Technische und organisatorische Maßnahmen

Umsetzung der EnSikuMaV* an der Universität Rostock:

  • Verbot der Beheizung von Gemeinschaftsflächen: Heizungen in den Fluren sind auf Frostschutz („Stern“) gestellt, wo es keine bauphysikalischen Bedenken gibt
  • Absenken der Raumtemperatur am Arbeitsplatz auf 19°C (für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit): Die Thermostatventileinstellung am Arbeitsplatz ist durch jede und jeden eigenständig zu kontrollieren (vgl. Spar-Tipps). Zudem erfolgt eine zentrale Absenkung der Vorlauftemperatur (Anpassung der Heizkurve).
  • Ausschalten dezentraler Trinkwassererwärmungsanlagen (z.B. Durchlauferhitzer):  In Sanitärräumen ist das Händewaschen überwiegend nur mit Kaltwasser möglich. In Bereichen, in denen Durchlauferhitzer im Einsatz sind, erfolgt die Prüfung der Notwendigkeit der Warmwassererzeugung.
  • Verbot der Außenbeleuchtung von Gebäuden: Eine repräsentative Außenbeleuchtung ist nur an wenigen Gebäuden vorhanden. Diese ist beispielsweise am Universitätsplatz 2 und 4 installiert und wurde bereits deaktiviert. Die Sicherheits- und Notbeleuchtung bleiben erhalten.
  • Einschränkungen bei der Durchführung von Veranstaltungen (außerhalb der Lehre): Veranstaltungen am Wochenende sollen im Wintersemester 2022/2023 nur eingeschränkt erfolgen und, wenn erforderlich, dann an zentralisierten Orten mit einer konkreten Raumzuweisung und Nutzungsbeschränkung.
    Universitätsinterne Veranstaltungen dürfen im Wintersemester 2022/2023 montags bis freitags im Zeitraum zwischen 7 und 20 Uhr stattfinden. An den Wochenenden und außerhalb der genannten Zeiten ist eine Nutzung universitärer Gebäude nur eingeschränkt möglich, wenn dringend erforderlich und begründet, dann an zentralisierten Orten mit konkreter Raumzuweisung und Nutzungsbeschränkung. Über die Raumzuweisung und ggf. Beschränkungen sowie über Ausnahmen entscheidet der Rektor auf Antrag.
    Universitätsexterne Veranstaltungen dürfen in universitären Gebäuden im Wintersemester 2022/2023 nur in begründeten Ausnahmefällen und mit besonderer Genehmigung stattfinden, jedoch weder nach 20 Uhr (montags bis freitags) noch an Wochenenden. Über externe Veranstaltungen und Ausnahmen von dieser Vorgabe entscheidet der Rektor auf Antrag.

* Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung

Darüber hinaus werden derzeit verschiedene organisatorische Maßnahmen geprüft. Sobald hier eine Entscheidung getroffen wurde, werden Sie in jedem Falle rechtzeitig darüber informiert.