Von Studieninteressierten nachzuweisende Sprachkenntnisse
Deutschkenntnisse
Von internationalen Studieninteressierten nachzuweisen
Internationale Studieninteressierte die ein Studium mit Abschluss der Universität Rostock (Vollstudium) anstreben, müssen ihre Deutschkenntnisse nachweisen. Abhängig vom Studiengang sind Deutschkenntnisse einer bestimmten Niveaustufe des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) erforderlich. Diese sind in den folgenden Tabellen in der Spalte "Nachweis von Deutschkenntnissen der folgenden Niveaustufe" aufgeführt. Lediglich bei den Studiengängen, die in englischer Sprache angeboten werden, werden keine Deutschkenntnisse gefordert.
Hier finden Sie alle Informationen zur ► Bewerbung und Zulassung für internationale Studieninteressierte zum Studium mit Abschluss (Vollstudium).
Abweischende Regelungen gelten für ein ► Gaststudium (Auslandssemester) an der Universität Rostock.
Fremdsprachenkenntnisse
Von allen Studieninteressierten nachzuweisen
Bei einigen Studiengängen, insbesondere Master oder Sprachstudiengängen, sind im Rahmen der fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen bestimmte Fremdsprachenkenntnisse (andere Sprachen als Deutsch) gefordert. Diese müssen von allen Studieninteressierten nachgewiesen werden. Diese sind in den folgenden Tabellen in der Spalte "Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn" aufgeführt. Die jeweiligen Details sind dann in der "Studiengangsspezifischen Studien- und Prüfungsordnung" (SPSO) geregelt.
Hier finden Sie alle Informationen zu ► fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen.
Tabellen zur Übersicht der geforderten Sprachkenntnisse
▼ Bachelorstudiengänge und medizinisches Staatsexamen - B 2 oder C 1, je nach Studiengang
▼ Lehramtsstudiengänge - immer C 1
▼ Ein-Fach-Masterstudiengänge (nicht kombinierbar) - B 2 oder C 1, je nach Studiengang
▼ Zwei-Fach-Masterstudiengänge (Kombination aus Erst- & Zweitfach) - immer C 1
Bachelorstudiengänge und medizinisches Staatsexamen
Name | Nachweis von Deutschkenntnissen der folgenden Niveaustufe | Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn |
---|---|---|
Agrarwissenschaften |
B2 |
Es sind keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn gefordert.
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Alte Geschichte |
C1 |
Es sind keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn gefordert.
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Anglistik/ Amerikanistik |
C1 |
Es sind als fachspezifische Zugangsvoraussetzung für den Teilstudiengang Anglistik/Amerikanistik (Erst- und Zweitfach) Sprachkenntnisse in Englisch auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) nachzuweisen.
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Biomedizinische Technik |
C1 |
Es sind keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn gefordert.
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Biowissenschaften |
B2 |
Es sind keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn gefordert.
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Chemie |
B2 |
Es sind keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn gefordert.
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Elektrotechnik |
B2 |
Es sind keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse für die Zulassung gefordert.
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Erziehungs- und Bildungswissenschaft |
C1 |
Es ist natürlich hilfreich, englische Texte verstehen zu können, formal sind für die Zulassung zum Studium jedoch keine Fremdsprachenkenntnisse gefordert.
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Französische Sprache, Literatur und Kultur |
C1 |
Es sind als fachspezifische Zugangsvoraussetzungen für den Teilstudiengang Französische Sprache, Literatur und Kultur (Erst- und Zweit-Fach) Sprachkenntnisse in Französisch auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) nachzuweisen.
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Germanistik |
C1 |
Es sind keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn gefordert.
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Geschichte |
C1 |
Es sind als fachspezifische Zugangsvoraussetzungen für den Teilstudiengang Geschichte (Erst- und Zweitfach) englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) nachzuweisen. Für das Studium im Fach Geschichte werden darüber hinaus Lateinkenntnisse empfohlen. Studierende, die über keine Lateinkenntnisse verfügen, können diese im Wahlbereich IDWB erwerben.
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Good Governance - Wirtschaft, Gesellschaft, Recht |
C1 |
Es sind keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn gefordert.
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Gräzistik |
C1 |
Es sind Sprachkenntnisse in Griechisch auf dem Niveau des Graecums, in Englisch auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) und Lateinkenntnisse empfohlen. Spätestens jedoch bei der Anmeldung zur Bachelorarbeit sind die Sprachkenntnisse in Englisch und die Lateinkenntnisse nachzuweisen, das Graecum ist zwingende Teilnahmevoraussetzung für das Modul „Sprache und Sprachwissenschaft Gräzistik 2“. Für den Erwerb der Sprachkenntnisse können die Module in den Wahlpflichtbereichen Propädeutik Gräzistik sowie Einstiegslektüre Gräzistik sowie der Wahlbereich IDWB genutzt werden.
