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Good Governance - Rechtsgestaltung

Master of Laws (LL.M.)

Gegenstand und Ziel

 Juristische Fragestellungen werden immer komplexer, mehr und mehr verlangen sie globale Antworten. Damit stehen Gesetzgebung und private Rechtsgestaltung, z. B. die Vertragsgestaltung, vor neuen praktischen Herausforderungen, vor allem bei internationalen und transnationalen Rechtsbeziehungen. Anders als in vergangenen Epochen und anderen Ländern gibt es im deutschsprachigen Raum bislang weder eine Wissenschaft noch eine praktische Lehre der Gesetzgebung oder der Rechtsgestaltung. Diesen Schritt macht "Good Governance - Rechtsgestaltung" als forschungsorientierter Master-Studiengang mit primär rechtspolitischer Ausrichtung.

Sie haben verschiedene Bereiche zur Auswahl: Neben die Rechtsetzung in Staat und Verwaltung (Gesetzgebung) treten die private Rechtsgestaltung im Bürgerlichen und Unternehmensrecht sowie die Rechtgestaltung für den internationalne Bereich (d.h. im Völkerrecht und im transnationalen Handels- und Investitionsrecht). Hier werden Ihnen die grundlegenden Methoden und Techniken einer rechtsgestaltenden Tätigkeit vermittelt.

Damit bietet sich Ihnen eine wissenschaftliche und gleichzeitig praxisnahe Zusatzqualifikation, die den juristischen Horizont erweitert und Sie für rechtsgestaltende Tätigkeiten in allen Institutionen vorbereitet.

Zielgruppe

Für gute Rechtsgestaltung braucht man neben Kenntnissen der Materie und juristischem Können vor allem auch ein Verständnis für die politische, soziale und wirtschaftliche Bedeutung von Recht: Welche gesellschaftlichen Voraussetzungen hat Recht? Welche Folgen hat Recht für die Gesellschaft?
Vor diesem Hintergrund ist "Good Governance - Rechtsgestaltung " die ideale Ergänzung zum Rostocker Bachelor-Studiengang "Good Governance - Wirtschaft, Gesellschaft, Recht". Der Master richtet sich aber auch an Absolventen anderer juristischer Studiengänge, die ein besonderers Interesse an der Rechtsgestaltung und ihren gesellschafltichen Bezügen haben. Er eignet sich auf für Juristen, die rechtsgestaltend tätig sind und dazu ein theoretische Fortbildung suchen.

Studienablauf und Vertiefungen

Der Studiengang ist auf ein Jahr (2 Semester) angelegt und umfasst 60LP.

Im Wintersemester bieten wir Ihnen im Wahlpflichtbereich vier Seminare an, zwei davon wählen Sie aus:

 

  1. Rechtsgestaltung im Öffentlichen Recht (Staat und Verwaltung),
  2. Rechtsgestaltung und Privatrecht (Bürgerliches und Unternehmensrecht),
  3. Rechtsgestaltung im Europa- und Völkerrecht und
  4. Argumentationstheorie

 

 

Im Sommersemester schreiben Sie Ihre Masterarbeit.

Berufsperspektiven / Tätigkeitsfelder

Je nach Schwerpunkten, die Sie gewählt haben, kommen für Sie infrage: der höhere Verwaltungsdienst; eine Arbeit in Politikberatung, Stiftungen oder Verbänden; Tätigkeiten in Wirtschaft, Anwaltssozietäten, Unternehmensberatungen, internationalen Organisationen ... Oder Sie schließen noch eine Promotion an.

    Bewerbung und Zulassung
    Zugangsvoraussetzungen

    Allgemeine Zugangsvoraussetzung für ein Master-Studium an der Universität Universität Rostock ist ein erster berufsqualifizierender Studienabschluss (in der Regel Bachelor).
    Zugangsvoraussetzungen für Masterstudiengänge an der Universität Rostock

    Für den Studiengang Good Governance - Rechtsgestaltung sind zusätzlich folgende fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen:

    • Es ist ein erster berufsqualifizierender juristischer Bachelorabschluss in einem Studium mit mindestens 240 Leistungspunkten oder ein anderer gleichwertiger Abschluss nachzuweisen.
    • Das erste berufsqualifizierende Studium wurde mindestens mit der Note 2,7 oder im Ersten bzw. Zweiten Juristischen Staatsexamen mit 7,5 Punkten oder bei einem anderen Notensystem mit einer vergleichbaren Note abgeschlossen.

