-Mail: rektor@uni-rostock.de
Datenschutzbeauftragte der Universität Rostock
Dr. Katja Fröhlich
Stabsstelle Datenschutz und Informationssicherheit
Albert-Einstein-Str. 22 (Konrad-Zuse-Haus), Raum 104
18059 Rostock
Telefon: +49 381 498-8333
E-Mail: datenschutzbeauftragte@uni-rostock.de
Entscheiden Sie sich für eine Bewerbung bei uns, verarbeiten wir Ihre Bewerbungsdaten, um mit Ihnen Kontakt aufnehmen bzw. beurteilen zu können, ob Sie die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung für die Stelle, auf die Sie sich bewerben, besitzen. Für die Universität Rostock ergeben sich die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, ggf. dem Landeshochschulgesetz und dem Haushaltsrecht. Rechtsgrundlage für die Verarbeitungen im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Begründung eines Beamten-/ Beschäftigtenverhältnisses ist Artikel 6 Abs. 1 lit. e i.V.m. Abs. 3 DS-GVO i.V.m. § 10 DSG M-V i.V.m. §§ 84 bis 86 LBG M-V.
Empfänger der in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen personenbezogenen Daten sind die Mitglieder der Auswahlkommission des jeweiligen Fachbereiches, die jeweils zuständigen Personalverantwortlichen der Universität Rostock sowie die Personalvertretungen (Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte und ggf. die Schwerbehindertenvertretung).
Ihre personenbezogenen Daten/Bewerbungsunterlagen werden unverzüglich nach Abschluss des Einstellungsverfahrens zurückgesandt bzw. vernichtet/gelöscht. Weitere Dokumentationen des Auswahlverfahrens mit Ihren Daten werden sechs Monate nach dem Zugang der Ablehnung vernichtet. Dies gilt jeweils, soweit nicht eine längere Speicherung zur Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung werden ggf. Ihre Bewerbungsunterlagen in Ihre Personalakte aufgenommen.
Ihnen steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO), auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), auf Löschung (Art. 17 DS-GVO), auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) zu.
Ihnen steht ferner ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde, dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, zu.
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Rechtmäßigkeit des durchzuführenden Auswahlverfahrens erforderlich. Das Fehlen von relevanten personenbezogenen Daten in den Bewerbungsunterlagen kann die Nichtberücksichtigung bei der Vergabe des Dienstpostens/der Stelle zur Folge haben. Für die Universität Rostock ergeben sich die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, ggf. dem Landeshochschulgesetz und dem Haushaltsrecht. Danach ist die Auswahlentscheidung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu treffen.