Teilnahme
Das International Office entscheidet in Abstimmung mit dem Arbeits- bzw. Fachbereich des Antragsstellers über eine Förderung anhand folgender Kriterien:
- Befürwortung von Dezernat / Referat bzw. Fakultät / Institut
- Relevanz der Inhalte des Aufenthalts für die Tätigkeit an der Universität Rostock.
Bewerbungsfristen gibt es nicht – es wird versucht, auch kurzfristige Förderungsanträge zu berücksichtigen.
