Auswahlkriterien der Universität Rostock für die Staatsexamensstudiengänge Human- und Zahnmedizin

"NC, Numerus clausus, Zulassungsbeschränkung - wie funktioniert das jetzt?" - die neuen Kriterien ab Wintersemester 23/24

Die hier beschriebenen Kriterien gelten NICHT  für örtlich zulassungsbeschränkte Bachelor- und Lehramtsstudiengänge.


Vorbemerkung

Sowohl bei zulassungsfreien Studiengängen als auch bei zulassungsbeschränkten Studiengängen können Studieninteressierte nur dann zugelassen werden, wenn sie die ► Zugangs­voraus­setzungen erfüllen.

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist zusätzlich eine Bewerbung erforderlich. Im Falle von Human- und Zahnmedizin erfolgt diese Bewerbung bei der Stiftung für Hochschulzulassung. Unter allen Bewerber*innen wird dann anhand bestimmter Kriterien ausgewählt, wer in den Studiengang zugelassen wird.


Grundsätze des Auswahlverfahrens

Wenn ein Studiengang zulassungsbeschränkt ist, bedeutet dies, dass die Anzahl der Studienplätze begrenzt ist – es gibt also eine festgelegte Zahl an Studienplätzen. Dies Studienplätze werden nach verschiedenen Quoten vergeben. In den drei Hauptquoten

  • Abiturbestenquote
  • Zusätzliche Eignungsquote
  • Auswahlverfahren der Hochschule

werden jeweils unterschiedliche Kriterien angewandt. 

Bevorzugte Zulassung & Vorabquoten

Einige Studienplätze werden über die sogenannte "Bevorzugte Zulassung" bzw. die "Vorabquoten" vergeben. Dies betrifft z.B. Bewerber*innen die aufgrund eines Bundesfreiwilligendienstes eine im Vorjahr erhalten Zulassung nicht wahrnehmen konnten.

Die drei Hauptquoten

Die nach Bevorzugter Zulassung und Vorabquoten verfügbaren Plätze werden auf die drei Hauptquoten aufgeteilt. In jeder der drei Hauptquoten wird jeweils eine Rangliste aller Bewerber*innen gebildet. Die Position der Bewerber*innen auf der jeweiligen Rangliste richtet sich in jeder Quote nach unterschiedlichen Kriterien. Beginnend beim ersten Platz der Rangliste werden so viele Bewerber*innen zugelassen, wie in der jeweiligen Quote Studienplätze zur Verfügung stehen.

Abiturbestenquote

In der Abiturbestenquote werden 30 % der über die Hauptquoten zu vergebenen Plätze vergeben.

Über die Abiturbestenquote werden 30 % der Studienplätze vergeben. Alleiniges Kriterium für die Reihung der Bewerber*innen ist in dieser Quote die Note der Hochschulzugangsberechtigung, also in der Regel die Abiturnote (in Form von Punkten). Es erfolgt keine Berücksichtigung einzelner Fachnoten.


Zusätzliche Eignungsquote

In der ZEQ werden 10 % der über die Hauptquoten zu vergebenen Plätze vergeben.

In der zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) werden 10 % der für den jeweiligen Studiengang im Rahmen der Hauptquoten zur vergebenden Studienplätze vergeben. In der Zusätzlichen Eignungsquote dürfen Hochschulen nur Kriterien berücksichtigen, die unabhängig von Schulnoten und fachspezifisch sind, also einen Bezug zum jeweiligen Studiengang haben. Für die Studiengänge Medizin und Zahnmedizin gilt an der Universität Rostock ab Wintersemester 22/23 in dieser Quote der „Test für medizinische Studiengänge“ (TMS) als alleiniges Kriterium. Die Reihung der Bewerber*innen erfolgt über ein Punktesystem, es können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die TMS-Note wird dazu in Punkte umgerechnet.

 


Auswahlverfahren der Hochschule

Über das Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) werden 60 % der Studienplätze vergeben. Für die Studiengänge Medizin und Zahnmedizin werden ab WS 23/24 dabei folgende Kriterien berücksichtigt:

  • die Abiturdurchschnittsnote bzw. die Abschlussnote der jeweiligen Hochschulzugangsberechtigung,
  • der „Test für medizinische Studiengänge“ (TMS),
  • der Abschluss einer zum Studiengang passenden („fachspezifischen“) Berufsausbildung
  • ein freiwilliger Dienst (FSJ, BFD u.a.)

Auswahlgrenzen („NC-Werte“) der Vorjahre

Nach Abschluss des Zulassungsverfahrens wird dann auf der Webseite der Universität Rostock für jeden Studiengang veröffentlicht, bis zu welcher Auswahlgrenze (Punktzahl) Bewerber*innen in den drei Quoten in diesen Studiengang zugelassen wurden. Die Auswahlgrenzen eines Jahres ergeben sich also aus dem Ergebnis des Zulassungsverfahrens des betreffenden Jahres. Die Auswahlgrenzen unterscheiden sich also nicht nur von Studiengang zu Studiengang sondern verändern sich innerhalb eines Studienganges auch von Jahr zu Jahr. Somit sind die Auswahlgrenzen des Vorjahres also lediglich zu einer groben Abschätzung der Zulassungschancen im kommenden Bewerbungsverfahren geeignet.

Die Grenzränge vom Wintersemester 2023/24 finden Sie hier unter den entsprechenden Quoten.