Mit Erasmus+ STA (Staff Mobility for Teaching Assignments) fördert die Universität Rostock Gastdozenturen an europäischen Hochschulen. Durch Ihren Aufenthalt stärken Sie die europäische Dimension der Gasthochschule, ergänzen deren Lehrangebot und vermitteln Studierenden Fachwissen. Gleichzeitig bieten sich Ihnen wertvolle Möglichkeiten: der Austausch von Lehrinhalten und -methoden, die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme mit Partnerhochschulen sowie der Aufbau internationaler Netzwerke.
Eine ERASMUS+ Förderung ist für einzelne Aufenthalte von 2 Tagen bis 2 Monaten möglich. An der Universität Rostock werden aufgrund begrenzter Mittel maximal 5 aktive Tagungstage sowie 2 Reisetage gefördert. Bei nachgewiesener umweltfreundlicher Anreise können, abhängig von der Entfernung, bis zu 4 zusätzliche Reisetage erstattet werden.
Voraussetzungen & Bewerbungsfrist
Nach Einreichung Ihres Antrags entscheidet das International Office über die Förderung in Abstimmung mit dem Fachbereich anhand folgender Kriterien: Befürwortung durch Fakultät oder Institut sowie Übereinstimmung Ihrer hiesigen Forschungs- bzw. Lehrbereiche mit den im Ausland zu erteilenden Lehrinhalten.
Wichtige Voraussetzungen:
- Sie stehen in einem Arbeitsverhältnis mit der Universität Rostock.
- Jeder Dozierendenaustausch basiert auf einem bilateralen Vertrag und erfordert eine detaillierte Absprache mit der Partnerhochschule. Interessierte Dozierende melden ihre Gastlehrtätigkeit beim Internationalisierungsbeauftragten ihrer Fakultät.
Die Mobilität muss in einem Programmland stattfinden, das weder das Land Ihrer entsendenden Hochschule noch Ihr Hauptwohnsitzland ist. Gefördert wird Hochschulpersonal deutscher Hochschulen mit ECHE (Erasmus Charter for Higher Education), das an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE entsandt wird. - Ihre Lehrverpflichtung umfasst mindestens 8 Unterrichtsstunden pro Woche oder einem kürzeren Aufenthaltszeitraum (z. B. 8 Stunden bei 2–5 Tagen oder 10 Stunden bei 8 Tagen). Als Anfangsdatum gilt der erste Tag Ihrer Anwesenheitspflicht an der Gasthochschule, als Enddatum der letzte Tag. Die tatsächliche Dauer des Aufenthalts muss im Nachhinein durch eine Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung belegt werden.
Aktuell gibt es keine festen Bewerbungsfristen – Förderanträge können jederzeit eingereicht werden. Auch kurzfristige Anträge werden, sofern Fördermittel verfügbar sind, nach Möglichkeit berücksichtigt.
Wichtig: Buchungen für Reise oder Unterkunft sollten erst getätigt werden, nachdem Sie eine Förderzusage des International Office erhalten und Ihr Dienstreiseantrag genehmigt wurde. Erfolgen Buchungen vorab, geschieht dies auf eigenes finanzielles Risiko.
Antragstellung & Ablauf
Schritt 1: Anfrage beim International Office
Senden Sie zunächst eine formlose Anfrage per E-Mail an outgoing.io@uni-rostock.de. Das International Office prüft, ob eine Förderung im Rahmen der verfügbaren Erasmus+-Mittel möglich ist.
Erst nach einer positiven Rückmeldung kann die Antragstellung fortgesetzt werden.
Schritt 2: Unterlagen einreichen
Nach Erhalt der Förderzusage reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
Im Original an das International Office:
- von uns bereitgestellter Dienstreiseantrag
Per E-Mail an das International Office:
- vollständig ausgefüllte und unterschriebene Annahmeerklärung
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Mobility Agreement for Teaching
Das Mobility Agreement for Teaching muss von folgenden Personen unterschrieben werden:
- Ihnen als Antragsteller*in,
- der*dem Internationalisierungsbeauftragten, dem*der Dekan*in oder dem*der Direktor*in Ihrer Fakultät bzw. Einrichtung,
- der Partnerinstitution.
