Ablauf des ersten Staatsexamens (nach LehrPrVo 2012)

Die Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung ist zweimal jährlich nur zu festgelegten Terminen möglich, die bei der Planung des Studienabschlusses beachtet werden sollten. Die Termine werden vom Lehrerprüfungsamt festgelegt. Neben den Terminen und Fristen findest du alle Formulare, die zur Anmeldung des 1. Staatsexamens benötigt werden, auf der Homepage des Lehrerprüfungsamtes.


Meldung zum 1. Staatsexamen

Die erste Phase der Lehrerausbildung schließt mit den Prüfungen zum 1. Staatsexamen ab. Es umfasst die Staatsexamensarbeit und die mündlichen Prüfungen in den Fachwissenschaften und Fachdidaktiken. In den Fächern Kunst und Gestaltung (im LA GS) sowie Musik und Sport (in allen LÄ) muss eine zusätzliche praktische Prüfung abgelegt werden. 

Die Anmeldung  aller Prüfungsteile erfolgt immer beim staatlichen Lehrerprüfungsamt. Das Lehrerprüfungsamt setzt jedes Semester Anmeldefristen fest und koordiniert die Prüfungstermine. Die Studierenden sollten sich so zu den Prüfungen anmelden, dass sie die Prüfungen möglichst in der Regelstudienzeit abschließen.  

Um zu den Prüfungen des 1. Staatsexamens zugelassen zu werden, muss die/der Studierende alle Module und Praktika erfolgreich absolviert haben. In einigen Fächern sind zusätzliche Voraussetzungen erforderlich.  

Studierende können dem LPA bei der Anmeldung der Examensarbeit und der Staatsexamensprüfungen einen Vorschlag zu gewünschten Prüfer/-innen unterbreiten. Dass dieser Vorschlag angenommen wird, kann nicht hundertprozentig  garantiert werden, ist aber wahrscheinlich. Nach Bestehen aller Staatsexamensprüfungen kann das Zeugnis persönlich beim LPA abgeholt werden.  
Alle Informationen zu den Voraussetzungen, dem Anmeldeverfahren und der Durchführung  des 1. Staatsexamens sind der Lehrerprüfungsverordnung 2012 M-V zu entnehmen.


Die mündlichen Prüfungen & die Staatsexamensnote 

Studierende der LÄ Gym und RegS absolvieren ihre mündlichen Prüfungen im 10. Semester, Studierende der LÄ SoPäd und GS bereits im 9. Semester. Die mündlichen Prüfungen werden in allen Lehramtsstudiengängen nur in den Fachwissenschaften und den Fachdidaktiken abgelegt. In den Bildungswissenschaften erfolgt keine mündliche Staatsexamensprüfung.  

Wird eine mündliche Prüfung bzw. die Staatsexamensarbeit beim ersten Mal nicht bestanden, darf die/der Studierende diese noch zweimal wiederholen. Sollte die/der Studierende sich erst im 12. Semester (LA GS und LA SoPäd) bzw. im 13. Semester (LA Gym und LA RegS) zu den mündlichen Prüfungen anmelden und damit die vorgesehene Regelstudienzeit überschreiten, darf eine nicht bestandene Prüfung nur noch einmal wiederholt werden. Bei Wiederholung einer Prüfung werden dem/der Studierenden alle Noten der bisher absolvierten mündlichen Prüfungen und der Staatsexamensarbeit anerkannt, die 4,0 oder besser betragen.  

Die mündlichen Prüfungen verteilen sich in den einzelnen Lehrämtern wie folgt:  

Lehramt an Gymnasien

  • 1 mündliche Prüfung (60 min) je Fachwissenschaft
  • 1 mündliche Prüfung (60 min), die in gleichen Teilen beide Fachdidaktiken umfasst  

Lehramt an Regionalen Schulen

  • 1 mündliche Prüfung (50 min) je Fachwissenschaft
  • 1 mündliche Prüfung (50 min), die in gleichen Teilen beide Fachdidaktiken umfasst  

Lehramt an Grundschulen

  • 1 mündliche Prüfung (30 min) pro Grundschulfach  

Lehramt Sonderpädagogik

  • 1 mündliche Prüfung (40 min) je sonderpädagogischer Fachrichtung
  • 1 mündliche Prüfung (40 min) im allgemeinbildenden Fach bzw. je 1 mündliche Prüfung (20 min) für die Grundschulfächer Deutsch und Mathematik