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Hebammenwissenschaft - dualer Studiengang |
C1 |
Es sind keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn gefordert.
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Informatik |
B2 |
Es sind keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn gefordert.
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Informationstechnik/Technische Informatik |
B2 |
Es sind keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn gefordert.
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Klassische Archäologie |
C1 |
Es sind keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn gefordert.
Es werden für das Studium im Teilstudiengang Klassische Archäologie (Erstfach) das Latinum und das Graecum sowie Sprachkenntnisse in Englisch auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) empfohlen. Spätestens bei der Anmeldung zur Bachelorprüfung im Erstfach Klassische Archäologie müssen Latinum oder Graecum sowie die Englischkenntnisse nachgewiesen werden.
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Kommunikations- und Medienwissenschaft |
C1 |
Neben den in § 2 Satz 1 dieser Ordnung genannten Zugangsvoraussetzungen werden für das Studium im Teilstudiengang Kommunikations- und Medienwissenschaft Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) empfohlen. Da unregelmäßig auch englischsprachige Lehrveranstaltungen angeboten werden, können für Studierende ohne Englischkenntnisse die Wahlmöglichkeiten eingeschränkt sein.
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Latinistik |
C1 |
Es ist als fachspezifische Zugangsvoraussetzung für den Teilstudiengang Latinistik (Erst- und Zweitfach) zusätzlich das Latinum nachzuweisen. Davon abweichend kann die Zulassung mit der Auflage erteilt werden, das Latinum bis zum Ende des zweiten Semesters nachzuweisen.
Für das Studium des Faches Latinistik als Erst- oder Zweitfach werden Sprachkenntnisse in Englisch auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) empfohlen. Spätestens jedoch bei der Meldung zur Bachelorarbeit sind die Sprachkenntnisse nachzuweisen. Für den Erwerb der Sprachkenntnisse kann der Wahlbereich IDWB im Erstfach genutzt werden.
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Maschinenbau |
C1 |
Es sind keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn gefordert.
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Mathematik |
B2 |
Es sind keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn gefordert.
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Mechatronik |
C1 |
Es sind englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachzuweisen.
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Medizin (Humanmedizin) |
C1 |
Es sind keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn gefordert.
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Medizinische Biotechnologie |
C1 |
Es sind keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn gefordert.
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Medizinische Informationstechnik |
B2 |
Es sind keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn gefordert.
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Philosophie |
C1 |
Es sind keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn gefordert.
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Physik |
C1 |
Formal sind für die Zulassung zum Studium keine Fremdsprachenkenntnisse gefordert.
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Politikwissenschaft |
C1 |
Für Studienbewerberinnen/Studienbewerber, deren Muttersprache nicht Englisch sind, als fachspezifische Zugangsvoraussetzung für den Teilstudiengang Politikwissenschaft (Erst- und Zweitfach) zusätzlich englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) nachzuweisen.
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Religion im Kontext |
C1 |
Es sind keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn gefordert.
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Sozialwissenschaften |
C1 |
Der Nachweis englischer Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 ist eine Zulassungsvoraussetzung. Der Nachweis englischer Sprachkenntnisse erfolgt über den Nachweis mindestens 3jährigen Englischunterrichts im Abiturzeugnis oder ersatzweise durch einen Nachweis, dass in einem aktuellen computergestützten TOEFL-Test mindestens 50% der maximalen Punktzahl erreicht wurden. Über die Anerkennung anderer Nachweise englischer Sprachkenntnisse entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag. Bewerber, deren Muttersprache Englisch ist, sind von dieser Nachweispflicht ausgenommen.
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Soziologie |
C1 |
Für Studienbewerberinnen/Studienbewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist, sind als fachspezifische Zugangsvoraussetzung für den Teilstudiengang Soziologie (Erst- und Zweitfach) zusätzlich englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) nachzuweisen.
