Studium

Vorteile eines Studiums im Ausland

  • akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  • Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
  • Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • Sonderzuschüsse für diverse Studierendengruppen

Voraussetzungen für ein ERASMUS+ Auslandsstudium

  • reguläre Immatrikulation an der Universität Rostock
  • Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule, mit der die Heimathochschule eine ERASMUS+ Kooperationsvereinbarung (inter-institutional agreement) abgeschlossen hat

Wie bereite ich mich konkret auf meinen Auslandsaufenthalt vor?

Alle relevanten Informationen sind in der ERASMUS+ Checkliste zu finden.

ERASMUS+ Bestimmungen

  1. Studierende können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, PhD) mehrfach gefördert werden.
  2. Je Studienzyklus können insgesamt zwölf Monate gefördert werden.
  3. In einzugigen Studiengängen (Staatsexamen, Diplom usw.) können insgesamt 24 Monate gefördert werden.
  4. Studienaufenthalte im europäischen Ausland von je 2-12 Monaten Länge (auch mehrfach)
  5. Zur Feststellung der Fremdsprachenkompetenz von Studierenden gibt es einen verpflichtenden Test vor der Mobilität.
  6. Zur Verbesserung der Fremdsprachenkompetenz können Studierenden in allen EU-Amtssprachen Online-Sprachkurse angeboten werden.

Bewerbung

Zunächst informieren Sie sich auf der Webseite des Rostock International House über die bestehenden ERASMUS+ Partnerschaften Ihrer Fakultät / Ihres Instituts. Der erste Weg führt Sie dann zum Internationalisierungsbeauftragten Ihres Fachbereichs. Dort erhalten Sie weitere Informationen v.a. zu fachspezifischen Gegebenheiten des Austauschs (z.B. Anerkennung). Entsprechend der Gepflogenheiten des Fachs bewerben Sie sich bei Ihrem Internationalisierungsbeauftragten um einen Austauschstudienplatz. Wenn Sie den Platz zugesichert bekommen, wird der Internationalisierungsbeauftragte Sie offiziell bei der Partnerhochschule nominieren. Bitte vergewissern Sie sich, dass der Internationalisierungsbeauftragte die Nominierung tatsächlich vorgenommen hat.

(Für den Fall, dass ihr Fachbereich keinen ERASMUS+ Vertrag mit der von Ihnen gewünschten Partneruniversität hat, besteht die Möglichkeit, über einen „fachfremden“ Vertrag ins Ausland zu gehen. Dies bedeutet, dass Sie einen ERASMUS+ Austauschplatz eines anderen Fachbereiches nutzen können. Dafür gehen Sie zum verantwortlichen Internationalisierungsbeauftragte und fragen, ob von dem vorhandenen Kontingent ein Platz an Sie abgegeben werden könnte. Wenn ja, informieren Sie sich bitte umgehend an der Gastuniversität, an die Sie gehen möchten, ob Sie als fachfremde ERASMUS+ Studierende akzeptiert werden und wie in diesem Fall die Nominierung ablaufen soll. Mit Hilfe der gewonnenen Informationen und der notwendigen fachlichen Vorbereitung besprechen Sie dann das weitere Prozedere sowohl mit dem für die Nominierung verantwortlichen Internationalisierungsbeauftragten als auch mit dem für die Anerkennung zuständigen Internationalisierungsbeauftragten Ihres Fachbereichs, sodass Sie nominiert werden können.)

Nach Ihrer Nominierung haben Sie sich selbstständig an der Partneruniversität innerhalb der durch die Partneruniversität vorgegeben Fristen zu bewerben.

Im Anschluss an die Nominierung und Ihre erfolgreiche Bewerbung an der Partneruniversität geht es an das Ausfüllen der für die ERASMUS+ Förderung notwendigen Formulare. Die jeweils aktuellen Formulare finden Sie auf den Seiten des Rostock International House, die Sie dann bitte gewissenhaft ausfüllen. Danach kommen Sie mit Ihren komplettierten ERASMUS+ Unterlagen in das Rostock International House.

Einen Vorgeschmack auf den Studienaufenthalt als auch interessante und nützliche Informationen finden Sie in den Erfahrungsberichten ehemaliger ERASMUS-Studierender.

Was für Leistungen müssen für die ERASMUS+ Förderung erbracht werden?

Im Ausland sollen Kurse mit einem dem Arbeitspensum an der UR vergleichbarem Gesamtvolumen (z.B. 30 ECTS-CP) besucht werden. Dieses ist durch das von allen Seiten unterschriebene Learning Agreement for Studies am Anfang des Auslandssemesters nachzuweisen. Nach dem Auslandsaufenthalt ist für jedes im Ausland verbrachte Semester ein erfolgreich bestandenes Volumen von 10 ECTS-CP durch eine Kopie des Transcript of Records nachzuweisen (Zusammensetzung der ECTS-CP ist egal = z.B. ob 5 x 2 ECTS-CP oder 1 x 10 ECTS-CP bzw. ob benotet oder nicht ist unerheblich). Können keine 10 ECTS-CP pro Semester nachgewiesen werden (bzw. liegen keine triftigen Gründe vor, warum 10 ECTS-CP nicht erreicht werden konnten), muss die ERASMUS-Förderung zurückgezahlt werden.