Details zum Auswahlverfahren der Hochschule für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge

Im AdH werden 60 % der über die Hauptquoten zu vergebenden Plätze vergeben.

Hinweis: Gilt nicht für Medizin und Zahnmedizin

An der Universität Rostock werden im Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) die Kriterien Abiturnote, Berufsausbildung und Freiwilligendienst/Ehrenamt/außerschulische Leistungen berücksichtigt. Eine berücksichtigung der Wartezeit findet nicht statt.

Die Reihung der Bewerber*innen erfolgt über ein Punktesystem, es können maximal 100 Punkte erreicht werden. Für die Gewichtung der Kriterien und damit für die in den Kriterien jeweils zu erreichende maximale Punktzahl gibt es für die Studiengänge unterschiedliche Varianten.

Variante A (z.B. für Biologie)

  • bis zu 80 Punkte für die Abiturdurchschnittsnote bzw. die Abschlussnote der jeweiligen Hochschulzugangsberechtigung
  • 12 Punkte bei Abschluss einer zum Studiengang passenden Berufsausbildung
  • 8 Punkte bei Ableistung eines Freiwilligendienstes, für eine ehrenamtliche Tätigkeiten oder für besondere außerschulische Leistungen die jeweils fachspezifisch sind

Variante B (z.B. für Lehramtsstudiengängen)

  • bis zu 80 Punkte für die Abiturdurchschnittsnote bzw. die Abschlussnote der jeweiligen Hochschulzugangsberechtigung
  • 8 Punkte bei Abschluss einer zum Studiengang passenden Berufsausbildung
  • 12 Punkte bei Ableistung eines Freiwilligendienstes, für eine ehrenamtliche Tätigkeiten oder für besondere außerschulische Leistungen die jeweils fachspezifisch sind

Variante C (z.B. für medizinische Biotechnologie)

  • bis zu 80 Punkte für die Abiturdurchschnittsnote bzw. die Abschlussnote der jeweiligen Hochschulzugangsberechtigung
  • 20 Punkte bei Abschluss einer zum Studiengang passenden Berufsausbildung

Variante D (bei vielen wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Studiengängen)

  • bis zu 70 Punkte für die Abiturdurchschnittsnote bzw. die Abschlussnote der jeweiligen Hochschulzugangsberechtigung
  • 20 Punkte bei Abschluss einer zum Studiengang passenden Berufsausbildung
  • 10 Punkte bei Ableistung eines Freiwilligendienstes, für eine ehrenamtliche Tätigkeiten oder für besondere außerschulische Leistungen die jeweils fachspezifisch sind

Welche Variante in welchem Studiengang angewandt wird und welche Berufsausbildungen bzw. welche Freiwilligendienste/Ehrenämter/außerschulische Leistungen für den jeweiligen Studiengang als fachspezifisch anerkannt werden, kann den jeweiligen studiengangsbezogenen Anlagen der Zulassungssatzung (Satzung der Universität Rostock über die Zulassung zum Studium –URZS)  entnommen werden.

Innerhalb des Kriteriums Abiturnote erfolgt eine Abstufung anhand der Note. Dazu wird die Note in eine Punktzahl umgerechnet. Bei den übrigen Kriterien erfolgt keine Abstufung (die Abschlussnote der Berufsausbildung ist beispielsweise unbedeutend). Bewerber*innen könne also bei Variante A für das Kriterium Berufsausbildung nur entweder 12 Punkte oder 0 Punkte erhalten. Jedes Kriterium kann nur einmal erfüllt werden, so führen auch zum Beispiel mehrere ehrenamtliche Tätigkeiten in Variante A nicht zu mehr als 8 Punkten.