Zur Beratung des Rektorats in Angelegenheiten der Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und Redlichkeit und für die Untersuchung von Verdachtsfällen des wissenschaftlichen Fehlverhaltens wurde an
Ein/e verbeamtete Professor:in wirbt während der Tätigkeit als Hochschullehrer:in Drittmittel ein und leitet diese Projekte. Zwischen der UR und der/dem Professor:in muss ein Gestattungsvertrag geschl