Beschäftigtenbefragung - Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen - Zyklus 2019 - 2023

Liebe Beschäftigte der Universität Rostock,

mit dieser Seite möchten wir Ihnen die Möglichkeit bieten, sich über den aktuellen Stand und die weiteren Schritte der Beschäftigtenbefragung zu informieren. Bei Fragen oder Anmerkungen können Sie sich jederzeit an Herrn Tesche (andreas.tescheuni-rostockde) oder Frau Haasler (melanie.haasleruni-rostockde) wenden. 

Rechtsgrundlage

Die Beschäftigtenbefragung mit der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist zumindest explizit seit 2013 Teil der gesamten psychischen und physischen Gefährdungsbeurteilung nach §5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

Wie bei allen anderen Gefährdungsfaktoren auch, reicht allerdings die bloße Beurteilung nicht aus, sondern es ist ebenso eine weiterführende Dokumentation gefordert, die Auskunft über die angeleiteten und umgesetzten Maßnahmen sowie deren Wirkung (Evaluation) gibt (§6 ArbSchG). Aus diesem Prinzip der kontinuierlichen Verbesserung und Adaption ergibt sich, dass die Gefährdungsbeurteilung, insbesondere der psychischen Belastungen, nie abgeschlossen ist und zyklisch wiederholt werden muss.

Weiterführende Informationen erhalten Sie bspw. auf den Seiten der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie.

Schritt 1: Analyse

Ausgangspunkt des gesamten Zyklus war die Ermittlung der psychischen Gefährdungssituation mit Hilfe geeigneter Methoden und Instrumente. 

An der Universität Rostock erfolgte dies zentral über die Beschäftigtenbefragung mit dem Bielefelder Fragebogen und ist damit auch im kommenden Zyklus noch Teil des bundesweiten Forschungsprojektes "Gesund und sicher an Hochschulen mit dem Bielefelder Verfahren - Belastungen analysieren - Maßnahmen evaluieren - Prävention sichern", gefördert und finanziert durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (zur Projektbeschreibung) und umgesetzt an der Universität Bielefeld in Kooperation mit dem Institut Salubris.

Die Befragung fand online vom 7. Januar bis 25. Februar 2019 statt.

Die Analysephase wird abgeschlossen durch die Präsentation der zentralen Ergebnisse der Universität Rostock sowie die Präsentationen der Ergebnisse in den dezentralen Bereichen (Einrichtungen und Fakultäten). Derzeit (Stand Nov. 2019) werden die Einzelergebnisse in den jeweiligen Einrichtungen und Fakultäten vorgestellt.  

Am Ende jeder Einzelergebnispräsentation werden den Einrichtungen/ Fakultäten Schwerpunktthemen vorgestellt, welche sich aufgrund der Analyse der Ergebnisse ergeben. Zu diesen Schwerpunktthemen können auf Wunsch der jeweiligen Einrichtung/ Fakultät Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden. Unter Einbeziehung der Beschäftigten sind die Einrichtungen und Fakultäten aufgefordert, bis zum 31.12.2019, spätestens bis zum 31.01.2019 darüber abzustimmen und mitzuteilen, wie das weitere Verfahren mit den fakultätsinternen/ einrichtungsinternen Ergebnissen gestaltet werden soll und welche Maßnahmen (Fokusgruppengespräche oder andere konkrete Maßnahmen) ab Januar 2020 durchgeführt werden sollen. 

Schritt 2: Maßnahmenableitung und -umsetzung

Ab Januar 2020 beginnt die Maßnahmenumsetzung in Absprache mit den jeweiligen Fakultäten und Einrichtungen. Die Maßnahmenumsetzung kann auf zwei Ebenen stattfinden:

1. zentral: übergreifenden Themenblöcken (bspw. Kultur in der Hochschule, Befristungsproblematik, Unterstützung im Hinblick auf außeruniversitäre Karrierewege) werden in Fokusgruppengesprächen analysiert, erörtert und es werden gemeinsam Lösungsvorschläge mit allen Teilnehmenden erarbeitet. Die Ergebnisse der Fokusgruppengespräche werden dokumentiert und an die Projektgruppe UR-TK weitergeleitet. Im Lenkungskreise URgesund werden übergreifende Maßnahmen mit den jeweiligen Verantwortlichkeiten identifiziert und festgelegt.

2. dezentral: da wir bei dieser Befragung auch bereichsspezifisch auswerteten, ist bei ausreichendem Rücklauf und auf Wunsch der jeweiligen Leiter*innen vor allem die individuelle und partizipative Ableitung von Maßnahmen gemeinsam in den Bereichen mit den dort tätigen Beschäftigten im Rahmen von Workshops angedacht und wünschenswert.

Schritt 3: Evaluation

Wie im Teil der Rechtsgrundlagen ausgeführt, gehört nicht nur die Analyse sowie Maßnahmenableitung und -umsetzung zur gesetzlichen Pflicht im Rahmen der Beschäftigtenbefragung und Gefährdungsbeurteilung, sondern auch die Dokumentation über die Umsetzung und Wirksamkeit der vormals abgeleiteten Maßnahmen.

Ab 1. Quartal 2023 werden daher erneut alle abgeleiteten Maßnahmen zunächst auf ihre Relevanz für die Umsetzung evaluiert (Prozessevaluation) und bewertet, was gut lief, wo es Probleme in der Umsetzung gab und was mögliche Gründe dafür gewesen sind. 

Die Prozessevaluation kann dabei erste Hinweise und Erklärungsansätze für mögliche Daten der darauf erneut folgenden Beschäftigtenbefragung liefern, die im Zusammenhang mit der Evaluation der Ergebnissevaluation dient.

Während die Prozessevaluation also danach schaut, ob die zuvor vereinbarten Maßnahmen umgesetzt wurden, schaut die Ergebnisevaluation danach, ob sich die damit gewünschten und beabsichtigten Effekte auch tatsächlich andeuten und erkennen lassen. 

Insofern ist der Übergang zum nächsten Zyklus der Beschäftigtenbefragung/Gefährdungsbeurteilung (2024 - 2028) fließend, da die Beschäftigtenbefragung sowohl Teil der Evaluation des einen als auch Analyse des anderen Zyklus ist.