Warum sind die Außenanlagen der Universität weiterhin erleuchtet?

Unsere Universität Rostock verfügt über zahlreiche Außenanlagen, die als Betriebsgelände gekennzeichnet, aber nicht eingezäunt sind. Somit obliegt uns – trotz des Hinweises auf ein Betriebsgelände – die Verkehrssicherungspflicht. Dies bedeutet auch, dass wir eine Grundbeleuchtung, ebenso wie die Sicherstellung von Baumpflegearbeiten und den Winterräumdienst gewährleisten müssen. Dies dient dem Schutz aller Personen die das Gelände unserer Universität betreten.

Warum sind nachts die Gebäude innen (Flure, Foyers etc.) erleuchtet?

Auch in den Gebäuden sind wir verpflichtet, zu den betrieblichen Arbeitszeiten die korrekte Ausleuchtung aller Wege sicherzustellen. Dies bedeutet konkret, z.B. für die Flurbereiche, eine Beleuchtungsstärke von 200 lx (DIN EN 12464-1 / ASR A3.4). Dies findet sich auch in der aktuellen EnSikuMaV unter §8 (2) wieder.

In den Nachtstunden finden in den meisten Gebäuden die Unterhaltsreinigungen und die Entleerung der Papierkörbe statt. Auch für die Durchführung dieser Arbeiten ist die v. g. Beleuchtungsstärke zwingend einzuhalten. Eine Verlagerung dieser Arbeiten behinderungsfrei in den Lehrbetrieb zu integrieren ist nahezu ausgeschlossen.