Das Studium zielt darauf ab, die Studierenden zu einer methodisch und inhaltlich fundierten Analyse der Sprache, der Literatur und der Kultur Italiens zu befähigen. Darüber hinaus erhalten sie das entsprechende Rüstzeug, um die Anforderungen als Fremdsprachenlehrer kompetent zu bewältigen. Sie werden in die Lage versetzt, souverän relevante sprachliche und kulturelle Phänomene zu überblicken sowie ihre Erkenntnisse und ihr Können an Schülerinnen und Schüler zu vermitteln.
Im Studiengang Lehramt Italienisch an Gymnasien geht es darum, nicht nur die Sprache, sondern auch die Literatur und die Kultur des Landes kennenzulernen und im Verlauf des Studiums immer besser zu verstehen. Gute Sprachkenntnisse und das Interesse an kulturellen Phänomenen sind Voraussetzung für eine wissenschaftliche Auseinandersetzung.
Die Regelstudienzeit umfasst zehn Semester und gliedert sich in Module. Für das planmäßige Studium am Institut für Romanistik sind Studien- und Peäfungsleistungen im Umfang von 117 LP einschließlich der Fachdidaktik zu erbringen. Ein dreimonatiger ausbildungsrelevanter Auslandsaufenthalt ist notwendig.
Teilbereiche des Studiums:
Sprachwissenschaft - Literaturwissenschaft - Kulturwissenschaft - Sprachpraxis - Fachdidaktik
Lehrer/in an öffentlichen Schulen und in der Erwachsenenbildung
Mit dem Abschluss eines Lehramtsstudiums mit der 1. Staatsprüfung für das Lehramt (Staatsexamen) endet die erste Phase der Lehramtsausbildung. Der Studienabschluss berechtigt zur Aufnahme eines Referendariates (Vorbereitungsdienst) an einer Schule als zweite Phase der Lehramtsausbildung.
Der Studienabschluss ist einem Masterabschluss gleichwertig und berechtigt somit ebenfalls zur Promotion.
Allgemeine Zugangsvoraussetzung für ein Studium an der Universität Rostock ist das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung, dies ist in der Regel die Allgemeine Hochschulreife (Abitur).
► Zugangsvoraussetzungen an der Universität Rostock
- Sprachkenntnisse in Italienisch auf dem Niveau A2 des GER, sowie Kenntnisse zweier weiterer Fremdsprachen auf dem Niveau A2.
Zusätzlich ist für alle Lehramtsstudiengänge zur Immatrikulation nachzuweisen: die Teilnahme am ► CCT-Selbsterkundungsverfahren.
Weitere fachbezogene Zugangsvoraussetzungen bestehen für das Fach Italienisch nicht.
Die verbindlichen Zugangsvoraussetzungen regelt die Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) ► siehe "Formalia / Ordnungen /Downloads"
Für das Fach Italienisch (Lehramt an Gymnasien) besteht keine Zulassungsbeschränkung. Alle Studieninteressierten die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, können sich direkt einschreiben. Eine vorherige Bewerbung ist nicht erforderlich. Das Studium kann nur zum Wintersemester im ersten Fachsemester begonnen werden. Ein Einstieg in ein höheres Fachsemester (z.B. für Hochschulwechsler) ist zum Winter- und Sommersemester möglich.
► Zur Online-Einschreibung für das 1. Fachsemester
► Zum Einstieg in ein höheres Fachsemester
Unabhängig davon ob eine Zulassungsbeschränkung besteht, müssen sich internationale Studieninteressierte immer gesondert bewerben.
Internationale Studienbewerber müssen neben den oben genannten Zugangsvoraussetzungen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Für das Fach Italienisch (Lehramt an Gymnasien) sind dazu Deutschkenntnisse auf Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) erforderlich.
Infomaterialien als Download
► Studiengangsflyer (pdf)
Rahmenprüfungsordnung (RPO)
Die allgemeinen Regeln des Studiums in Lehramtsstudiengängen an der Universität Rostock bestimmt die
► Rahmenprüfungsordnung (Lehramt) in der jeweils geltenden Fassung.
Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung
Die detaillierten Regeln für das Studium eines konkreten Studienganges, sind dann in der jeweiligen Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) geregelt, bei einem Einstieg in ein höheres Fachsemester gelten ggf. ältere Fassungen der SPSO (siehe Historie).
Lehramt an Gymnasien
aktuell gültig für Neuimmatrikulationen zum 1. Fachsemester:
► 4. Änderungssatzung (2022) → Nicht amtliche Lesefassung
► Neufassung (2012)
► 1. Änderungssatzung (2014)
► 2. Änderungssatzung (2017)
► 3. Änderungssatzung (2019)
Universität Rostock
Philosophische Fakultät (PHF)
Studienfachberatung
Svea Dietz
Tel.: +49 381-498 4031
fsb.italienisch.bachelor.lehramt.phfuni-rostockde
Adresse/Sitz:
Raum 9.011 | August-Bebel-Straße 28 | 18055 Rostock
Studienbüro
Zentrales Prüfungs- und Studienamt für Lehrämter (ZPA)
Weitere Informationen auf der Webseite der Fakultät:
Für allgemeine Fragen zum Studium an der Universität Rostock:
Tel.: +49 381-498 1230
studiumuni-rostockde