PROMOS - Programm zur Steigerung der Mobilität von deutschen Studierenden

Mit diesem Mobilitätsprogramm des DAAD werden an der Universität Rostock schwerpunktmäßig Studien- und Praktikumsaufenthalte von Studierenden weltweit durch Vergabe von Teilstipendien und Reisekostenzuschüssen gefördert. Studiengruppenreisen können in der Regel nur berücksichtigt werden, wenn entsprechend ausreichende Mittel zur Verfügung stehen.

Bewerbungstermine
1. Juni 2024 für Aufenthalte im 2. Halbjahr 2024
1. November 2023 für Aufenthalte im 1. Halbjahr 2024

PROMOS wird 2 mal jährlich, jeweils für Auslandsvorhaben in der ersten bzw. zweiten Jahreshälfte eines Kalenderjahres, ausgeschrieben.

Studienstipendien (1 bis 6 Monate)

Studienstipendien (1 bis 6 Monate)

Gefördert werden können sowohl Kurzstipendien (etwa für Abschlussarbeiten) als auch Stipendien bis zu sechs Monaten z.B. für Semesteraufenthalte von Studierenden. Studienaufenthalte, die im Rahmen des ERASMUS-Programms unterstützt werden können, sind nicht förderfähig.

  • Doktoranden können in dieser Programmschiene nicht gefördert werden.

HINWEIS: Aus finanziellen Gründen werden Teilstipendien für Studien- und Praktikumsaufenthalte nur für maximal 3 Monate vergeben.

Praktika (1 bis 6 Monate)

Praktika (1 bis 6 Monate)

Praktika von Studierenden sind grundsätzlich weltweit mit monatlichen Teilstipendienraten und/oder Reisekostenpauschalen förderbar. Praktikumsaufenthalte im ERASMUS-Raum werden grundsätzlich über das ERASMUS-Praktikantenprogramm gefördert.
Praktika, für die spezifische Praktikumsprogramme des DAAD in Anspruch genommen werden können, dürfen nicht über PROMOS gefördert werden. Dies sind z.B. Praktika an Deutschen Schulen im Ausland, Praktika bei Internationalen Organisationen (z.B. der UN, EU), den Auslandsvertretungen Deutschlands, den Goetheinstituten, u.a. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Praktika können durch PROMOS ausnahmsweise auch in der Zeit zwischen Bachelorabschluss und Beginn des Masterstudiums gefördert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Vorabzulassung für den Master oder eine ähnliche Bindung zur deutschen Hochschule vorliegt.

  • Doktoranden können in dieser Programmschiene nicht gefördert werden.

HINWEIS: Aus finanziellen Gründen werden Teilstipendien für Studien- und Praktikumsaufenthalte nur für maximal 3 Monate vergeben.

Studienreisen/Exkursionen von Studierenden und Doktoranden (bis zu 12 Tagen)

Studienreisen/Exkursionen von Studierenden und Doktoranden (bis zu 12 Tagen)

Studienreisen von maximal 12 Tagen Dauer können ausschließlich mit einer länderabhängigen Aufenthaltspauschale in Höhe von 30,- € bzw. 45,- € gefördert werden. Die Reise muss von mindestens einem Hochschulvertreter begleitet werden. Die begleitenden Hochschulvertreter können ebenfalls durch die Aufenthaltspauschale gefördert werden. Neben der Vermittlung fachbezogener Kenntnisse und dem landeskundlichen Einblick in das Gastland soll die Begegnung mit Studierenden und Wissenschaftlern im Mittelpunkt stehen. Reisen mit überwiegend touristischem Programm können nicht gefördert werden.

Hinweis: Für Vortrags- oder Kongressreisen beachten Sie bitte die Fördermöglichkeiten im Kongress- und Vortragsreisenprogramm des DAAD.