Bauliche Maßnahmen in den Liegenschaften der Universität Rostock werden grundsätzlich durch das Staatliche Bau- und Liegenschaftsamt Rostock (SBL Rostock) geplant und ausgeführt. Die Aufgaben des SBL
Die Beamtinnen und Beamten sollen zu in Beurteilungsrichtlinien festgelegten Stichtagen regelmäßig alle drei Jahre dienstlich beurteilt werden (Regelbeurteilung), vgl. § 42 Allgemeine Laufbahnverordnu