Nachhaltigkeitssfonds der Prorektorin für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit
ZIEL:
- Der Nachhaltigkeitsfonds unterstützt Initiativen von Mitgliedern und Angehörigen der Universität Rostock, die zu einem nachhaltigen, also ökologisch, ökonomisch, sozial und kulturell tragfähigen Betrieb an der Universität Rostock beitragen.
ZIELGRUPPE:
- Der Nachhaltigkeitsfonds richtet sich an alle Mitglieder und Angehörige der Universität Rostock.
FÖRDERUMFANG:
- Die maximale Fördersumme beträgt 1.000 € und ist ausschließlich zur Finanzierung von Sachkosten (z.B. Druckkosten oder Reisekosten), Hilfskräften und Kosten für Referierende vorgesehen.
- Die maximale Projektdauer beträgt ein Jahr.
- Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass die beantragten Mittel aus dem Nachhaltigkeitsfonds eine Teilförderung darstellen, d.h. das Projekt kann zusätzlich auch andere Förderungen erhalten.
- Nicht förderfähig sind Personalmittel (außer Mitteln für Hilfskräfte), Abschluss- und Qualifizierungsarbeiten sowie Bewirtungskosten. Die Förderung von auslaufenden oder bereits durchgeführten Projekten ist ebenfalls nicht möglich.
ANTRAGSFRISTEN:
- Die Ausschreibung erfolgt zweimal jährlich.
- Einreichungsfristen sind der 1. Juli und 1. Januar.
- Außerhalb dieses Stichtages können nach vorheriger Absprache mit der Prorektorin für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit, sofern noch Mittel vorhanden sind, kleinere Projekte, die eine Reaktion auf aktuelle Ereignisse darstellen, gefördert werden.
- Anträge von Studierenden müssen in Zusammenarbeit mit Angehörigen aus der Wissenschaft oder der Verwaltung gestellt werden.
- Anträge müssen über das ONLINE-Antragsportal eingereicht werden.
VERFAHREN:
- Die Entscheidung über die Vergabe der Mittel des Nachhaltigkeitsfonds obliegt der Prorektorin für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit.
- Erstellung eines Bewilligungsbescheides (bewilligte Mittel werden auf eine Unterkostenstelle der im Antrag abgegebenen Kostenstelle umgesetzt) oder eines Ablehnungsschreibens (Ablehnungen werden grundsätzlich nicht begründet) voraussichtlich 4-6 Wochen nach Ablauf der Antragsfrist.
- Bekanntgabe der Förderentscheidung durch die/den Prorektor:in für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit über die Webseiten der Universität Rostock sowie in Berichten des Prorektorates für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit.
BERICHTSPFLICHT:
- Zum Ende des Haushaltsjahres ist ein Verwendungsnachweis über die verausgabten Mittel bei der Prorektorin für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit einzureichen.
- Spätestens drei Monate nach dem Auslaufen der Förderung ist der Prorektorin ein Abschlussbericht über das durchgeführte Vorhaben vorzulegen.
ANSPRECHPERSONEN:
Rückfragen zum Nachhaltigkeitsfonds der Universität Rostock:
Corina Reinheckel
Referentin der Prorektorin für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit
Telefon: +49 (0)381 498 1022
E-Mail: pft-fondsuni-rostockde
Prorektorin für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit
Prof. Dr. Nicole Wrage-Mönnig
Prorektorin für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit
Tel: +49 381 498-1002
E-Mail: pftuni-rostockde