Einschreibung in Masterstudiengänge im 1. Fachsemester

Die Aufnahme eines Masterstudiums ist nur für Studieninteressierte möglich, die einen entsprechenden Bachelorabschluss oder einen gleichwertigen Hochschulabschluss vorweisen können oder aber diesen mit Beginn des jeweiligen Semesters erwerben. 

► Zugangsvoraussetzungen für Masterstudiengänge

Studienbeginn zum Wintersemester oder Sommersemester

Studiengänge beginnen an der Universität Rostock im 1. Fachsemester in der Regel immer zum Wintersemester, also zum 01. Oktober des Jahres. Einige Masterstudiengänge können jedoch auch zum Sommersemester, also zum 01. April mit dem 1. Fachsemester begonnen werden.

Zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt

Die Einschreibung für ein Masterstudium unterscheidet zwischen zulassungs­freien und zulassungs­beschränken Studien­gängen. Unabhängig von einer Zulassungsbeschränkung müssen aber zunächst die Zugangsvoraussetzungen des jeweiligen Masterstudienganges erfüllt werden.

Imnformationen zu Studienbeginn und Zulassungsbeschränkungen der einzelnen Studiengänge entnehmen Sie bitte der Studiengangsübersicht.

 ► Studiengangsübersicht

Weiterbildungsstudiengänge

Die Einschreibung in einen berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang findet nicht über das Online-Portal statt sondern erfolgt direkt über den Bereich ► Wissenschaftliche Weiterbildung

Ein- bzw. Umschreibung in zulassungsfreie Masterstudiengänge

Die Einschreibung für ein Masterstudium erfolgt über das Online-Portal der Universität Rostock:

  • für das Wintersemester vom 01. August bis zum 30. September des Jahres,
  • für das Sommersemester vom 01. Februar bis 31. März des Jahres.

Das dafür notwendige Portal (siehe unten) wird für diesen Zeitraum freigeschaltet.

Zunächst müssen Sie über "Registrieren" Ihren persönlichen Account erstellen, mit dem Sie jederzeit den Status Ihrer Bewerbung prüfen können.

ACHTUNG: Studierende der Universität Rostock melden sich mit Ihrem Uni-Account im Online-Portal unter "Anmeldung mit Uni-Account" an und nutzen im Portal den Button "Studienbewerbung / Studiengangwechsel beantragen". Sie finden alle weiteren Informationen zur Umschreibung auf der Seite zum Thema Studiengangwechsel.

Im Anschluss der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungsmail zur Verifizierung Ihrer E-Mail-Adresse. Folgen Sie den darin enthaltenen Anweisungen zur Freischaltung Ihres Zugangs. Bitte verwenden Sie eine gültige E-Mail-Adresse, die Sie regelmäßig abrufen. Sie erhalten darüber wichtige Informationen zum gesamten Einschreibprozess.

Nun können Sie sich mit Ihrem Benutzernamen (wird in der E-Mail angezeigt) und dem von Ihnen selbst gewählten Passwort im Portal anmelden und mit Ihrer Einschreibung starten.

Machen Sie für Ihre Immatrikulation Angaben zum gewünschten Studium und laden eventuell geforderte Unterlagen im PDF-Format hoch. Bitte nur vollständige Dokumente hochladen!

Bitte beachten Sie, dass zu diesem Zeitpunkt keine Unterlagen wie Anschreiben oder Zeugnisse postalisch einzureichen sind. Sollten weitere Unterlagen erforderlich sein, werden Sie im Online-Portal darüber informiert. Auch bei zulassungsfreien Masterstudiengängen muss geprüft werden, ob die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen des Studienganges erfüllt werden. Dies erfolgt durch die Prüfungsämter der jeweiligen Fakultät und kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Nachfragen ab. Sobald über Ihren Antrag entschieden wurde, erhalten Sie über das Online-Portal weitere Informationen.

Im Falle einer Zulassung müssen Sie im Online-Portal die Immatrikulation beantragen. Im Anschluss an die Eingabe aller erforderlichen Daten wird ein Antragsformular im PDF-Format ausgegeben, das unterschrieben und zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen postalisch an die untenstehende Adresse gesandt werden muss. Die jeweiligen Fristen entnehmen Sie bitte dem Bescheid. Bei Unvollständig­keit der Unter­lagen sind die fehlenden Dokumente fristgerecht nachzureichen. Fehlende Unterlagen werden Ihnen im Online-Portal angezeigt.

Nach Eingang und Prüfung der vollständigen Immatrikulationsunterlagen erfolgt die vorläufige Einschreibung und Sie erhalten vom Studierendensekretariat eine Mail mit der Aufforderung, den aktuellen Semesterbeitrag unter Angabe des genannten Verwendungszwecks zu überweisen. Sobald die Meldung Ihrer zuständigen Krankenkasse vorliegt und der Semesterbeitrag auf dem Konto der Universität Rostock eingegangen ist, erfolgt die endgültige Immatrikulation und Sie erhalten eine Mail zur Aktivierung Ihres Nutzungskontos. Nur nach der Aktivierung Ihres Nutzungskontos wird Ihr Studienausweis erstellt und versandt. Studien- bzw. BAföG-Bescheinigungen können dann selbständig im Studienservice des Online-Portals (Anmeldung mit Uni-Account) ausgedruckt werden.

