Informationen gemäß Art. 13 DS-GVO für das Bewerbungsverfahren bei der Universität Rostock

Stand 01.09.2019

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlicher im Sinne des Art. 13 Abs. 1 lit. a DS-GVO ist die

Universität Rostock
Universitätsplatz 1
18055 Rostock

Deutschland

Die Universität Rostock ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird durch den Rektor Prof. Dr. med. Wolfgang Schareck gesetzlich vertreten.

E-Mail: rektor@uni-rostock.de

2. Name und Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragte der Universität Rostock
Dr. Katja Fröhlich
Stabsstelle Datenschutz und Informationssicherheit
Albert-Einstein-Str. 22 (Konrad-Zuse-Haus), Raum 104
18059 Rostock
Telefon: +49 381 498-8333
E-Mail: datenschutzbeauftragte@uni-rostock.de   

3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Entscheiden Sie sich für eine Bewerbung bei uns, verarbeiten wir Ihre Bewerbungsdaten, um mit Ihnen Kontakt aufnehmen bzw. beurteilen zu können, ob Sie die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung für die Stelle, auf die Sie sich bewerben, besitzen. Für die Universität Rostock ergeben sich die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, ggf. dem Landeshochschulgesetz und dem Haushaltsrecht. Rechtsgrundlage für die Verarbeitungen im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Begründung eines Beamten-/ Beschäftigtenverhältnisses ist Artikel 6 Abs. 1 lit. e i.V.m. Abs. 3 DS-GVO i.V.m. § 10 DSG M-V i.V.m. §§ 84 bis 86 LBG M-V.

4. Empfänger der personenbezogenen Daten

Empfänger der in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen personenbezogenen Daten sind die Mitglieder der Auswahlkommission des jeweiligen Fachbereiches, die jeweils zuständigen Personalverantwortlichen der Universität Rostock sowie die Personalvertretungen (Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte und ggf. die Schwerbehindertenvertretung).

5. Speicherdauer

Ihre personenbezogenen Daten/Bewerbungsunterlagen werden unverzüglich nach Abschluss des Einstellungsverfahrens zurückgesandt bzw. vernichtet/gelöscht. Weitere Dokumentationen des Auswahlverfahrens mit Ihren Daten werden sechs Monate nach dem Zugang der Ablehnung vernichtet. Dies gilt jeweils, soweit nicht eine längere Speicherung zur Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung werden ggf. Ihre Bewerbungsunterlagen in Ihre Personalakte aufgenommen.

6. Betroffenenrechte

Ihnen steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO), auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), auf Löschung (Art. 17 DS-GVO), auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) zu.

Ihnen steht ferner ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde, dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, zu.

7. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Rechtmäßigkeit des durchzuführenden Auswahlverfahrens erforderlich. Das Fehlen von relevanten personenbezogenen Daten in den Bewerbungsunterlagen kann die Nichtberücksichtigung bei der Vergabe des Dienstpostens/der Stelle zur Folge haben. Für die Universität Rostock ergeben sich die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, ggf. dem Landeshochschulgesetz und dem Haushaltsrecht. Danach ist die Auswahlentscheidung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu treffen.