Die Studierenden eignen sich ausgewähltes Wissen über die Gegenstandsbereiche Arbeit, Wirtschaft und Technik sowie Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten in der Unterrichtsgestaltung an. Sie werden befähigt, ihren späteren Unterricht an technischen, technologischen, ökonomischen, ökologischen und sozialen Sachverhalten zu orientieren. Die Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen sollen grundlegende Einblicke in die Arbeits- und Wirtschaftswelt erhalten. Sie sind auf gegenwärtige und zukünftige Anforderungen in den lebensbedeutsamen Bereichen Beruf, Betrieb, Arbeitsplatz, privater Haushalt, Markt, Freizeit und Öffentlichkeit theoretisch und pratisch vorzubereiten. Im AWT-Studium ist die Ausbildung und die Lehrbefähigung für den Werkunterricht in der Orientierungssstufe (Klassen 5 und 6) eingeschlossen.
Ein gutes Abiturwissen in Mathematik und Physik ist ebenso Voraussetzung wie ein gutes Grundlagenwissen in den Gebieten Technik, Wirtschaft und Informatik.
In Vorbereitung auf eine zukünftige Lehrtätigkeit in der Schulpraxis werden die Studeirenden in der Fachdidaktik sowohl mit Lehr- und Lernmethoden des Werk-, Technik und Wirtschaftsunterrichts als auch mit fachübergreifenden Unterrichtsformen vertraut gemacht. Ein Schwerpunkt im Bereich der ökonomischen Bildung liegt in der Befähigung der Studierenden, sich mit den verschiedenen Konzeptionen der Wirtschaftsdidaktik, mit Leitbildern und Curricula auseinanderzusetzen.
Weiterhin sollen sie in fachdidaktischen Veranstaltungen zu einer begründeten Auswahl und Anwendung von Lehr- und Lernformen befähigt werden. Des Weiteren erwerben die Studierenden grundlegende Methodenkenntnisse aus dem Bereich der Wirtschaftswissenschaften.
Die Absolventinnen und Absolventen des Faches Arbeit-Wirtschaft-Technik haben die Lehrbefähigung für ihr gewähltes Lehramt. Sie können im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern den AWT-Unterricht in den allgemeinbildenden Schulen ihres studierten Lehramtes erteilen. Das umfassende Studium in arbeits-, technik- und wirtschaftswissenschaftlichen Lehrgebieten ist auch eine gute Grundlage für die Berufstätigkeit in anderen Bundesländern
Mit dem Abschluss eines Lehramtsstudiums mit der 1. Staatsprüfung für das Lehramt (Staatsexamen) endet die erste Phase der Lehramtsausbildung. Der Studienabschluss berechtigt zur Aufnahme eines Referendariates (Vorbereitungsdienst) an einer Schule als zweite Phase der Lehramtsausbildung.
Der Studienabschluss ist einem Masterabschluss gleichwertig und berechtigt somit ebenfalls zur Promotion.
Allgemeine Zugangsvoraussetzung für ein Studium an der Universität Rostock ist das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung, dies ist in der Regel die Allgemeine Hochschulreife (Abitur).
► Zugangsvoraussetzungen an der Universität Rostock
Zusätzlich ist für alle Lehramtsstudiengänge zur Immatrikulation nachzuweisen: die Teilnahme am ► CCT-Selbsterkundungsverfahren.
Weitere fachbezogene Zugangsvoraussetzungen bestehen für das Fach Arbeit-Wirtschaft-Technik nicht.
Die verbindlichen Zugangsvoraussetzungen regelt die Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) ► siehe "Formalia / Ordnungen /Downloads".
Für das Fach Arbeit-Wirtschaft-Technik (Lehramt an Regionalen Schulen) besteht keine Zulassungsbeschränkung. Alle Studieninteressierten die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, können sich direkt einschreiben. Eine vorherige Bewerbung ist nicht erforderlich. Das Studium kann nur zum Wintersemester im ersten Fachsemester begonnen werden. Ein Einstieg in ein höheres Fachsemester (z.B. für Hochschulwechsler) ist zum Winter- und Sommersemester möglich.
► Zur Online-Einschreibung für das 1. Fachsemester
► Zum Einstieg in ein höheres Fachsemester
Unabhängig davon ob eine Zulassungsbeschränkung besteht, müssen sich internationale Studieninteressierte immer gesondert bewerben.
Internationale Studienbewerber müssen neben den oben genannten Zugangsvoraussetzungen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Für das Fach Arbeit-Wirtschaft-Technik (Lehramt an Regionalen Schulen) sind dazu Deutschkenntnisse auf Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) erforderlich.
Infomaterialien als Download
Rahmenprüfungsordnung (RPO)
Die allgemeinen Regeln des Studiums in Lehramtsstudiengängen an der Universität Rostock bestimmt die
► Rahmenprüfungsordnung (Lehramt) in der jeweils geltenden Fassung.
Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung
Die detaillierten Regeln für das Studium eines konkreten Studienganges, sind dann in der jeweiligen Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) geregelt, bei einem Einstieg in ein höheres Fachsemester gelten ggf. ältere Fassungen der SPSO (siehe Historie).
Lehramt an Regionalen Schulen
aktuell gültig für Neuimmatrikulationen zum 1. Fachsemester:
► 4. Änderungssatzung (2022) → Nicht amtliche Lesefassung
► Neufassung (2012)
► 1. Änderungssatzung (2014)
► 2. Änderungssatzung (2017)
► 3. Änderungssatzung (2019)
Universität Rostock
Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik (MSF)
Studienfachberatung
Dr. Ingo Jonuschies
Tel.: +49 381-498 9180
ingo.jonuschiesuni-rostockde
Adresse/Sitz:
Albert-Einstein-Straße 2, 18059 Rostock
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Studienbüro
Zentrales Prüfungs- und Studienamt für Lehrämter (ZPA)
Weitere Informationen auf der Webseite der Fakultät:
Für allgemeine Fragen zum Studium an der Universität Rostock:
Tel.: +49 381-498 1230
studiumuni-rostockde