Was sind die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten (GBA)?

Die GBA unterstützt die Uni bei der Förderung der tatsächlichen Durchsetzung Gleichberechtigung von Frauen und Männern wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Was sind die Aufgaben der Fakultätsvertreterinnen?

Die Fakultätsvertreterinnen beraten die GBA bei fachspezifischen Fragen und unterstützen sie bei ihrer Aufgabenwahrnehmung.

Wo sind die Aufgaben der GBA geregelt?

Die Aufgaben der GBA sind vorrangig in § 88 Abs. 1 u. 2 i.V.m. § 4 LHG M-V geregelt und werden durch die Bestimmungen des Gleichstellungsgesetzes M-V (GlG M-V) ergänzt.

Was beinhalten die Aufgaben der GBA und der Fakultätsvertreterinnen konkret?

Die Aufgaben der GBA und der Fakultätsvertreterinnen umfassen:

  • Mitwirkung bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen, die die Gleichstellung von Frauen und Männern, insbesondere:
    • Begleitung von Berufungsverfahren zur Besetzung von Professuren
    • Begleitung anderer Stellenbesetzungsverfahren, in den Frauen unterrepräsentiert sind
    • Mitwirkung in den universitären Gremien mit Antrags- und Rederecht (z.B. Akademischer Senat, Fakultätsrat)  
  • Beratung und Unterstützung aller Beschäftigten bei der beruflichen Förderung, Beseitigung von Benachteiligung und Fragen der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit
  • Die Begleitung des Vollzugs des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im Hinblick auf den Schutz vor Benachteiligung wegen des Geschlechts und sexueller Belästigung.

Drei gute Gründe, warum SIE kandidieren sollten?

Es gibt viele gute Gründe, warum SIE kandidieren sollten, hier erstmal drei:

  • Sie können Ihren Beitrag leisten, etwas für die Frauen an der Uni zu bewegen: in kleinen Schritten zwar, aber es lohnt sich!
  • Sie werden an Ihren (neuen) Aufgaben "wachsen": lernen die Strukturen, universitäre Abläufe, Selbstverwaltung aber auch insbesondere Menschen der Uni und ihrer Fakultäten (noch) besser kennen!
  • Sie agieren nicht allein: sondern sind Teil eines gut funktionierenden Uni-Frauennetzwerks, welches Sie bei Ihrer Aufgabenwahrnehmung tatkräftig unterstützt.

An wen kann ich mich bei Fragen zur Kandidatur wenden?

Wenn SIE sich künftig für die Gleichberechtigung von Frauen an der Uni engagieren wollen und weitere Fragen zu den Aufgaben der GBA und Fakultätsvertreterinnen haben, wenden Sie sich gerne an Frau Annette Meier, amtierende GBA der Uni (Tel.: 498 5743).