Tierassozierte Forschung an der Universität Rostock | Nichtmedizinischer Bereich

An der Universität Rostock wird mit Tieren und für Tiere gearbeitet, dabei ist sichergestellt, dass die rechtlichen Vorgaben eingehalten und die 3R-Prinzipien angewandt werden.

Alle Universitätsangehörigen und Gäste, die mit Tieren an der Universität selbst oder damit in Zusammenhang stehende Tätigkeiten ausführen, müssen sich mit den rechtlichen Grundlagen und der Satzung der Universität zum Tierschutz auseinandersetzen.


Tierschutzbeauftragte

Aufgaben

  • fachliche Beratung
  • Beratung aller an Tierversuchen beteiligter Mitarbeitender über Fragen des Tierschutzes
  • Beratung bei der Planung und Durchführung von Experimenten
  • Aus- und Weiterbildung tierexperimentell tätiger Mitarbeitender Universität Rostock
  • interne Kontrolle tierexperimentell tätiger Einrichtungen auf Grundlage der entsprechenden europäischen und nationalen Rechtsvorschriften
  • Überwachung der Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse des Tierschutzes
  • Förderung der Entwicklung bzw. Einführung von Verfahren/Mitteln zur Erfüllung des 3R-Prinzips

Formulare zur Beantragung

Zuständige Genehmigungsbehörde für Tierversuche ist in Mecklenburg-Vorpommern das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF). Die rechtlichen Grundlagen dieser Zuständigkeit sind  im §3 des Tierschutzzuständigkeitsgesetzes des Landes (TierSchZG M-V) vom 28. September 2000 festgeschrieben.

Antragsunterlagen Tierversuch:


Kontakt und Beratung

Dr. Regina Dibbert
Telefon: +49 381 498-3367
tierschutzuni-rostockde

Anfragen und Hinweise zum Tierschutz sowie Beratungstermine bitte per E-Mail anfragen.


Fachgruppe Tierschutz an der Universitätsmedizin Rostock

Kontakt:
Dr. Valeska Stephan
Tel.: +49 381 494 2565 | +49 381 494 2502
valeska.stephanmed.uni-rostockde
Weitere Informationen