Teilnahme
Jeder Dozentenaustausch vollzieht sich auf der Grundlage eines bilateralen Vertrages und nach detaillierter Absprache mit der Partnerhochschule. Interessierte Dozenten melden Ihre Gastlehrtätigkeit beim Internationalisierungsbeauftragten ihrer Fakultät. Das International Office entscheidet in Abstimmung mit dem Fachbereich des Antragsstellers über eine Förderung anhand folgender Kriterien:
- Befürwortung von Fakultät / Institut
- Übereinstimmung des hiesigen Forschungs- bzw. Lehrbereichs mit den im Ausland zu erteilenden Lehrinhalten.
Bewerbungsfristen gibt es nicht – es wird versucht, auch kurzfristige Förderungsanträge zu berücksichtigen.