    Werden die genannten Kriterien nicht alle erfüllt, so kann die Bewerberin/der Bewerber durch weitere Nachweise seine fach- und studiengangspezifische Qualifikation darlegen. Der Prüfungsausschuss entscheidet dann in einer Einzelfallprüfung ob die Bewerberin/der Bewerber dennoch in den Studiengang zugelassen wird.

    Die verbindlichen Zugangsvoraussetzungen regelt die Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) ► siehe "Formalia / Ordnungen /Downloads"

    Zulassungsmodus: keine Zulassungsbeschränkung (zulassungsfrei)

    Für den Studiengang Good Governance - Rechtsgestaltung (LL.M.) besteht keine Zulassungsbeschränkung. Alle Studieninteressierten die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, können sich direkt einschreiben. Eine vorherige Bewerbung ist nicht erforderlich. Das Studium kann nur zum Wintersemester im ersten Fachsemester begonnen werden. Ein Einstieg in ein höheres Fachsemester (z.B. für Hochschulwechsler) ist zum Winter- und Sommersemester möglich.

    Zur Online-Einschreibung für das 1. Fachsemester
    Zum Einstieg in ein höheres Fachsemester

    Internationale Studieninteressierte

    Unabhängig davon ob eine Zulassungsbeschränkung besteht müssen sich internationale Studieninteressierte immer gesondert bewerben.

    Internationale Studienbewerber müssen neben den oben genannten Zugangsvoraussetzungen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Für den Studiengang Good Governance - Rechtsgestaltung (LL.M.) sind dazu Deutschkenntnisse auf Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) erforderlich.

    Hinweise für internationale Studieninteressierte

    Formalia / Ordnungen / Downloads

    Infomaterialien als Download

    Rahmenprüfungsordnung (RPO)

    Die allgemeinen Regeln des Studiums in Bachelor- und Masterstudiengängen an der Universität Rostock bestimmt die
    Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) in der jeweils geltenden Fassung.

    Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung

    Die detaillierten Regeln für das Studium eines konkreten Studienganges, sind dann in der jeweiligen Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) geregelt, bei einem Einstieg in ein höheres Fachsemester gelten ggf. ältere Fassungen der SPSO (siehe Historie).

    LL.M. Good Governance - Rechtsgestaltung

        aktuell gültig für Neuimmatrikulationen zum 1. Fachsemester:
    Neufassung (2019)

    Neufassung (2014)

    Kontakt zum Studiengang

    Universität Rostock

    Juristische Fakultät (JUF)

    Studienfachberatung

    Anja Christow

    Tel.: +49 381 498-8004

    pruefungsamt.jufuni-rostockde

    Adresse/Sitz: Raum 212b, Haus 3
    Ulmenstraße 69 18057 Rostock

    Sprechzeiten nach Vereinbarung

    Studienbüro

    Anja Christow

    Tel.: +49 381 498-8004

    pruefungsamt.jufuni-rostockde

    Adresse/Sitz: Raum 212b, Haus 3
    Ulmenstraße 69 18057 Rostock

    Sprechzeiten nach Vereinbarung

    Webseite Studienbüro

    Weitere Informationen auf der Webseite der Fakultät:

    Kontakt zur Universität allgemein

    Für allgemeine Fragen zum Studium an der Universität Rostock:

    Tel.: +49 381-498 1230
    studiumuni-rostockde

    Webseite Student Service Center

    Overview

    Standard period of study:
    2 Semester
    Study type:
    Vollzeitstudium
    Subject type:
    Ein-Fach-Studiengang, kann nicht kombiniert werden
    Restricted admission:
    Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
    Main teaching language:
    Deutsch
    Study field:
    Wirtschafts-/ Sozial-/ Rechtswissenschaften
    Faculty:
    Juristische Fakultät
    Start of studies:
    Winter semester
    Knowledge of the German language:
    C1 nach GER
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