Einschreibung in zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge

Für die Aufnahme eines zulassungsbeschränkten Master­studiengangs ist zunächst eine erfolgreiche Bewerbung über das Online-Portal der Universität Rostock erforderlich. Ist Ihre Bewerbung erfolgreich, erhalten Sie im Portal einen Zulassungsbescheid und können sich fristgemäß einschreiben. Hier finden Sie Informationen zur ► Bewerbung für örtlich zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge.

Nach Eingang und Prüfung der vollständigen Immatrikulationsunterlagen erfolgt die vorläufige Einschreibung und Sie erhalten vom Studierendensekretariat eine Mail mit der Aufforderung, den aktuellen Semesterbeitrag unter Angabe des genannten Verwendungszwecks zu überweisen. Sobald die Meldung Ihrer zuständigen Krankenkasse vorliegt und der Semesterbeitrag auf dem Konto der Universität Rostock eingegangen ist, erfolgt die endgültige Immatrikulation und Sie erhalten eine Mail zur Aktivierung Ihres Nutzungskontos. Nur nach der Aktivierung Ihres Nutzungskontos wird Ihr Studienausweis inkl. Semesterticket erstellt und versandt. Studien- bzw. BAföG-Bescheinigungen können dann selbständig im Studienservice des Online-Portals (Anmeldung mit Uni-Account) ausgedruckt werden.

Übersicht der einzureichenden Unterlagen
  • unterschriebener Antrag auf Immatrikulation (diesen entnehmen Sie dem Online-Portal)
  • erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (Bachelor, Diplom o.ä.) (amtlich beglaubigter Kopie siehe Hinweis zu Beglaubigungen)
  • eine Kopie des gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses
  • vollständiger tabellarischer Lebenslauf ab dem 16. Lebensjahr mit Datum und Unterschrift
  • wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule immatrikuliert waren: Kopien sämtlicher Exmatrikulationsbescheinigungen und eine aktuelle bzw. letzte Studienbescheinigung mit Fachsemesterangabe

Wichtige Hinweise zur Krankenversicherung
Der Datenaustausch zwischen Hochschulen und Krankenkassen erfolgt laut § 199a SGB V ausschließlich elektronisch. Informieren Sie bitte Ihre Krankenkasse umgehend über die beantragte Immatrikulation an der Universität Rostock und veranlassen die Übermittlung des elektronischen Nachweises über Ihren Versicherungsstatus. Bitte geben Sie dazu unsere Absendenummer H0001053 an. Bitte beachten Sie, dass dies einige Tage in Anspruch nehmen kann. Privat Versicherte müssen sich zur Klärung ihres Versicherungsstatus ("von der Versicherungspflicht befreit" oder "gesetzlich versichert") bitte ebenfalls an eine gesetzliche Krankenkasse wenden. Die erforderliche elektronische Meldung kann ausschließlich durch diese erfolgen.

Bitte heften oder klammern Sie die Unterlagen nicht und reichen diese in der Mindestgröße A5 ein. Die eingereichten Unterlagen werden nach der Bearbeitung vernichtet. Fügen Sie deshalb im eigenen Interesse Ihren Unterlagen keine Originaldokumente bei, sondern ausschließlich amtlich beglaubigte Kopien.

Die Immatrikulation kann erst vollzogen werden, wenn alle Unterlagen frist- und formgerecht eingereicht wurden, die elektronische Meldung der Krankenkasse an der Universität Rostock eingegangen ist und der Semesterbeitrag überwiesen wurde.

Eine Bestätigung über den Posteingang der Unterlagen erfolgt grundsätzlich nur, wenn eine als Eingangsbestätigung vorbereitete, frankierte und adressierte Postkarte beigefügt wurde.

Freischaltung des Online-Portals für die Einschreibung in zulassungsfreie Masterstudiengänge:

  • für das Wintersemester vom 01. August bis zum 30. September des Jahres
  • für das Sommersemester vom 01. Februar bis 31. März des Jahres

Universität Rostock
Servicezentrum Studierende
Studierendensekretariat
18051 Rostock

(Hausanschrift: Parkstraße 6 | 18057 Rostock)

studierendensekretariatuni-rostockde

Info-Service

Anliegen klären, Kurzinformationen erhalten

Der Info-Service ist die zentrale Anlaufstelle für Studieninteressierte und Studierende im Student Service Center der Universität Rostock. Ratsuchende wenden sich bitte zunächst hierher, oft kann die Frage mit einer kurzen Information schon geklärt werden. Bei Bedarf wird an spezialisierte Ansprechpartner weitervermittelt.

Telefonische Sprechzeiten: 
Mo. bis Do. 09:00 bis 16:00 Uhr | Fr. 09:00 bis 13:00 Uhr
Telefon: +49 381 498-1230

Sprechzeiten vor Ort (Parkstraße 6, 18057 Rostock): 
Mo. bis Do. 09:00 bis 16:00 Uhr | Fr. 09:00 bis 13:00 Uhr  
Text-Chat:  Auf vielen Webseiten des Student Service Center erreichen Sie uns zu den Sprechzeiten auch im Text-Chat über den Sprechblasen-Button unten rechts.
Auf Wunsch kann auch ein Termin außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden. Bitte kontaktieren Sie uns vorab per Email.

E-Mail: studiumuni-rostockde