Private Verauslagungen durch Beschäftigte der Universität Rostock sind nur im Ausnahmefall möglich. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen zulässig, wenn die erforderliche Beschaffung anderweitig
Gemäß Immatrikulationsordnung sind alle Studierenden dazu verpflichtet sich fristgerecht für weiteres Studium zurückzumelden in dem der vollständige Semesterbeitrag auf das Konto der UR überwiesen wir