Von Studieninteressierten nachzuweisende Sprachkenntnisse
Deutschkenntnisse
Von internationalen Studieninteressierten nachzuweisen
Internationale Studieninteressierte die ein Studium mit Abschluss der Universität Rostock (Vollstudium) anstreben, müssen ihre Deutschkenntnisse nachweisen. Abhängig vom Studiengang sind Deutschkenntnisse einer bestimmten Niveaustufe des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) erforderlich. Diese sind in den folgenden Tabellen in der Spalte "Nachweis von Deutschkenntnissen der folgenden Niveaustufe" aufgeführt. Lediglich bei den Studiengängen, die in englischer Sprache angeboten werden, werden keine Deutschkenntnisse gefordert.
Hier finden Sie alle Informationen zur ► Bewerbung und Zulassung für internationale Studieninteressierte zum Studium mit Abschluss (Vollstudium).
Abweischende Regelungen gelten für ein ► Gaststudium (Auslandssemester) an der Universität Rostock.
Fremdsprachenkenntnisse
Von allen Studieninteressierten nachzuweisen
Bei einigen Studiengängen, insbesondere Master oder Sprachstudiengängen, sind im Rahmen der fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen bestimmte Fremdsprachenkenntnisse (andere Sprachen als Deutsch) gefordert. Diese müssen von allen Studieninteressierten nachgewiesen werden. Diese sind in den folgenden Tabellen in der Spalte "Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn" aufgeführt. Die jeweiligen Details sind dann in der "Studiengangsspezifischen Studien- und Prüfungsordnung" (SPSO) geregelt.
Hier finden Sie alle Informationen zu ► fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen.
Tabellen zur Übersicht der geforderten Sprachkenntnisse
▼ Bachelorstudiengänge und medizinisches Staatsexamen - B 2 oder C 1, je nach Studiengang
▼ Lehramtsstudiengänge - immer C 1 (mit Ausnahme Musik: hier C2)
▼ Ein-Fach-Masterstudiengänge (nicht kombinierbar) - B 2 oder C 1, je nach Studiengang
▼ Zwei-Fach-Masterstudiengänge (Kombination aus Erst- & Zweitfach) - immer C 1
Lehramtsstudiengänge
Die Lehramtsstudiengänge mit Abschlus Staatsexamen erfordern alle, unabhängig von der Wahl der Unterrichtsfächer, von internationalen Studienbewerbern Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1. Ausnahme ist hier Musik. Hier werden Sprachkenntnisse auf C2- Niveau gefordert.
Bitte beachten Sie, dass in einzelnen Unterrichtsfächern ggf. zusätzlich Kenntnisse in anderen Sprachen gefordert werden, die dann von allen Bewerbern nachgewiesen werden müssen.
Zwei-Fach-Masterstudiengänge
Zwei-Fach-Masterstudiengänge müssen ein Erst- und ein Zweitfach kombinieren.
In allen als Erstfach oder Zweitfach wählbaren Teilstudiengängen des Zwei-Fach-Masterstudiums werden von internationalen Studienbewerbern Deutschkenntnisse auf dem Niveau C 1 gefordert.