Wie entsteht im Kind ein „Weltbild“ und warum verändert es sich? Was sollte man Kindern beibringen, damit keine falschen Vorstellungen entstehen? Soll man sie weitgehend
selbst entdecken lassen – oder soll man lehren systemaisch zu lernen? In den Lehrveranstaltungen werden sowohl die „Sachen“ und ihre Beziehungen zueinander als auch die Wege zu einem elementaren Weltverständnis erörtert. Gegen Mitte des Studiums muss man sich entscheiden, ob man seinen Schwerpunkt im Bereich Geisteswissenschaften oder im Bereich Natur setzen möchte.
Die Studierenden werden in Theorien und Konzeptionen des Sachunterrichts eingeführt. Sie studieren unterschiedliche Modelle des Lehrens und Lernens im Sachunterricht und befassen sich mit der Geschichte dieses Faches. Die didaktischen und lerntheoretischen Kenntnisse werden immer in Bezug zu den Entwicklungsbesonderheiten der Kinder im Grundschulalter reflektiert.
Fachliche Perspektiven
- Soziokulturelle Perspektive: Theorien sozialen Handelns und Lernen, kultureller Formen und Regeln des Zusammenlebens; Theorien zur Gesundheits- und Sexualerziehung
- Raumbezogene Perspektive: Theorien zur Raumwahrnehmung und -vorstellung, Regionalgeografie
- Naturwissenschaftliche Perspektive: Biologische, physikalische, chemische Grundlagen für die Betrachtung grundschulrelevanter naturwissenschaftlicher Problemstellungen (Eigenschaften von Stoffen, Wachstums- und Lebensprozesse, Naturphänomene) in belebter und unbelebter Natur und deren naturwissenschaftliche Erklärungsmodelle,
- Historische Perspektive: Grundlagen der Familien- und Regionalgeschichte
Fachdidaktische Grundlagen
- Theorien des naturwissenschaftlichen und des sozialen Lernens, Konzeptionen des Sachunterrichts, sachgerechte Unterrichtsmethoden und Medien;
- Vermittlung sachgerechter Lernstrategien: Erkundung, Interview, Modellbau, Beobachtung, Experiment; unterschiedliche Formen der Dokumentation
Lehrkraft an Grundschulen
Mit dem Abschluss eines Lehramtsstudiums mit der 1. Staatsprüfung für das Lehramt (Staatsexamen) endet die erste Phase der Lehramtsausbildung. Der Studienabschluss berechtigt zur Aufnahme eines Referendariates (Vorbereitungsdienst) an einer Schule als zweite Phase der Lehramtsausbildung.
Der Studienabschluss ist einem Masterabschluss gleichwertig und berechtigt somit ebenfalls zur Promotion.
Allgemeine Zugangsvoraussetzung für ein Studium an der Universität Rostock ist das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung, dies ist in der Regel die Allgemeine Hochschulreife (Abitur).
► Zugangsvoraussetzungen an der Universität Rostock
Zusätzlich ist für alle Lehramtsstudiengänge zur Immatrikulation nachzuweisen: die Teilnahme am ► CCT-Selbsterkundungsverfahren.
Weitere fachbezogene Zugangsvoraussetzungen bestehen für das Fach Sachunterricht nicht.
Die verbindlichen Zugangsvoraussetzungen regelt die Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) ► siehe "Formalia / Ordnungen /Downloads".
Der Studiengang Lehramt an Grundschulen ist als Ganzes zulassungsbeschränkt, somit ist immer eine Bewerbung erforderlich. Die Bewerbung erfolgt für den Studiengang als Ganzes. Das Studium kann nur zum Wintersemester im ersten Fachsemester begonnen werden. Ein Einstieg in ein höheres Fachsemester (z.B. für Hochschulwechsler) ist zum Winter- und Sommersemester möglich.
► Zur Online-Einschreibung für das 1. Fachsemester
► Zum Einstieg in ein höheres Fachsemester
Unabhängig davon ob eine Zulassungsbeschränkung besteht, müssen sich internationale Studieninteressierte immer gesondert bewerben.
Internationale Studienbewerber müssen neben den oben genannten Zugangsvoraussetzungen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Für das Fach Sachunterricht (Lehramt an Grundschulen) sind dazu Deutschkenntnisse auf Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) erforderlich.
Infomaterialien als Download
Rahmenprüfungsordnung (RPO)
Die allgemeinen Regeln des Studiums in Lehramtsstudiengängen an der Universität Rostock bestimmt die
► Rahmenprüfungsordnung (Lehramt) in der jeweils geltenden Fassung.
Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung
Die detaillierten Regeln für das Studium eines konkreten Studienganges, sind dann in der jeweiligen Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) geregelt, bei einem Einstieg in ein höheres Fachsemester gelten ggf. ältere Fassungen der SPSO (siehe Historie).
Lehramt an Grundschulen
aktuell gültig für Neuimmatrikulationen zum 1. Fachsemester:
► 2. Änderungssatzung (2023) → Nicht amtliche Lesefassung
► Neufassung (2021)
► 1. Änderungssatzung (2022)
► Neufassung (2012)
► 1. Änderungssatzung (2014)
► 2. Änderungssatzung (2017)
► 3. Änderungssatzung (2019)
Universität Rostock
Philosophische Fakultät (PHF)
Studienfachberatung
Anja Bombach
Tel.: +49 381-498 2851
anja.bombachuni-rostockde
Adresse/Sitz: Raum 311
Kröpeliner Str. 57 | 18055 Rostock
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Studienbüro
Zentrales Prüfungs- und Studienamt für Lehrämter (ZPA)
Tel.: +49 381-498 1349
zpauni-rostockde
Adresse/Sitz: Raum 10
Parkstraße 6 | 18057 Rostock
Weitere Informationen auf der Webseite der Fakultät:
Für allgemeine Fragen zum Studium an der Universität Rostock:
Tel.: +49 381-498 1230
studiumuni-rostockde