Schritt 3: Prüfung der Dokumente und Erfassung der Mobilität
Nach Eingang aller Unterlagen
- prüft und ergänzt das International Office die Angaben zur Finanzierung in der Annahmeerklärung und im Dienstreiseantrag,
- prüft das Mobility Agreement for Teaching und
- leitet den Dienstreiseantrag an die Reisekostenstelle zur Genehmigung weiter.
Ihre Mobilitätsdaten werden durch das International Office in den Programmsystemen Mobility Online und Beneficiary Module erfasst.
Die Datenerfassung ist verpflichtender Bestandteil des Erasmus+-Programms und dient der administrativen Abwicklung sowie der Berichterstattung gegenüber der Europäischen Kommission.
Schritt 4: Reise buchen
Sobald der Dienstreiseantrag genehmigt wurde, können Sie Ihre Reise sowie Ihre Unterkunft verbindlich buchen.
Bitte beachten Sie: Buchungen, die vor Erhalt der Förderzusage und der Genehmigung des Dienstreiseantrags erfolgen, geschehen auf eigenes finanzielles Risiko.
Schritt 5: Finanzierung der Reise
Die Kosten für Reise, Unterkunft und weitere Ausgaben müssen zunächst von Ihnen selbst verauslagt werden.
Der Erasmus+-Zuschuss wird nicht vor Reisebeginn ausgezahlt, sondern entsprechend der geltenden Verfahrensweise nach Abschluss der Mobilität und Einreichung der erforderlichen Unterlagen abgerechnet. Die Förderung dient als Zuschuss und deckt in der Regel nicht sämtliche entstehenden Kosten.
Mobilität & Abrechnung
Während Ihres Aufenthalts nehmen Sie an der vereinbarten Lehrverpflichtung teil.
Sollten sich Änderungen am Reisezeitraum ergeben, informieren Sie bitte umgehend die Reisekostenstelle (D2.4) sowie das International Office.
Bitte lassen Sie am letzten Tag Ihres Aufenthaltes die Aufenthaltsbestätigung für Lehrende von der Partnerinstitution unterschreiben.
Dienstreise abrechnen:
Nach Abschluss Ihres Aufenthalts reichen Sie die erforderlichen Nachweise beim International Office ein.
Dazu gehören in der Regel:
- Aufenthaltsbestätigung für Lehrende (inkl. geleisteter Lehrstunden)
- Abrechnungsformular des International Office für Dozierendenmobilität
- gegebenenfalls weitere in der Fördervereinbarung genannte Unterlagen
Erst nach Eingang aller Dokumente kann die Mobilität vollständig abgeschlossen und abgerechnet werden.
Berichterstattung:
Alle Teilnehmenden erhalten nach Abschluss der Mobilität automatisch eine E-Mail mit einem Link zum EU Participant Report (EU Survey).
Der Online-Bericht wird über das Erasmus+-System (Beneficiary Module) der Europäischen Kommission bereitgestellt und ist für alle Geförderten verpflichtend.
Im Bericht werden unter anderem folgende Aspekte abgefragt:
- Durchführung und Organisation der Mobilität
- Qualität der Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme
- Erfahrungen mit der Gasteinrichtung
- Erreichen der Lern- und Weiterbildungsziele
- Auswirkungen der Mobilität auf die berufliche Tätigkeit
- allgemeine Zufriedenheit mit dem Erasmus+-Aufenthalt
Der Bericht dient der Qualitätssicherung und der Weiterentwicklung des Erasmus+-Programms auf europäischer Ebene.
Finanzierung & Fördersätze
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Mobilitäten zur Fort- und Weiterbildung für Mitarbeitende (STT) und Dozierende (STA) orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländern“). Für deutsche Hochschulen gelten einheitliche Erasmus+-Fördersätze für Aufenthalts- und Reisekosten.
Aufgrund der begrenzten verfügbaren Erasmus+-Fördermittel können unabhängig von der tatsächlichen Aufenthaltsdauer maximal 5 aktive Tage + Reisetage finanziell gefördert werden.
