Der Teilstudiengang Erziehungs- und Bildungswissenschaft (Zweitfach) ist ein vertiefender, forschungsorientierter Studiengang und baut auf grundständigen Studiengängen mit erziehungswissenschaftlichen Anteilen auf. Die Studierenden sollen in die Lage versetzt werden, Bildungsprozesse im Kontext gesellschaftlicher Bedingungen, institutioneller Strukturen und individueller biographischer Verläufe zu analysieren, um darüber pädagogische Angebote im thematischen Feld des Erstfaches zu planen und zu gestalten.
Als Bestandteil des multidisziplinären Masterstudienganges der Philosophischen Fakultät dient das Zweitfach dazu, kultur- und sozialwissenschaftliche Forschungsorientierungen aus dem Erstfach um pädagogisch-professionelle Handlungskompetenzen zu erweitern. Der Teilstudiengang gibt Möglichkeiten der fachlichen Profilierung in sozial-, erwachsenen- und sonderpädagogischen Bereichen sowie empirischen Forschungsmethoden. Die Studierenden wählen zwischen:
- Methoden und Diskursen der Kindheits- und Jugendforschung
- Kinder- und Jugendhilfe in Praxis und Forschung
- Wissen über sonderpädagogische Maßnahmen zur Minderung von Entwicklungsrisiken und zur Steigerung protektiver Faktoren kindlicher Entwicklung
- Fragen zu Strukturen, Theorien und Praktiken der Erwachsenenbildung und der außerschulischen beruflichen Bildung
quantitativen oder qualitativen Forschungsmethoden.
Der Teilstudiengang qualifiziert für berufliche Tätigkeiten im Bereich der außerschulischen und kulturellen Bildung, Medienpädagogik und Weiterbildung.
Allgemeine Zugangsvoraussetzung für ein Master-Studium an der Universität Rostock ist ein erster berufsqualifizierender Studienabschluss (in der Regel Bachelor).
► Zugangsvoraussetzungen für Masterstudiengänge an der Universität Rostock
Für den Teilstudiengang Erziehungs- u. Bildungswissenschaft sind zusätzlich folgende fachspezifische Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen:
- Es ist ein erster einschlägiger berufsqualifizierender Studienabschluss
- Der Nachweis des Erwerbs von mindestens 12 Leistungspunkten im Gebiet der Erziehungswissenschaft und mindestens 6 Leistungspunkten im Gebiet der Empirischen Sozialforschung ist zu erbringen.
Werden die genannten Kriterien nicht alle erfüllt, so kann die Bewerberin/der Bewerber durch weitere Nachweise seine fach- und studiengangspezifische Qualifikation darlegen. Der Prüfungsausschuss entscheidet dann in einer Einzelfallprüfung ob die Bewerberin/der Bewerber dennoch in den Studiengang zugelassen wird.
Die verbindlichen Zugangsvoraussetzungen regelt die Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) ► siehe "Formalia / Ordnungen /Downloads"
Für den Teilstudiengang Erziehungs- u. Bildungswissenschaft (M.A.) besteht keine Zulassungsbeschränkung. Alle Studieninteressierten die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, können sich direkt einschreiben. Eine vorherige Bewerbung ist nicht erforderlich. Das Studium kann nur zum Wintersemester im ersten Fachsemester begonnen werden. Ein Einstieg in ein höheres Fachsemester (z.B. für Hochschulwechsler) ist zum Winter- und Sommersemester möglich.
► Zur Online-Einschreibung für das 1. Fachsemester
► Zum Einstieg in ein höheres Fachsemester
Unabhängig davon ob eine Zulassungsbeschränkung besteht, müssen sich internationale Studieninteressierte immer gesondert bewerben.
Internationale Studienbewerber müssen neben den oben genannten Zugangsvoraussetzungen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Für den Teilstudiengang Erziehungs- u. Bildungswissenschaft (M.A.) sind dazu Deutschkenntnisse auf Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) erforderlich.
Infomaterialien als Download
Rahmenprüfungsordnung (RPO)
Die allgemeinen Regeln des Studiums in Bachelor- und Masterstudiengängen an der Universität Rostock bestimmt die
► Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) in der jeweils geltenden Fassung.
Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung
Die detaillierten Regeln für das Studium eines konkreten Studienganges, sind dann in der jeweiligen Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) geregelt, bei einem Einstieg in ein höheres Fachsemester gelten ggf. ältere Fassungen der SPSO (siehe Historie).
M.A. Zwei-Fach-Masterstudiengang der Philosophischen Fakultät
aktuell gültig für Neuimmatrikulationen zum 1. Fachsemester:
► 3. Änderungssatzung (2025) → Nicht amtliche Lesefassung
► 2. Änderungssatzung (2022) → Nicht amtliche Lesefassung
► Neufassung (2018)
► 1. Änderungssatzung (2020)
► Neufassung (2014)
► 1. Änderungssatzung (2017)
Universität Rostock
Philosophische Fakultät
Studienfachberatung
Dr. Andreas Langfeld
Tel.: +49 381-498 2644
fsb.allgemeine_sozialpaedagogik.ma.phf@uni-rostock.de
Adresse/Sitz:
Kröpeliner Straße 57, 18055 Rostock
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Studienbüro
Christina Krekow
Tel.: +49 381-498 2703
christina.krekowuni-rostockde
Adresse/Sitz: Raum 9.031
August-Bebel-Str. 28, 18055 Rostock
Weitere Informationen auf der Webseite der Fakultät:
Für allgemeine Fragen zum Studium an der Universität Rostock:
Tel.: +49 381-498 1230
studiumuni-rostockde


