Die Repräsentationsrichtlinie soll Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Universität Rostock (UR) eine verständliche Anleitung zum Umgang mit Repräsentations- und Bewirtungsausgaben und den täglichen
Privatdozent:innen können gemäß § 73 Landeshochschulgesetz unter bestimmten Voraussetzungen die Bezeichnung "Professorin" oder "Professor" verliehen werden, wenn ihre Leistungen in Forschung und Lehre
Nach einem erfolgreich abgeschlossenen Habilitationsverfahren kann die/der Habilitierte die Verleihung der venia legendi (Lehrbefugnis) beantragen und darf bei Erfolg die Bezeichnung Privatdozentin od