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Spanische Sprache, Literatur und Kultur |
C1 |
Es sind als fachspezifische Zugangsvoraussetzungen für den Teilstudiengang Spanische Sprache, Literatur und Kultur (Erst- und Zweitfach) Sprachkenntnisse in Spanisch auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) nachzuweisen. Für das Studium im Teilstudiengang Spanische Sprache, Literatur und Kultur werden darüber hinaus Sprachkenntnisse in einer zweiten Fremdsprache empfohlen. Der Nachweis der Sprachkenntnisse in einer zweiten modernen Fremdsprache (in Englisch auf dem Niveau B2 des GER, in allen anderen Sprachen auf dem Niveau B1 des GER) oder Latein (Grundkenntnisse) kann jedoch nachgeholt werden und ist spätestens bei der Meldung zur Bachelorarbeit zu erbringen. Die Studierenden haben die Möglichkeit, im Rahmen des Wahlbereichs IDWB diese Sprachkenntnisse zu erwerben.
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Sportwissenschaft |
C1 |
Es sind englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) erforderlich.
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Umweltingenieurwissenschaften |
B2 |
Es sind keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn gefordert.
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Ur- und Frühgeschichte |
C1 |
Es sind keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn gefordert. Es werden für das Studium im Teilstudiengang Ur- und Frühgeschichte (Erstfach) Sprachkenntnisse in Englisch auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) empfohlen. Spätestens bei der Anmeldung zur Bachelorprüfung im Erstfach Ur- und Frühgeschichte müssen die Sprachkenntnisse einer slawischen oder skandinavischen Sprache auf dem Niveau A2 des GER nachgewiesen werden
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Wirtschaftsinformatik |
B2 |
Studierende, deren Muttersprache nicht Englisch ist und die englischsprachigen Module oder die Studienrichtung „Business Informatics“ studieren möchten, haben für eine Zulassung zu den englischsprachigen Modulen ausreichende englische Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachzuweisen.
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Wirtschaftsingenieurwesen |
C1 |
Es sind keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn gefordert.
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Wirtschaftspädagogik |
C1 |
Es sind keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn gefordert.
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Wirtschaftswissenschaften |
B2 |
Es sind keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn gefordert.
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Zahnmedizin |
C1 |
Es sind keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn erforderlich.
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Lehramtsstudiengänge
Die Lehramtsstudiengänge mit Abschlus Staatsexamen erfordern alle, unabhängig von der Wahl der Unterrichtsfächer, von internationalen Studienbewerbern Deutschkenntnisse auf dem Niveau C 1.
Bitte beachten Sie, dass in einzelnen Unterrichtsfächern ggf. zusätzlich Kenntnisse in anderen Sprachen gefordert werden, die dann von allen Bewerbern nachgewiesen werden müssen.
Name | Nachweis von Deutschkenntnissen der folgenden Niveaustufe | Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn |
---|---|---|
Lehramt an Grundschulen |
C1 |
Je nach Wahlpflichtfach sind unterschiedliche Sprachkenntnisse zu Studienbeginn gefordert.
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Lehramt an Gymnasien |
C1 |
Je nach Lehramtsfach sind unterschiedliche Sprachkenntnisse zu Studienbeginn gefordert.
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Lehramt an Regionalen Schulen |
C1 |
Je nach Lehramtsfach sind unterschiedliche Sprachkenntnisse zu Studienbeginn gefordert.
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Lehramt für Sonderpädagogik |
C1 |
Je nach Wahl des allgemeinbildenden Faches sind unterschiedliche Sprachkenntnisse zu Studienbeginn gefordert.
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Masterstudiengänge (Ein-Fach-Master)
Ein-Fach-Masterstudiengänge können nicht kombiniert werden.
Name | Nachweis von Deutschkenntnissen der folgenden Niveaustufe | Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn |
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Altertumswissenschaften |
C1 |
Der Studienbewerber/ die Studienbewerberin muss entweder das Latinum oder das Graecum nachweisen.
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Aquakultur |
B2 |
Studienbewerberinnen und Studienbewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist, müssen englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen.
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Berufspädagogik |
C1 |
Es sind keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn gefordert.
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Berufspädagogik für Gesundheitsberufe/Sozialberufe |
B2 |
Es sind keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn gefordert.
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Biomedizinische Technik |
C1 |
Es sind keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn gefordert.
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British and American Transcultural Studies |
C1 |
Studienbewerberinnen und Studienbewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist, müssen Englischkenntnisse auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen.
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Chemie |
C1 |
Studienbewerberinnen/Studienbewerber müssen ausreichende englische Sprachkenntnisse nachweisen. Als Nachweis ausreichender englischer Sprachkenntnisse werden die Niveaustufe B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens oder äquivalente Leistungen anerkannt. Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind von dieser Nachweispflicht befreit.
