Vermietung und Verpachtung von Räumen an Dritte

Kontakt

Universität Rostock
18051 Rostock
Tel.: +49 (0) 381 498 - 0

Sitz des Rektorats:
Universitätsplatz 1
18055 Rostock

Hochschulräume an externe Personen vermieten

Bei der Planung einer Veranstaltung, müssen Sie sich zunächst mit dem zuständigen Raumverwalter in Verbindung setzen. Diese/n finden Sie unter im Online-Portal für Lehre, Studium und Forschung der Universität Rostock (LSF) unter „Räume und Gebäude“ -> Suche nach Räumen. Dort geben Sie den gewünschten Raum oder Campus ein.

Bei einer internen Veranstaltung, die nicht im Rahmen einer Lehrveranstaltung, zur Ausübung der allgemeinen Aufgaben gehören, oder außerhalb der zugewiesenen Räume stattfinden soll, muss ein Antrag auf Überlassung von Hochschulräumen bei der Zentralen Raumvergabe (Dezernat Technik, Bau und Liegenschaften, Referat 3.2) gestellt werden. 

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie für die Anmietung von Räumen die folgende Fristen zu wahren:

  • Für UR-interne Veranstaltungen: 2 Wochen
  • Für externe Veranstaltungen: 6 Wochen

Lehrräume (z. B. Hörsäle, Seminarräume)
Die stundenweise Überlassung dieser Räume der Universität Rostock erfolgt nach Antrag auf Überlassung von Hochschulräumen. Die Überlassung an Dritte wird in Zusammenarbeit mit den Raumverantwortlichen zusätzlich vertraglich geregelt. In jedem Fall ist das jeweilige Antragsformular an Raumvergabe (D3) zu senden. 

Repräsentationsräume im Universitätshauptgebäude
Die Repräsentationsräume Aula, Konzil- und Begegnungszimmer im Universitätshauptgebäude können für wissenschaftliche und  künstlerische Veranstaltungen an Dritte überlassen werden. Aufgrund des Denkmalcharakters und der künstlerischen Ausstattung der Aula sollen hier grundsätzlich nur Veranstaltungen mit festlichem Charakter durchgeführt werden.

Die Raumvergabe erfolgt durch die Presse- und Kommunikationsstelle. Schicken Sie daher bitte den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Nutzungsantrag an die Presse- und Kommunikationsstelle: UHG Raumvergabe

Ansprechpartner: 
Frau Lea Kenzler, Frau Ines Jung 
Tel. (0381) 498 1029 oder -1035

Universitätskirche
Der Antrag für die Nutzung der Universitätskirche ist an die Theologische Fakultät 
(Kontakt: Tina Dethloff) zu richten.
Es gelten folgende Bestimmungen/Ordnungen:


Verschlusszeiten/Meldepflichten
Die Gebäude der Universität sind entsprechend der geltenden Hausordnung generell montags bis freitags von 06:30 bis 20:00 Uhr geöffnet.
Veranstaltungen, die über die geregelten Öffnungszeiten hinausgehen sind beim Dezernat Technik, Bau, Liegenschaften anzumelden (Kontakt: Hausöffnung). Nur so sind die notwendigen Sonderregelungen für die Öffnung, Sicherung und Reinigung der Gebäude zu gewährleisten.