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Die Kanzlerin/der Kanzler wird auf Vorschlag der Rektorin/des Rektors vom Konzil gewählt und durch das Ministerium für Wissenschaft-, Kultur-, Bundes- und Europaangelegenheiten bestellt. Zur Kanzlerin
Verordnung über die Kapazitätsermittlung, die Curricularnormwerte und die Festsetzung von Zulassungszahlen (Kapazitätsverordnung - KapVO M-V) Vom 2. November 1993 Kapazitätsverordnung (KapVO M-V)