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Computational Science and Engineering |
English (IELTS 6,5) or TOEFL IBT with at least 90 points
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Computer Science International |
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Demographie |
C1 |
Studienbewerberinnen und Studienbewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist, müssen Englischkenntnisse auf dem Niveau B2/GER nachweisen. Ausgenommen sind Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit mindestens dreijähriger Auslandserfahrung im englischsprachigen Raum. Über die Anerkennung anderer ausreichender englischer Sprachkenntnisse entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag nach den Empfehlungen des Sprachenzentrums der Universität Rostock.
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Dienstleistungsmanagement |
C1 |
Es sind keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn gefordert.
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Electrical Engineering |
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Elektrotechnik |
B2 |
Es sind keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn gefordert.
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EMship - Advanced Integreted Ship Design |
Sehr gute Englisch-Kenntnisse
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Erziehungs- und Bildungswissenschaft |
C1 |
Es sind keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn gefordert.
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Funktionelle Pflanzenwissenschaften |
B2 |
Studienbewerberinnen und Studienbewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist, müssen englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen.
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Germanistik |
C1 |
Es sind keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn gefordert.
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Geschichte |
C1 |
Studienbewerberinnen und Studienbewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist, müssen englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen. Darüber hinaus sind Kenntnisse in einer weiteren modernen Fremdsprache auf dem Niveau von B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens sowie Grundkenntnisse in Latein entsprechend mindestens 90 Stunden erfolgreichen Unterrichts nachzuweisen.
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Good Governance - Rechtsgestaltung |
C1 |
Es sind keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn gefordert.
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Informatik |
B2 |
Studienbewerberinnen und Studienbewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist, müssen Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen.
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Informationstechnik/Technische Informatik |
B2 |
Es sind keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn gefordert.
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Integrative Zoologie |
B2 |
Studienbewerberinnen und Studienbewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist, müssen englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen.
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Maschinenbau |
C1 |
Es sind keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn gefordert.
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Mathematik |
B2 |
Es sind keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn gefordert.
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Mechatronik |
C1 |
Studienbewerberinnen und Studienbewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist, müssen englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen.
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Medizinische Biotechnologie |
C1 |
Studienbewerberinnen und Studienbewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist, müssen englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen.
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Meeresbiologie |
C1 |
Studienbewerberinnen und Studienbewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist, müssen englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen.
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Mikrobiologie und Biochemie |
B2 |
Studienbewerberinnen und Studienbewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist, müssen englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen.
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Molekulare Mechanismen Regenerativer Prozesse |
A1 |
Es werden Englischkenntnisse auf einem hohen Niveau vorausgesetzt (C1).
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Nutztierwissenschaften |
B2 |
Studienbewerberinnen und Studienbewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist, müssen englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen.
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Pflanzenproduktion und Umwelt |
B2 |
Studienbewerberinnen und Studienbewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist, müssen ausreichende englische Sprachkenntnisse nachweisen. Als Nachweis ausreichender englischer Sprachkenntnisse werden die Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens oder äquivalente Leistungen anerkannt.
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Philosophie des Sozialen |
C1 |
Es sind keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn gefordert.
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Physics of Life, Light and Matter |
Studienbewerberinnen und Studienbewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist, müssen ausreichende englische Sprachkenntnisse nachweisen. Als Nachweis ausreichender englischer Sprachkenntnisse werden die Niveaustufe B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens oder äquivalente Leistungen anerkannt.
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Physik |
B2 |
Studienbewerberinnen und Studienbewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist, müssen englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen
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Politikwissenschaft mit Schwerpunkt Area Studies |
C1 |
Studienbewerberinnen und Studienbewerber müssen angemessene englische sowie französische oder spanische oder schwedische Sprachkenntnisse nachweisen. In Englisch ist ein Nachweis über das Niveau B2 des GER, in den anderen genannten Sprachen über das Niveau B1 des GER vorzulegen. Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind von dieser Nachweispflicht befreit.
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Schiffs- und Meerestechnik |
C1 |
Es sind keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn gefordert.
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Sonder- und Inklusionspädagogik |
C1 |
Es ist natürlich hilfreich englische Texte verstehe zu können, formal sind für die Zulassung zum Studium jedoch keine Fremdsprachenkenntnisse gefordert.
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Soziologie |
C1 |
Es sind keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn gefordert.
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Theologie (evangel.) |
C1 |
Es sind keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn gefordert.
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Umweltingenieurwissenschaften |
B2 |
Studienbewerberinnen und Studienbewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist, müssen englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen.
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Ur-und Frühgeschichte |
B2 |
Studienbewerberinnen und Studienbewerber müssen in Englisch Kenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) nachweisen.
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Visual Computing |
B2 |
Studienbewerberinnen und Studienbewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist, müssen Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen.
