Erklärung zur Bar­ri­e­re­frei­heit in Leichter Sprache

Die Universität Rostock hat eigene Seiten im Internet.
Diese Seiten sollen auch Menschen mit Beeinträchtigung lesen und bedienen können.
Dies steht in einer Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
In einer Verordnung stehen Regeln.
Die Regeln sagen uns, was wir machen müssen.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit berichten wir,
wie weit wir dabei sind, barrierefreie Seiten zu schreiben.

Wie weit sind wir dabei?

Einige Internet-Seiten der Universität Rostock sind barrierefrei.
Aber es gibt viele Seiten, die Menschen mit Sehbeeinträchtigungen nicht lesen können, da sie sie nicht sehen und das Programm zum Vorlesen diese Seiten auch nicht lesen kann.
Es gibt auch viele Videos, die Menschen mit Beeinträchtigungen beim Sehen und Hören nicht sehen oder hören können.

  • Einige Dokumente sind noch nicht barrierefrei.
  • Es fehlen Beschreibungen für Bilder, Zeichnungen und Landkarten.
    Ohne diese Beschreibungen können Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung nicht erkennen, was auf den Bildern zu sehen ist.
  • Eine Überschrift von einem Text muss als Überschrift für das Programm zum Vorlesen erkennbar sein. Dann kann das Programm zum Vorlesen Im Text nach diesen Überschriften suchen.
  • Videos werden nicht erklärt.
    Dann kann ein Blinder nicht erfahren, was in dem Video gezeigt wird.
  • Die Sprache in den Videos wird nicht zusätzlich als Text aufgeschrieben.
    Gehörlose können aber die Sprache im Video nicht hören.
    Sie können aber einen Text dazu lesen.
  • Den Unterschied zwischen Hell und Dunkel nennt man Kontrast.
    Der Kontrast auf den Internet-Seiten ist nicht immer groß genug.
    Dann kann man den Text schlecht oder gar nicht lesen.
  • Eine Aufzählung in einem Text nennt man Liste.
    Ein Programm zum Vorlesen kann eine Liste nur dann erkennen, wenn diese Liste richtig formatiert wird.
  • Viele Dokumente sind für Menschenmit Sehbeeinträchtigungen nicht lesbar.

Warum ist das so?

Es gibt sehr viele Internet-Seiten an der Universität Rostock.
Sehr viele Menschen schreiben diese Seiten.
Sie wissen oft nicht, wie man die Internet-Seiten barrierefrei schreibt.
Es gibt sehr viele Videos.
Diese konnten noch nicht barrierefrei gemacht werden.

Wann wurde diese Erklärung zur Barrierefreiheit geschrieben?

Am 17. Oktober 2021.

Wen können Sie ansprechen, wenn Sie Fragen und Hinweise zur Barrierefreiheit dieser Seiten haben?

Frau Doktor Kristin Nölting
Universitätsplatz 1
18055 Rostock
Telefon: 0381 498 1032
Email: pressestelleuni-rostockde
Frau Nölting bestimmt, was auf den Internet-Seiten der Universität Rostock stehen darf und was nicht.

Webmaster der Universität Rostock
Email: webmasteruni-rostockde
Der Webmaster ist dafür da, das die Internet-Seiten der Universität richtig zu lesen und zu bedienen sind.

Die Schwerbehinderten-Vertretung der Universität Rostock
Email: sbvuni-rostockde
Die Schwerbehinderten-Vertretung kümmert sich um die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Universität, die eine Behinderung haben.

Sie können auch an die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit schreiben.
Diese Stelle gehört zur Regierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Email: ueberwachungsstellesm.mv-regierungde