Bei längeren Aufenthalten wird der darüber hinausgehende Zeitraum als Zero-Grant-Zeitraum (nicht geförderter Zeitraum) durchgeführt. Die Mobilität kann dennoch vollständig durchgeführt werden.
Folgende Sätze gelten für deutsche Hochschulen:
| Zielland | Förderung pro Teilnehmer je Tag |
|---|---|
| Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden. | 180 EUR |
| Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Zypern. | 160 EUR |
| Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn. | 140 EUR |
Reisekostenpauschale
Für die An- und Abreise werden im Rahmen der Erasmus+-Förderung zusätzliche Reisetage berücksichtigt.
- Nicht nachhaltiges Reisen: Es können bis zu zwei Reisetage (An- und Abreise) gefördert werden.
- Nachhaltiges Reisen (Green Travel): Werden überwiegend nachhaltige Verkehrsmittel (z. B. Bahn, Bus oder Fahrgemeinschaft) genutzt, können – abhängig von der tatsächlichen Reisedistanz – bis zu vier zusätzliche Reisetage gefördert werden.
Die Anzahl der zusätzlichen Reisetage richtet sich nach der einfachen Entfernung zwischen Ausgangs- und Zielort:
500-1.000 km 1 zusätzlicher Reisetag
1.001-1.500 km 2 zusätzliche Reisetage
1.501-2000 km 3 zusätzliche Reisetage
über 2000 km 4 zusätzliche Reisetage
Achtung: Die Gewährung zusätzlicher Reisetage setzt voraus, dass die Voraussetzungen für Green Travel gemäß den Erasmus+-Vorgaben erfüllt sind. Bitte geben Sie bereits bei der Antragstellung an, wenn Sie eine nachhaltige An- und Abreise planen.
Die Höhe der Reisekostenförderung richtet sich nach der einfachen Entfernung zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität. Die Distanz wird europaweit einheitlich über das von der Europäischen Kommission bereitgestellte Berechnungsinstrument (einfache Distanz als Luftlinie) ermittelt.
Erstattet werden pauschal in Abhängigkeit von der einfachen Distanz als Luftlinie folgende Beträge:
| einfache Entfernung gemäß Distanzrechner | Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer bei nicht-grünem Reisen | Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer bei grünem Reisen |
|---|---|---|
| < 100 km | 28 EUR | 56 EUR |
| 100 – 499 km | 211 EUR | 285 EUR |
| 500 – 1.999 km | 309 EUR | 417 EUR |
| 2.000 – 2.999 km | 395 EUR | 535 EUR |
| 3.000 – 3.999 km | 580 EUR | 785 EUR |
| 4.000 – 7.999 km | 1.188 EUR | 1.188 EUR |
| 8.000 km und mehr | 1.735 EUR | 1.735 EUR |
Teilen Sie Ihre Erfahrungen
Neben der verpflichtenden Berichterstattung freuen wir uns über Fotos, kurze Videos und ein persönliches Statement zu Ihrem Aufenthalt. Ihre Erfahrungen helfen dabei, Erasmus+ sichtbar zu machen, andere Kolleginnen und Kollegen für eine internationale Mobilität zu begeistern und den internationalen Austausch an der Universität Rostock zu fördern.
Ausgewählte Beiträge veröffentlichen wir – mit Ihrer Zustimmung – auf der Website sowie auf den Social-Media-Kanälen des International Office.
Wenn Sie uns Bild-, Video- oder Textmaterial zur Verfügung stellen möchten, reichen Sie bitte zusätzlich die Einwilligung zur Nutzungein. Erst nach Vorliegen Ihrer Einwilligung können wir Ihre Beiträge veröffentlichen.
Vielen Dank, dass Sie Ihre Erfahrungen mit uns teilen!
Formulare Dozentenmobilität (STA) 26/27
Kontaktmöglichkeit
Nadine Karkossa (i. V.)
Mobilitätskoordinatorin
Kröpeliner Str. 29 +49 (0) 381 498 1700
18055 Rostock outgoing.io(at)uni-rostock.de
Raum 302

