Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge (Numerus Clausus)

Wenn die Nachfrage nach bestimmten Studiengängen das verfügbare Angebot an Studien­plätzen der Universität Rostock übersteigt, werden für diese Studien­gänge Zulassungs­beschränkungen (Numerus Clausus, lat. begrenzte Anzahl) eingerichtet. Für zulassungsbeschränkte Studiengänge ist eine Bewerbung erforderlich. Die Bewerbung erfolgt online; für örtlich zulassungs­beschränkte Studiengänge auf dieser Website, für bundesweit zulassungs­beschränkte Studiengänge auf den Seiten der Stiftung für Hochschulzulassung.

Die folgenden Informationen gelten ausschließlich für:

  • Bewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (unabhängig von der Staatsangehörigkeit)
  • Bewerber mit einem Europäischen Abitur - Zeugnis der Europäischen Reifeprüfung gemäß des KMK-Beschlusses vom 14.06.2018 (unabhängig von der Staatsangehörigkeit)
  • deutsche Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung
  • Bewerber mit einem deutschen Hochschulabschluss