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Volkswirtschaftslehre |
C1 |
Es sind keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn gefordert.
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Wirtschaftsinformatik |
C1 |
Studienbewerberinnen und Studienbewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist, müssen Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen.
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Wirtschaftsingenieurwesen |
C1 |
Es sind keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn gefordert.
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Wirtschaftsmathematik |
C1 |
Es sind keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn gefordert.
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Wirtschaftspädagogik |
C1 |
Es sind keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn gefordert.
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Zwei-Fach-Masterstudiengänge
Zwei-Fach-Masterstudiengänge müssen ein Erst- und ein Zweitfach kombinieren.
In allen als Erstfach oder Zweitfach wählbaren Teilstudiengängen des Zwei-Fach-Masterstudiums werden von internationalen Studienbewerbern Deutschkenntnisse auf dem Niveau C 1 gefordert.
Name | Nachweis von Deutschkenntnissen der folgenden Niveaustufe | Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn |
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Alte Geschichte |
C1 |
Studienbewerberinnen/Studienbewerber müssen entweder das Latinum oder das Graecum nachweisen.
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British and American Transcultural Studies |
C1 |
Studienbewerberinnen/Studienbewerber müssen sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift auf dem Niveau C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen. Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind von der Nachweispflicht befreit.
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Erziehungs- und Bildungswissenschaft |
C1 |
Es ist natürlich hilfreich, englische Texte verstehen zu können, formal sind für die Zulassung zum Studium jedoch keine Fremdsprachenkenntnisse gefordert.
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Germanistik |
C1 |
Es sind keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn gefordert.
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Geschichte |
C1 |
Studienbewerberinnen und Studienbewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist, müssen englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen. Darüber hinaus sind Kenntnisse in einer weiteren modernen Fremdsprache auf dem Niveau von B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens sowie Grundkenntnisse in Latein entsprechend mindestens 90 Stunden erfolgreichen Unterrichts nachzuweisen.
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Gräzistik |
C1 |
Studienbewerberinnen/Studienbewerber müssen das Graecum nachweisen. Den Studienbewerberinnen/Studienbewerbern wird der Besitz des Latinums empfohlen.
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Klassische Archäologie |
C1 |
Studienbewerberinnen/Studienbewerber müssen entweder das Latinum oder das Graecum nachweisen. Darüber hinaus werden Studienbewerberinnen/Studienbewerbern Kenntnisse in den modernen Fremdsprachen Englisch und Französisch oder Englisch und Italienisch empfohlen.
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Kommunikations- und Medienwissenschaft |
C1 |
Es sind keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn gefordert.
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Latinistik |
C1 |
Es ist als fachspezifische Zugangsvoraussetzungen für den Teilstudiengang Latinistik (Erst- und Zweitfach) zusätzlich das Latinum nachzuweisen. Den Studienbewerberinnen/Studienbewerbern wird darüber hinaus der Besitz des Graecums sowie Kenntnisse in einer modernen Fremdsprache auf dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) empfohlen.
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Philosophie des Sozialen |
C1 |
Es sind keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn gefordert.
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Sportwissenschaft |
C1 |
Es werden Englischkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) gefordert.
|
Ur- und Frühgeschichte |
C1 |
Studienbewerberinnen und Studienbewerber müssen Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) nachweisen. Studienbewerberinnen und Studienbewerbern werden zu Studienbeginn dringend Sprachkenntnisse in einer modernen slawischen oder skandinavischen Fremdsprache auf dem Niveau A2 des GER empfohlen, um sich relevante fremdsprachige Literatur erschließen zu können.
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Vergleichende Romanistik - Französisch |
C1 |
Studienbewerberinnen/Studienbewerber müssen sehr gute Französischkenntnisse in Wort und Schrift auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen. Muttersprachlerinnen/Muttersprachler können von der Nachweispflicht befreit werden. Darüber hinaus sind Kenntnisse in Spanisch auf dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) oder Kenntnisse in Italienisch auf dem Niveau A2 des GER oder Grundkenntnisse in Portugiesisch oder Grundkenntnisse in Latein nachzuweisen.
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Vergleichende Romanistik - Spanisch |
C1 |
Studienbewerberinnen/Studienbewerber müssen sehr gute Spanischkenntnisse in Wort und Schrift auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen. Muttersprachlerinnen/Muttersprachler können von der Nachweispflicht befreit werden. Darüber hinaus sind Kenntnisse in Französisch auf dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) oder Kenntnisse in Italienisch auf dem Niveau A2 des GER oder Grundkenntnisse in Portugiesisch oder Grundkenntnisse in Latein nachzuweisen.
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