
Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge (Numerus Clausus)
Wenn die Nachfrage nach bestimmten Studiengängen das verfügbare Angebot an Studienplätzen der Universität Rostock übersteigt, werden für diese Studiengänge Zulassungsbeschränkungen (Numerus Clausus, lat. begrenzte Anzahl) eingerichtet. Für zulassungsbeschränkte Studiengänge ist eine Bewerbung erforderlich. Die Bewerbung erfolgt online; für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge auf dieser Website, für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge auf den Seiten der Stiftung für Hochschulzulassung.
Die folgenden Informationen gelten ausschließlich für:
- Bewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (unabhängig von der Staatsangehörigkeit)
- Bewerber mit einem Europäischen Abitur - Zeugnis der Europäischen Reifeprüfung gemäß des KMK-Beschlusses vom 14.06.2018 (unabhängig von der Staatsangehörigkeit)
- deutsche Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung
- Bewerber mit einem deutschen Hochschulabschluss
Die Auswahlkriterien ab Wintersemester 2020/21
Für das Auswahlverfahren zum Wintersemester 2020/21 gelten für alle zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengänge neue Kriterien für die Vergabe der Studienplätze.